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Ersatzmitglieder im BR - Ladungen, Vorgehensweisen

K
Kellerkind
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser BR besteht aus 5 Mitgliedern und wir haben 3 Ersatzmitglieder.

Der BRV ist der Meinung, er müsse NUR zu geplanten Beschlüssen die Ersatzmitglieder laden, nicht zu allen Sitzungen (wenn im Vorfeld bekannt ist, dass ordentliche Mitglieder wegen Krankheit, Urlaub, etc. verhindert sind.)

Meiner Meinung nach müssen Ersatzmiglieder doch immer geladen werden (unabhängig von einer geplanten Beschlussfassung oder nicht), wenn ordentliche bekannterweise verhindert sind, oder nicht?

Des weiteren sitzen die ordentlichen BR Mitglieder (derzeit 3) immer mal wieder ohne die Ersatzmitglieder zusammen und berichten dann auf einer Sitzung von den Vorfällen oder geplanten Vorgehensweisen, weil die Ersatzmitglieder nicht in alle Vorgänge involviert wären, bzw. nicht von Anfang an in Vorgänge einbezogen gewesen wären. Was ist dann zu tun?

Danke für Hilfe

1.39702

Community-Antworten (2)

R
rkoch

11.11.2010 um 16:43 Uhr

unabhängig von einer geplanten Beschlussfassung oder nicht

Der Betriebsrat handelt eigentlich ausschließlich durch Beschlüsse. Eine Sitzung auf der keine Beschlüsse gefasst wurden ist keine Sitzung.... Selbst wenn faktisch nur "Beraten" wurde kann am Ende der Beratung kein Ergebnis herauskommen wenn der BR nicht beschließt. Wenn der BRV am Ende einer Beratung fragt: "Seid ihr damit einverstanden" und es gibt zustimmendes Murmeln im Gremium, dann ist das zwar kein ordentlich zustandegekommener Beschluß, aber doch ein Beschluß, nämlich der, das die BRM einverstanden mit dem Beratenen sind. Auch ein Vertagen der Beratung ist ein Beschluß. nämlich der die Beratung zu vertagen. Unter normalen Umständen führt jeder TOP am Ende zu einem (wie auch immer gearteten) Beschluß. Ohne Beschluß kein TOP, ohne TOP keine Sitzung.

Aber abgesehen davon:

Meiner Meinung nach müssen Ersatzmiglieder doch immer geladen werden

§29 (2) BetrVG: Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.

Hat ist muss, also muss er.

Des weiteren sitzen die ordentlichen BR Mitglieder (derzeit 3) immer mal wieder ohne die Ersatzmitglieder zusammen

Das können sie gerne tun. Genauso können sich die 2 Ersatzmitglieder ungezwungen Treffen um irgendwas zu beraten. Wer sich mit wem trifft um sich auf die Sitzung vorzubereiten bleibt jedem BRM selbst überlassen. Nur zu der offiziellen Sitzung müssen dann alle zusammenkommen.

berichten dann auf einer Sitzung von den Vorfällen oder geplanten Vorgehensweisen, weil die Ersatzmitglieder nicht in alle Vorgänge involviert wären, bzw. nicht von Anfang an in Vorgänge einbezogen gewesen wären. Was ist dann zu tun?

Beraten und Beschließen, was sonst? Natürlich müssen die nicht involvierten BRM umfassend über die Fakten informiert werden. Sprich: Wenn die 3 BRM sich vorher schon ausgetauscht haben, dann wiederholen sie eben alles gesagte nochmal auf der Sitzung. Ob man das effektives Arbeiten nennt bleibt zu bezweifeln, aber es verlangt ja auch niemand von BR effektiv zu arbeiten :-) Effektiver wäre es zweifellos wenn die Informationen bereits im Vorfeld mit den 2 EBRM ausgetauscht worden wären.

W
wahlvst

11.11.2010 um 19:18 Uhr

Hallo lese auch einmal den Beitrag 165924 http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=37836&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show er gibt vielleicht auch noch gute Hinweise EBRM betreffend

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