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Zeitnachweise Minijob

B
BRAnfänger2022
Aug 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen arbeiten mehrere Azubis neben der Ausbildung in einem Minijob. Die Minijobs sind beim AG angezeigt und auch ein Formular indem das wöchentliche Arbeitspensum etc. Angegeben wurde haben sie unterschrieben.

Jetzt fordert der AG monatlich die Zeitnachweise der Minijobs und möchte wissen, an welchen Tagen von Wann bis wann gearbeitet wurde. Inwiefern sind die Azubis dazu verpflichtet? Ich finde nirgends ein entsprechendes Gesetz.

Vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

12.08.2023 um 15:28 Uhr

Der AG muss sicherstellen, das die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Das kann er nur, wenn er die Zeiten kennt, in denen die Azubis arbeiten gehen.

Von daher sehe ich da nicht nur kein Problem, sondern sogar eine indirekte Pflicht.

J
jutti1965

14.08.2023 um 08:51 Uhr

Der AG muss nicht nur schauen dass die Höchstarbeitszeit eingehalten wird sondern auch dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

R
rtjum

14.08.2023 um 11:04 Uhr

und beides was celestro und jutti1965 gesagt haben muss sogar der AG des Minijobs auch machen.

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