Hallo Schwarmintelligenz,

wir haben mehrere Werksstudenten in unserem Unternehmen, die befristet beschäftigt sind.

Die Definition eines Werksstudenten lautet gem. http://www.arbeitsratgeber.com/werkstudenten-jobs/ wie folgt:

"Als Werkstudenten bezeichnet man Studenten, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und während ihres Studiums nebenbei bis zu 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeiten. Basis ist ein geschlossener Arbeitsvertrag. Während der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Arbeitszeit auch auf 40 Stunden pro Woche, also auf Vollzeit erhöhen. Vorlesungsfreie Zeit sind die Semesterferien, aber auch Wochenendarbeit oder Nachtarbeit. Anders als beim normalen Studentenjob arbeitet der Werkstudent fachlich bezogen zu seinem Studium. Der Arbeitgeber unterstützt ihn zusätzlich evt. bei der Suche einer Bachelor- oder Masterarbeit."

Nun ist es bei uns so, dass einige Werksstudenten über das Ende der Befristung hinaus weiterbeschäftigt sind. Gem. § 15 Abs. 5 TzBfG wäre demnach ja das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, also es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Aber geht das? Gibt es auch für Werksstudenten unbefristete Arbeitsverhältnis? Sobald das Studium abgeschlossen ist, handelt es sich ja nicht mehr um einen Werksstudenten, oder?

Für uns ist das nicht eindeutig zu beurteilen daher vielen Dank für Eure Aufklärung.