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Gestrichene Arbeitsstunden

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leonidas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, ich bin am verzweifeln.

Unser Problem ist folgendes:

Ein Teil unserer Belegschaft ( Auslieferungsfahrer ) wurde letztes Jahr 2008 schriflich mitgeteilt ( aushang ), das eine Tourenbewertung von 2007 zugeltung kommt. Niemandem wurde ein schriftliches Examplar ausgehändigt. Alle MA haben ihre Arbeit / touren so gefahren wie die Jahre zuvor. Am Anfang 2009 wurden aufgrund der Bewertung von 07 ca. 1200 erbrachte Arbeitsstunden ersatzloß gestrichen, mit der Begründung wir wären zu langsam. ( Wir haben einen Täglich wechselnen Kundenstamm ) Auf anfrage des BR ist unser AG bereit die hälfte ca 600 std zu genehmigen. Unser Vorsitzender erklärte uns entweder wir nehmen das angebot an oder alle stunden werden gestrichen. Einen klageweg lehnt unser Vositzender generell ab! Wie soll ich mich verhalten? In meinen augen ist das gesetzwiedrig!

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Community-Antworten (7)

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DerAlteHeini

13.05.2010 um 20:18 Uhr

leonidas Sollten den Mitarbeitern Arbeitsstunden gestrichen werden, so dürfte es sich um einen individuellen Anspruch handeln, den jeder Betroffene selber geltend machen müsste.

Hier ist eindeutig der BR gefragt, um im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte Genanntes zu regeln.

Was der BR Vorsitzende ablehnt ist unerheblich.Ein Betriebsrat erklärt seinen Willen durch seine gefassten Beschlüsse, die auch ein Vorsitzender akzeptieren und mit umsetzen muss.

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ridgeback

13.05.2010 um 20:27 Uhr

leonidas, wurden die Ü-Std. über`s Jahr angesammelt?

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leonidas

13.05.2010 um 20:48 Uhr

ridgeback, die ü-st. werden monatlich erfasst und über das Jahr angesammelt.

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ridgeback

13.05.2010 um 21:04 Uhr

leonidas, das müßte doch irgendwo geregelt sein, wie die Ü-Std. abgegolten werden und dann wäre es nicht einseitig durch den AG abänderbar. Bei 1200 Ü-Std. erhält der AG ein schönes zinsloses Darlehen.

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DerAlteHeini

13.05.2010 um 21:36 Uhr

leonidas Können die Betroffenen die gemachten Überstd. nachweisen, sollten Sie umgehend die Vergütung dieser Std mit Hilfe des ArbG einfordern, was 3 Jahre rückwirkend möglich ist. Mit einen gemeinsamen RA könnte eine Sammelklage möglich sein, somit steht nicht der Einzelne alleine da. Bin gespannt was das Gericht zu der Begründung, die Fahrer sind zu langsam, sagt.

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leonidas

13.05.2010 um 21:55 Uhr

Danke für eure hilfe!!!! unsere std. werden mit hilfe einer stempeluhr erfasst. in der regel machen wir ca 6000 überstunden pro Jahr!! Aber das mit der sammelklage werde ich ansprechen,danke.

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neskia

14.05.2010 um 02:18 Uhr

Ihr müsst noch auf eine eventuelle Ausschlussklausel aus Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag achten. Dadurch könnten die Ansprüche auf Auszahlung von Ü-Stunden bereits verfallen sein.

wenn du weitere Antworten wünschst, nimm die Begrenzung auf 7 Antworten raus.

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