Hallo,
eine Produktionsmitarbeiterin hat uns als BR auf ein Problem aufmerksam gemacht:

Normalerweise wird der Arbeitsbeginn auch bei einer Stempelzeit von 6.04 Uhr noch als 6.00 Uhr gewertet. Man kann auch bereits 4 Minuten vor Arbeitsende ausstempeln und bekommt die volle Arbeitszeit gutgeschrieben. Gehe ich jedoch um 16.10 Uhr, endet meine bezahlte Arbeitszeit bereits um 16.00 Uhr. Diese Regelung gibt es schon viele Jahre und bisher gab es damit keine Probleme.

Bei dieser Mitarbeiterin wurde nun aber Arbeitszeit gestrichen: Sie hat z. B. um 6.04 Uhr gestempelt, gutgeschrieben wurde ihre Arbeitszeit aber erst ab 6.15 Uhr. Das ist jedoch nur bei einigen Mitarbeitern so. Auf Nachfrage wurde uns nun bestätigt, dass die Betriebsleitung die Teamleiter angewiesen hat, bei einigen Mitarbeitern die Arbeitszeit wie beschrieben zu kürzen. Begründung: Diese Mitarbeiter kämen häufig zu spät (also 1-4 Minuten nach dem Schichtbeginn) und würden nach dem Einstempeln erst einmal Kaffee trinken oder rauchen gehen. Die Mitarbeiter wären bereits mehrfach angesprochen worden, wurden jedoch über diese Maßnahme nicht informiert.

Das ist in meinen Augen so nicht richtig. Natürlich ist es nicht korrekt, wenn man erst einstempelt und anschließend noch Kaffee trinkt oder raucht, statt sofort seine Arbeit aufzunehmen. Es ist auch korrekt, die Mitarbeiterin darauf anzusprechen. Wenn diese nicht reagiert, ist in meinen Augen irgendwann eine schriftliche Abmahnung gerechtfertigt. Aber man kann nicht eine einmal getroffene Vereinbarung ohne Information der Mitarbeiter oder des Betriebsrates einfach so untergraben. Zumal man auch nicht bei allen Mitarbeitern so verfährt. Außerdem bin ich immer davon ausgegangen, dass man mit 6.02 Uhr z. B. noch pünktlich ist.

Leider habe ich von dem ganzen Thema wenig Ahnung. Ich würde mich freuen, hierzu einige Infos zu erhalten.

Liebe Grüße
catze