Erstellt am 14.03.2009 um 18:34 Uhr von Neuling45
Hi ulf, Ersatzmitglieder werden nur eingeladen, wenn ein reguläres Betriebsratsmitglied feht, entweder durch Krankheit, Urlaub, Kur od. ähnliches. Und dann immer nur soviel Ersatzmitglieder wie reguläre fehlen. Ansonsten bleiben die Ersatzmitglieder außen vor.
Erstellt am 14.03.2009 um 18:42 Uhr von Immie
@ulf
Erst mal mit ihm reden?
Erstellt am 14.03.2009 um 18:44 Uhr von peanuts
"wenn der BR-Vorsitzende die Ersatzmitglieder nicht korrekt zu den Sitzungen einlädt?"
Was ist denn nicht korrekt?
Erstellt am 14.03.2009 um 19:08 Uhr von ulf
Hallo Neuling45,
danke für die schnelle Antwort.
Reguläre BR-Mitglieder waren verhindert, aber es wurden keine oder zu wenige ERM eingeladen. Außerdem hatte das Minderheitengeschlecht nach Angabe des BR zunächst einen Sitz im BR. In der Vergangenheit wurde im Verhinderungsfall des Minderheitengeschlechts des BR das ERM desselben Geschlechts zu den BR-Sitzungen eingeladen. Seit ca. einem Jahr wird seitens des BR im Verhinderungsfall des Minderheitengeschlechts beim Nachrücken der ERM keine Rücksicht mehr auf das Minderheitengeschlecht genommen.
Erstellt am 14.03.2009 um 19:13 Uhr von ulf
@Immi
Laut Aussage des BR sind die BR-Sitzungen immer vollzählig und auch das Minderheitengeschlecht würde korrekt geladen.
Erstellt am 14.03.2009 um 19:13 Uhr von peanuts
"Seit ca. einem Jahr wird seitens des BR im Verhinderungsfall des Minderheitengeschlechts beim Nachrücken der ERM keine Rücksicht mehr auf das Minderheitengeschlecht genommen."
Dann sollte man den BRV ganz dringend darauf aufmerksam machen, dass auch Ersatzmitglieder den Klageweg beschreiten können. Insbesondere dann, wenn das Geschlecht der Minderheit nicht berücksichtigt wird.
Eine solche Klage ist schon mal vor dem LAG Nürnberg entschieden worden.
Erstellt am 14.03.2009 um 19:24 Uhr von Neuling45
Hi ulf, also wenn tatsächlich Betriebsratsmitglieder zu einer Sitzung mit tatsächlichen Verhinderungsgründen nicht kommen und der BRV läd kein Ersatzmitglieder ein, dann wäre ein Beschluss welcher auf diesen Sitzungen getroffen wurde nichtig. Minderheit, hier gilt natürlich nur Nachrückung dieser Minderheit, sind zum Beispiel 1 od. 2 Frauen im regulären Betriebsrat und genau diese Frauen fehlten, dann muß soweit als bei den Ersatzmitgliedern vorhanden, auch eine bzw. zwei Frauen geladen werden. Ansonsten kommt immer das nächste Ersatzmitglied (stimmenmäßig) zum Einsatz.
Erstellt am 14.03.2009 um 19:28 Uhr von ulf
@peanuts
"Eine solche Klage ist schon mal vor dem LAG Nürnberg entschieden worden."
Kann man das Urteil irgendwo nachlesen?
Erstellt am 14.03.2009 um 19:33 Uhr von peanuts
"Kann man das Urteil irgendwo nachlesen?"
Ja, einmal LAG Nürnberg 5 TaBV 54/03 googlen
Erstellt am 14.03.2009 um 19:35 Uhr von erwin
@ulf
eine fehlerhafte Ladung könnte auch die Beschlüsse gefährden, also zu fehlerhaften Beschlüssen führen. - Unwirksam sind die Beschlüsse des BR auch, wenn nicht alle BR-Mitglieder (LAG Düsseldorf, a. a. O.) und für verhinderte BR-Mitglieder nicht die zuständigen Ersatzmitglieder geladen wurden (vgl. BAG 23. 8. 84, AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972; 19. 8. 92, BB 93, 1433; ArbG Berlin 17. 2. 88 – 37 Ca 455/87;
Weiter, erklärt dem BRV einmal das es zu seinen Aufgaben/ Pflichten gehört die BRM und ggf. EBRM richtig zu den Sitzungen zu laden. Weiter auch, dass er gewählt wurde auch um seine Aufgaben richtig wahrzunehmen. Auch, dass jeder der gewählt wurde auch abgewählt werden kann. Hier ist dann auch ein Blick in den § 29 Abs. 3 von Interesse. Also 1/4 der BRM einer Sitzung können ggf. den den TOPP "Neuwahl" BRV auf die nächste Sitzung bringen
Erstellt am 14.03.2009 um 20:54 Uhr von seppel1
@ulf
....Laut Aussage des BR sind die BR-Sitzungen immer vollzählig und auch das Minderheitengeschlecht würde korrekt geladen....
Da skann man ganz einfach Anhand der Liste der gewählten BRM und den Sitzungsprotokollen ganz einfach nachvollziehen/-prüfen.
Erstellt am 14.03.2009 um 21:45 Uhr von ulf
@erwin
"Also 1/4 der BRM einer Sitzung können ggf. den den TOPP "Neuwahl" BRV auf die nächste Sitzung bringen"
Die BRM scheinen sich, was dien BRV angeht, einig zu sein.
@seppel1
Die Sitzungsprotokolle konnte ich nur einsehen, als ich als ERM in den BR nachgerückt war. Ansonsten habe ich kein Recht, in diese Protokolle Einblick zu nehmen.