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geringfügig Beschäftigte

H
Hungerkoechin
Nov 2016 bearbeitet

Hier mal eine (oder zwei) Frgen zum Thema geringfügig Beschäftigte... Muss auch hier der Betriebsrat "gefragt" werden? Und zweitens... darf ein Mitarbeiter, welcher schon mal in der Firma war über haupt auf GV-Basis eingestellt werden (auch wenn er das gern möchte) oder muss er dann gleich fest und ohne Probezeit eingestellt werden?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Liebe Grüße aus Dresden

1.999013

Community-Antworten (13)

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nicoline

01.08.2010 um 10:33 Uhr

Hungerköchin, Muss auch hier der Betriebsrat "gefragt" werden? Selbstverständlich, geringfügig Beschäftigte sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Mich würde wirklich sehr interessieren, woher es kommt, dass das immer wieder gefragt wird.

*über haupt auf GV-Basis eingestellt werden * Magst Du mal erklären, was GV Basis ist?

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albdonar

01.08.2010 um 10:43 Uhr

@nicoline, Geringverdiener

D
DonJohnson

01.08.2010 um 14:15 Uhr

albdonar Nein, geringfügig Beschäftigte - Geringverdiener ist aber auch cniht übel ;-)))

Hungerkoechin Was soll denn der BR gefragt werden? Was genau möchtest du wissen und wie hoch ist die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb?

H
Hungerkoechin

01.08.2010 um 14:50 Uhr

@ albdonar

wir sind 32 Beschäftigte im Betrieb. Und meine Frage ist... der Mitarbeiter hat schon mal 5 Jahre bei uns gearbeitet. Der Vertrag wurde diesen Februar ordentlich beendet. Nun soll er wieder eingestellt werden... und zwar als geringfügig Beschäftigter. Geht das? Muss er denn nicht fest, ohne Probezeit, eingestellt werden weil er ja schon mal bei uns war?

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Rübennase

01.08.2010 um 15:12 Uhr

@DonJohnson GV heißt geringvügig??? ;-)))))

A
albdonar

01.08.2010 um 15:28 Uhr

@rübennase, GV, Geringer Verdienst, nicht vügig, daß man das mit f schreibt, weiß wohl jeder

@DonJohnson, bei uns in der Gegend wird es so gesagt, danke für das Kompliment. Aber meine andere Frage hast Du noch nicht beantwortet.

@hungerkoechin

nimm bitte den Haken heraus bei max. 7 Antworten

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ridgeback

01.08.2010 um 15:41 Uhr

@Hungerkoechin, ++Muss auch hier der Betriebsrat "gefragt" werden? ++

Siehe Antwort von nicoline. § 99 BetrVG

++Nun soll er wieder eingestellt werden... und zwar als geringfügig Beschäftigter. Geht das? Muss er denn nicht fest, ohne Probezeit, eingestellt werden weil er ja schon mal bei uns war?++ Im Prinzip ja. Wichtig wäre zu klären, ob die frühere Beschäftigungszeit angerechnet wird.

H
Hungerkoechin

01.08.2010 um 16:41 Uhr

@ ridgeback wie denn "angerechnet" beschäftigt ist beschäftigt... oder nicht? Ich bin verwirrt...

I
Immie

01.08.2010 um 17:01 Uhr

@Hungerköchin Geringfügig Beschäftigt schon (ist ja nichts anderes als Teilzeit) ... nur nicht befristet.

Der Gesetzgeber hat in § 14 Abs. 2 TzBfG eine Zeitbefristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes dann generell ausgeschlossen, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat! Der Gesetzgeber wollte damit lange Kettenbefristungsverhältnisse verhindern. Im Gesetz sind keinerlei zeitliche Begrenzungen enthalten. Es ist deshalb ohne Bedeutung, wann dieses frühe Arbeitsverhältnis bestand, ob vor 1 Jahr oder vor 5 Jahren oder noch früher. Hat irgendwann einmal ein Arbeitsverhältnis zwischen diesen Vertragsparteien bestanden, so ist eine Befristung ohne sachlichen Grund ausgeschlossen.

Ihr solltet der Einstellung zustimmen. Sollte sie befristet sein, bleibt dem AN dann die Möglichkeit zu klagen.

H
Hungerkoechin

01.08.2010 um 17:23 Uhr

@ Immie

ah da hab ich es schon mal gelesen... (wie peinlich!) aber darf er denn nun überhaupt geringfügig eingestellt werden?! eigentlich nicht oder?!

I
Immie

01.08.2010 um 17:38 Uhr

@Hungerköchin

Geringfügig ... ja Befristet ohne Sachgrund ... nein Befristet mit Sachgrund ... ja

H
Hungerkoechin

01.08.2010 um 17:49 Uhr

oh jetzt hab ich es auch verstanden... ;o) nicht wusste nicht das auch ein GV- Vertrag unbefristet sein kann ok... da weiss ich ja endlich bescheid ;o)

I
Immie

01.08.2010 um 17:54 Uhr

@Hungerköchin §2 Abs 2 TzBfG

...Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt...

Ergo sind gerinfügig Beschäftigte nichts anderes als Beschäftigte in Teilzeit. Und davon kenne ich eine ganze Menge, die einen unbefristeten Vertrag haben:-)

Wie gesagt, sollte die Anhörung für einen befristeten Vertrag sein, würde ich ihn durchwinken.

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