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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Können Werksstudenten auch "unbefristet" beschäftigt sein?

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Mercyful
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Schwarmintelligenz,

wir haben mehrere Werksstudenten in unserem Unternehmen, die befristet beschäftigt sind.

Die Definition eines Werksstudenten lautet gem. http://www.arbeitsratgeber.com/werkstudenten-jobs/ wie folgt:

"Als Werkstudenten bezeichnet man Studenten, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und während ihres Studiums nebenbei bis zu 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeiten. Basis ist ein geschlossener Arbeitsvertrag. Während der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Arbeitszeit auch auf 40 Stunden pro Woche, also auf Vollzeit erhöhen. Vorlesungsfreie Zeit sind die Semesterferien, aber auch Wochenendarbeit oder Nachtarbeit. Anders als beim normalen Studentenjob arbeitet der Werkstudent fachlich bezogen zu seinem Studium. Der Arbeitgeber unterstützt ihn zusätzlich evt. bei der Suche einer Bachelor- oder Masterarbeit."

Nun ist es bei uns so, dass einige Werksstudenten über das Ende der Befristung hinaus weiterbeschäftigt sind. Gem. § 15 Abs. 5 TzBfG wäre demnach ja das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, also es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Aber geht das? Gibt es auch für Werksstudenten unbefristete Arbeitsverhältnis? Sobald das Studium abgeschlossen ist, handelt es sich ja nicht mehr um einen Werksstudenten, oder?

Für uns ist das nicht eindeutig zu beurteilen daher vielen Dank für Eure Aufklärung.

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Community-Antworten (6)

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Pjöööng

06.04.2018 um 15:15 Uhr

Arbeitsrechtlich ist Deine Definition völlig egal!

Wenn der Student bei Euch die Möglichkeit erhält, für sein Studiium zu arbeiten, dann sollte man dieses auch genau so im Vertrag niederlegen und darauf achten dass er tatsächlich nur vertragsgemäß "beschäftigt" wird.

Wenn ein Werkstundet über das Ende des Studiums hinaus beschäftigt wird, liegt der Verdacht nahe dass er als ganz normaler Arbeitnehmer tätig ist.

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Mercyful

06.04.2018 um 15:28 Uhr

@ Pjöööng

Vielen Dank für Deine erste Einordnung, ist auch soweit nachvollziehbar.

Aber hier handelt es sich in der Tat um "echte" Werksstudenten, die Ihrer Beschäftigung neben dem Studium bei uns nachgehen und zum Teil ihre Abschlussarbeiten bei uns schreiben wollen.

Nur wurde es in der HR versäumt, die befristeten Verträge der betroffenen Werksstudenten rechtzeitig zu verlängern. Unserer Auffassung nach müssten diese dann nun ja nach § 15 Abs. 5 TzBfG unbefristet beschäftigt sein.

Uns ist nur nicht klar, ob das bei Werksstudenten dann so möglich ist, denn irgendwann sind sie ja mit dem Studium fertig, und wenn sie nicht kündigen bzw. gekündigt werden, dann wären sie ja bis auf alle Ewigkeit als "Werksstudenten" beschäftigt, oder?

P
Pjöööng

06.04.2018 um 16:01 Uhr

In der Regel läuft es dann ja so, dass der Arbeitgeber iregndwann zum Arbeitnehmer sagt: "Was machen Sie denn noch hier?" und der Arbeitnehmer antwortet: "Arbeiten, das wissen Sie doch!", "Das glaube ich nicht! Gehen Sie sofort nach Hause!"

Und dann kann der Arbeitnehmer vor Gericht ziehen und dann muss man schauen wi es das Gericht beurteilt.

M
Mercyful

06.04.2018 um 16:09 Uhr

Oder der AG setzt die Werksstudenten auf Positionen, die er grade vor einiger Zeit mal "freigekündigt" hat, so nach dem Motto, wir müssen die Werksstudenten ja weiterbeschäftigen...

C
celestro

06.04.2018 um 16:16 Uhr

gibt es einen BR ?

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MaJoK

06.04.2018 um 17:45 Uhr

Hm prinzipiell ist die Aussage nach dem TzBfG richtig.

Problemstellung ist doch folgendes: Wollte den eure HR die Verträge überhaupt verlängern? Die Studenten wußten ja von ihrer Befristung, wieso haben sie nicht selbst um eine Verlängerung nachgefragt? Der Verdacht liegt nahe, das sie die Regelung aus dem TzBefG kennen. Aber das Arbeitsverhältnis in diesem Fall ja ein Teilzeitarbeitsverhältnis über 20 h/ Woche unbefristet laufen zu lassen hat welchen Sinn für einen Studenten, der ja irgendwann sein Studium beenden will?

Sollte für die Weiterbeschäftigung bei euch kein Bedarf bestehen können die Werkstudenten ja fristgerecht gekündigt werde.

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