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Geringfügig Beschäftigte

SL
S. Larsen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Muss der Betriebsrat bei der Kündigung von geringfügig beschäftigten hinzugezogen werden?

Gruß S. Larsen

2.53902

Community-Antworten (2)

R
Rollie

19.06.2006 um 12:29 Uhr

Ich kann aus dem § 102 nicht ableiten, das geringfügig Beschäftigte hier von ausgenommen sind. Daher greift auch hier die Mitbestimmung und ggf. der Kündigungsschutz.

RI
Ramses II

19.06.2006 um 14:30 Uhr

"Geringfügige Beschäftigung" ist ein Begriff aus dem Finanz- und Sozialrecht.

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Höhe der Entlohnung abhängig.

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