Geringfügig Beschäftigte
Hallo!
Muss der Betriebsrat bei der Kündigung von geringfügig beschäftigten hinzugezogen werden?
Gruß S. Larsen
Community-Antworten (2)
19.06.2006 um 12:29 Uhr
Ich kann aus dem § 102 nicht ableiten, das geringfügig Beschäftigte hier von ausgenommen sind. Daher greift auch hier die Mitbestimmung und ggf. der Kündigungsschutz.
19.06.2006 um 14:30 Uhr
"Geringfügige Beschäftigung" ist ein Begriff aus dem Finanz- und Sozialrecht.
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Höhe der Entlohnung abhängig.
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