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Sind Azubis Beschäftigte?

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Fliege
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Betriebsvereinbarung, welche im § "Geltungsbereich" definiert, dass alle Beschäftigten des Unternehmens daran partizipieren außer Leitende Angestellte.. Wir haben auch Auszubildende im Betrieb und der AG argumentiert nun, dass Azubis keine Beschäftigten sind und deshalb die BV für diesen Personenkreis keine Gültigkeit besitzt.. Sehr ihr das auch so? Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

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fantil

04.12.2014 um 10:20 Uhr

Hallo Fliege,

sicher sind Azubis Beschäftigte! siehe § 5 (1) BetrVG: Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,...

Die BV gilt also auch für die Azubis!

Gruß Fantil

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Fliege

04.12.2014 um 10:32 Uhr

@fantil Herzlichen Dank, du hast uns sehr geholfen. Fliege

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