Guten Tag zusammen,
wir diskutieren gerade folgende Situation:
ein Arbeitnehmer hat die Eigenkündigung zum 30.06. ausgesprochen und wurde vom Arbeitgeber bei voller Lohnfortzahlung freigestellt. Nun bewirbt sich der Arbeitnehmer und erhält ein Angebot mit Arbeitsbeginn 01.05.
Darf der Arbeitnehmer diesen Vertrag unterschreiben und die neue Tätigkeit aufnehmen?
Kann der alte Arbeitgeber die Freistellung wiederrufen?