Erstellt am 11.10.2017 um 06:31 Uhr von BRHamburg
Warum sollte der BR hier nicht in der Mitbestimmung sein?
Erstellt am 11.10.2017 um 07:14 Uhr von Erbsenzähler
@Hatschi
Was steht im Arbeitsvertrag des Minijobers?
Erstellt am 11.10.2017 um 07:17 Uhr von Hatschi
Seinen atbeitsvertrag kenne ich nicht,er ist jedoch nur auf 450€ basis im betrieb.
Erstellt am 11.10.2017 um 08:25 Uhr von Tulpe
er ist doch Mitarbeiter im Betrieb. Auch Wählbar und darf Wählen! Warum soll er aus der Mitbestimmung Fallen? Er ist halt ein Minijober und nicht anderes zu Behandeln wie ein anderer MA.
Erstellt am 11.10.2017 um 08:32 Uhr von Hatschi
Nein er ist nicht Wahlberechtigt. Hatte bisher jeweils an Samstagen gearbeitet.Seit einigen Wochen nur Dauernachtschicht.
Erstellt am 11.10.2017 um 09:07 Uhr von Tulpe
Dann solltest du die Gesetze durchlesen. Natürlich ist er Wahlberechtigt. Egal ob er nur SA oder MO arbeitet. Er ist MIMIJOBER und nicht anderes zu Behandeln.
Erstellt am 11.10.2017 um 10:00 Uhr von Pjöööng
"Minijob", "450,- €", "Geringfüg Verdienender" sind lediglich Konstrukte aus dem Sozial- und Steuerrecht. Arbeitsvertraglich sind es ganz normale Arbeitnehmer.