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Kur und dann Urlaub gestrichen?

S
SabineBr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin hatte eine Kur beantragt und diese auch bekommen. Der Zeitraum der Kur fällt allerdings in ihren geplaten und genehmigten Urlaub. Nun wollte sie diesen natürlich verschieben und dann später nehmen. Da wurde ihr von ihrer Teamleitung gesagt, dass sie da Pech hat und sie den Urlaub nicht bekommt, da sie ja eine Kur macht... Ich kann das nun nicht so ganz glauben und würde aus dem Grund gern Eure Meinungen dazu wissen. Danke schon im voraus.

Gruß Sabine

1.58103

Community-Antworten (3)

P
pirat

13.06.2010 um 10:49 Uhr

@SabineBr, schaun wir doch mal ins BUrlG, eine Kur hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Dauer des Urlaubsanspruchs.

nachzulesen § 10 BUrlG, .....dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden.... (Aussnahmen freiwillige Badekuren)

R
rainerw

13.06.2010 um 12:03 Uhr

@SabineBR Nicht nur in der Küstenschifffahrt gilt der vom Klabautermann benannte Pharagraph. Bezahlt der Rentenversicherungsträger diese Maßnahme ist auch § 9 BUrlG zu beachten, da die Maßnahme als Arbeitsunfähigkeit zu betrachten ist.

R
ridgeback

13.06.2010 um 12:34 Uhr

SabineBr, gehe ich Recht in der Annahme, dass der Urlaub im Anschluss an die Kur verweigert wurde und sie diesen nun nicht genehmigt bekommt? Wenn ja, siehe: § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG.

Soll der Urlaub wegen der Kur verfallen, siehe: rainerw und pirat.

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