Erstellt am 07.06.2011 um 14:05 Uhr von rkoch
MiniJob ist u.U. eine Untervariante der Teilzeit.
Teilzeit ist gegeben für einen "Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers." (§2 (1) TzBfG
Ein MiniJob ist "wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt." (§8 (1) SGB IV)
Variante 1 aus §8 (1) SGB IV ist i.d.R. ein Teilzeitverhältnis nach TzBfG, da ein derart geringes Einkommen mit Ausnahme der 1 EUR-Jobs bei Vollzeitbeschäftigung quasi unmöglich ist.
Ergo: Hat sie ein Einkommen von max. 400 EUR ist es ein Teilzeit-Minijob.
Was war jetzt eigentlich die Frage? Was erwartet die Kollegin was sich effektiv für sie ändern soll?
Erstellt am 07.06.2011 um 15:02 Uhr von Rosalie
Hallo,
die GfB( geringfügige Beschäftigung) ist nichts anderes als Teilzeitjob. Sie hat alle Rechte, die auch andere MA haben ( z.B. Urlaub, Weiterbildung, Weihnachtsgeld, auch Antragstellung gem. TzBfrG, usw.) Unterschied ist nur , dass ihr Verdienst steuer- und beitragsfrei ( falls gewünscht) ist.
Sie kann die Stundenreduzierung so beantragen, dass sie auf 400€ Basis weiter arbeitet.
Erstellt am 08.06.2011 um 08:12 Uhr von Larasa
Danke Euch beiden! Die Kollegin hat sich bloß von Bekannten erzählen lassen, dass ein Minijob nicht mehr als Teilzeittätigkeit gilt, und hat bei uns nachgefragt.