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Arbeitszeit gestrichen

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catze
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, eine Produktionsmitarbeiterin hat uns als BR auf ein Problem aufmerksam gemacht:

Normalerweise wird der Arbeitsbeginn auch bei einer Stempelzeit von 6.04 Uhr noch als 6.00 Uhr gewertet. Man kann auch bereits 4 Minuten vor Arbeitsende ausstempeln und bekommt die volle Arbeitszeit gutgeschrieben. Gehe ich jedoch um 16.10 Uhr, endet meine bezahlte Arbeitszeit bereits um 16.00 Uhr. Diese Regelung gibt es schon viele Jahre und bisher gab es damit keine Probleme.

Bei dieser Mitarbeiterin wurde nun aber Arbeitszeit gestrichen: Sie hat z. B. um 6.04 Uhr gestempelt, gutgeschrieben wurde ihre Arbeitszeit aber erst ab 6.15 Uhr. Das ist jedoch nur bei einigen Mitarbeitern so. Auf Nachfrage wurde uns nun bestätigt, dass die Betriebsleitung die Teamleiter angewiesen hat, bei einigen Mitarbeitern die Arbeitszeit wie beschrieben zu kürzen. Begründung: Diese Mitarbeiter kämen häufig zu spät (also 1-4 Minuten nach dem Schichtbeginn) und würden nach dem Einstempeln erst einmal Kaffee trinken oder rauchen gehen. Die Mitarbeiter wären bereits mehrfach angesprochen worden, wurden jedoch über diese Maßnahme nicht informiert.

Das ist in meinen Augen so nicht richtig. Natürlich ist es nicht korrekt, wenn man erst einstempelt und anschließend noch Kaffee trinkt oder raucht, statt sofort seine Arbeit aufzunehmen. Es ist auch korrekt, die Mitarbeiterin darauf anzusprechen. Wenn diese nicht reagiert, ist in meinen Augen irgendwann eine schriftliche Abmahnung gerechtfertigt. Aber man kann nicht eine einmal getroffene Vereinbarung ohne Information der Mitarbeiter oder des Betriebsrates einfach so untergraben. Zumal man auch nicht bei allen Mitarbeitern so verfährt. Außerdem bin ich immer davon ausgegangen, dass man mit 6.02 Uhr z. B. noch pünktlich ist.

Leider habe ich von dem ganzen Thema wenig Ahnung. Ich würde mich freuen, hierzu einige Infos zu erhalten.

Liebe Grüße catze

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Community-Antworten (6)

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celestro

05.04.2018 um 15:54 Uhr

das siehst Du mMn völlig richtig. Der AG darf hier nicht einfach heimlich an der Zeiterfassung herumschrauben.

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NickNeu

05.04.2018 um 17:59 Uhr

Hallo, ich kennen diese Problematik aus dem Freundeskreis und empfehle immer folgendes: Der BR muss darauf bestehen, dass die Arbeitszeit exakt erfasst wird. Und dies kann/sollte/muss in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Und die Regeln der Zeiterfassung ohne den BR zu ändern ist wirklich dreist, kommt aber leider vor. VG

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Pjöööng

05.04.2018 um 18:08 Uhr

Zitat (catze): "Außerdem bin ich immer davon ausgegangen, dass man mit 6.02 Uhr z. B. noch pünktlich ist."

Wann ist denn bei Euch Arbeitsbeginn? Habt Ihr Gleitzeit?

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catze

05.04.2018 um 18:12 Uhr

Nein, wir haben feste Arbeitszeiten. Die Produktion arbeitet im Schichtdienst. Außerdem gibt es für die Produktionsmitarbeiter unterschiedliche Wochenarbeitszeiten. Der Schichtbeginn ist also nicht immer gleich. In der Verwaltung gibt es feste Zeiten ohne Schichten und bei einigen Mitarbeitern Vertrauensarbeitszeit.

P
Pjöööng

05.04.2018 um 18:18 Uhr

Zitat (catze): "Der Schichtbeginn ist also nicht immer gleich."

Dann ist man mit 6:02 z.B. noch pünktlich wenn der Schichtbeginn um 6:30 ist.

Sollte er um 6:00 sein, dann ist man nicht mehr pünktlich.

Aber natürlich kann der Arbeitgeber hier keine erbrachte Arbeitszeit abziehen, sondern könnte abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen.

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catze

05.04.2018 um 18:26 Uhr

Okay, das war mir nicht klar. Ich bin davon ausgegangen, dass man mit 6.02 noch pünktlich wäre, da die Berechnung der Arbeitszeit in diesem Fall bei uns normalerweise ab 6.00 gilt. Also quasi 4 Minuten Toleranz bei Arbeitsbeginn und -ende.

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