Erstellt am 01.08.2010 um 08:33 Uhr von nicoline
Hungerköchin,
*Muss auch hier der Betriebsrat "gefragt" werden?*
Selbstverständlich, geringfügig Beschäftigte sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Mich würde wirklich sehr interessieren, woher es kommt, dass das immer wieder gefragt wird.
*über haupt auf GV-Basis eingestellt werden *
Magst Du mal erklären, was GV Basis ist?
Erstellt am 01.08.2010 um 08:43 Uhr von albdonar
@nicoline, Geringverdiener
Erstellt am 01.08.2010 um 12:15 Uhr von DonJohnson
albdonar
Nein, geringfügig Beschäftigte - Geringverdiener ist aber auch cniht übel ;-)))
Hungerkoechin
Was soll denn der BR gefragt werden? Was genau möchtest du wissen und wie hoch ist die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb?
Erstellt am 01.08.2010 um 12:50 Uhr von Hungerkoechin
@ albdonar
wir sind 32 Beschäftigte im Betrieb.
Und meine Frage ist... der Mitarbeiter hat schon mal 5 Jahre bei uns gearbeitet. Der Vertrag wurde diesen Februar ordentlich beendet.
Nun soll er wieder eingestellt werden... und zwar als geringfügig Beschäftigter.
Geht das? Muss er denn nicht fest, ohne Probezeit, eingestellt werden weil er ja schon mal bei uns war?
Erstellt am 01.08.2010 um 13:12 Uhr von Rübennase
@DonJohnson
GV heißt geringvügig??? ;-)))))
Erstellt am 01.08.2010 um 13:28 Uhr von albdonar
@rübennase, GV, Geringer Verdienst, nicht vügig, daß man das mit f schreibt, weiß wohl jeder
@DonJohnson, bei uns in der Gegend wird es so gesagt, danke für das Kompliment.
Aber meine andere Frage hast Du noch nicht beantwortet.
@hungerkoechin
nimm bitte den Haken heraus bei max. 7 Antworten
Erstellt am 01.08.2010 um 13:41 Uhr von ridgeback
@Hungerkoechin,
++Muss auch hier der Betriebsrat "gefragt" werden? ++
Siehe Antwort von nicoline. § 99 BetrVG
++Nun soll er wieder eingestellt werden... und zwar als geringfügig Beschäftigter.
Geht das? Muss er denn nicht fest, ohne Probezeit, eingestellt werden weil er ja schon mal bei uns war?++
Im Prinzip ja.
Wichtig wäre zu klären, ob die frühere Beschäftigungszeit angerechnet wird.
Erstellt am 01.08.2010 um 14:41 Uhr von Hungerkoechin
@ ridgeback
wie denn "angerechnet"
beschäftigt ist beschäftigt... oder nicht? Ich bin verwirrt...
Erstellt am 01.08.2010 um 15:01 Uhr von Immie
@Hungerköchin
Geringfügig Beschäftigt schon (ist ja nichts anderes als Teilzeit) ... nur nicht befristet.
Der Gesetzgeber hat in § 14 Abs. 2 TzBfG eine Zeitbefristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes dann generell ausgeschlossen, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat!
Der Gesetzgeber wollte damit lange Kettenbefristungsverhältnisse verhindern.
Im Gesetz sind keinerlei zeitliche Begrenzungen enthalten. Es ist deshalb ohne Bedeutung, wann dieses frühe Arbeitsverhältnis bestand, ob vor 1 Jahr oder vor 5 Jahren oder noch früher. Hat irgendwann einmal ein Arbeitsverhältnis zwischen diesen Vertragsparteien bestanden, so ist eine Befristung ohne sachlichen Grund ausgeschlossen.
Ihr solltet der Einstellung zustimmen. Sollte sie befristet sein, bleibt dem AN dann die Möglichkeit zu klagen.
Erstellt am 01.08.2010 um 15:23 Uhr von Hungerkoechin
@ Immie
ah da hab ich es schon mal gelesen... (wie peinlich!)
aber darf er denn nun überhaupt geringfügig eingestellt werden?! eigentlich nicht oder?!
Erstellt am 01.08.2010 um 15:38 Uhr von Immie
@Hungerköchin
Geringfügig ... ja
Befristet ohne Sachgrund ... nein
Befristet mit Sachgrund ... ja
Erstellt am 01.08.2010 um 15:49 Uhr von Hungerkoechin
oh jetzt hab ich es auch verstanden... ;o)
nicht wusste nicht das auch ein GV- Vertrag unbefristet sein kann
ok... da weiss ich ja endlich bescheid ;o)
Erstellt am 01.08.2010 um 15:54 Uhr von Immie
@Hungerköchin
§2 Abs 2 TzBfG
...Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt...
Ergo sind gerinfügig Beschäftigte nichts anderes als Beschäftigte in Teilzeit.
Und davon kenne ich eine ganze Menge, die einen unbefristeten Vertrag haben:-)
Wie gesagt, sollte die Anhörung für einen befristeten Vertrag sein, würde ich ihn durchwinken.