Hallo,
ich bin seit 5 Jahren im öffentlichen Dienst in einem Minijob mit einem "Arbeitsvertrag auf Abruf" beschäftigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich eine monatl. Arbeitszeit von 39 Stunden habe. Tatsächlich arbeite in in der Regel an 10 - 12 Tage mit 2-2,5 Arbeitsstunden an den Tagen aber an wechselnden Tagen. Ich bekomme im Monat vorher meinen Arbeitsplan für den darauf folgenden Monat. Diesen Monat war ich an 2 "Abruftagen" (insgesamt aber 7 Tage) krank geschrieben. Ich habe meinen Arbeitgeber sofort mit Krankmeldung darüber informiert, dass ich in der darauf folgenden Woche an den geplanten Tagen nicht arbeiten kann.
Mein Arbeitgeber meinte, dass ich keine Krankmeldung vorlegen muss, da ich ja eh keine Vergütung für diese beiden Tage bekäme, wenn ich krank bin. "Keine Arbeit - kein Geld"! Ist das so richtig? Ich denke nicht. Außerdem habe ich noch nie Urlaub bekommen, obwohl ich seit 5 Jahren regelmäßig arbeite.
Mein Arbeitgeber beschäftig sehr viele "Abrufkräfte" auch Schüler und Studenten. Keiner bekommt Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.