Minijob = Teilzeit?
Hallo zusammen, eine Kollegin hat nachgefragt, ob sie bei ihrer Stundenreduzierung auch Anspruch darauf hat, dass diese als Minijob läuft, oder ob das nicht mehr als Teilzeitbeschäftigung gilt? Danke für Antworten!
Community-Antworten (3)
07.06.2011 um 16:05 Uhr
MiniJob ist u.U. eine Untervariante der Teilzeit.
Teilzeit ist gegeben für einen "Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers." (§2 (1) TzBfG
Ein MiniJob ist "wenn
- das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt,
- die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt." (§8 (1) SGB IV)
Variante 1 aus §8 (1) SGB IV ist i.d.R. ein Teilzeitverhältnis nach TzBfG, da ein derart geringes Einkommen mit Ausnahme der 1 EUR-Jobs bei Vollzeitbeschäftigung quasi unmöglich ist.
Ergo: Hat sie ein Einkommen von max. 400 EUR ist es ein Teilzeit-Minijob.
Was war jetzt eigentlich die Frage? Was erwartet die Kollegin was sich effektiv für sie ändern soll?
07.06.2011 um 17:02 Uhr
Hallo,
die GfB( geringfügige Beschäftigung) ist nichts anderes als Teilzeitjob. Sie hat alle Rechte, die auch andere MA haben ( z.B. Urlaub, Weiterbildung, Weihnachtsgeld, auch Antragstellung gem. TzBfrG, usw.) Unterschied ist nur , dass ihr Verdienst steuer- und beitragsfrei ( falls gewünscht) ist. Sie kann die Stundenreduzierung so beantragen, dass sie auf 400€ Basis weiter arbeitet.
08.06.2011 um 10:12 Uhr
Danke Euch beiden! Die Kollegin hat sich bloß von Bekannten erzählen lassen, dass ein Minijob nicht mehr als Teilzeittätigkeit gilt, und hat bei uns nachgefragt.
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