Vorarbeit in Gleitzeit umwandeln nicht möglich?
Wir haben Vertrauensarbeit, d.H. wir haben Kernarbeitszeiten. in der BV steht auch, dass Überstunden und Mehrarbeit durch Gleitzeit ausgeglichen werden kann.
Kann ein Mitarbeiter auch Vorarbeit leisten? D.h. er kann seine anstehende Aufgaben früher erledigen. Dadurch kann er über seine acht Stunden hinaus arbeiten und Zeit aufbauen. Er leistet dann seine Arbeitspensum früher.
Wir fragen, weil ein neuer Chef wissen will, wie diese extra Arbeit sich zusammensetzt. Er sieht nicht ein, dass man Vorarbeit leisten kann, nur wäre für ihn Überstunden möglich und dafür muss es ein Grund geben.
Worklang in BV ist
Mitarbeiter gestaltet selbständig und eigenverantwortlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten und die Interessen externen wie internen Zielgruppen zu berücksichtigen. Die eigenständige Festlegung der Arbeitszeit erfolgt dann in Absprache mit Kollegen und dem Vorgesetzen.
Wie ist dies rechtlich geregelt?
Community-Antworten (9)
02.03.2018 um 12:18 Uhr
"Wie ist dies rechtlich geregelt?"
Eigentlich sollte Eure BV das regeln. Aber Ihr habt jetzt Regelungen, wo keiner weiß, wie man sie anwendet. Die gehören mal ganz schnell überarbeitet.
02.03.2018 um 14:04 Uhr
So wie Du Eure Regelung zitierst kann nur innerhalb der laufenden Woche vorgearbeitet werden. Am Freitag Abend muss das Stundensoll erreicht sein.
02.03.2018 um 14:06 Uhr
Sehe ich auch so - aber eigentlich sollte auch der neue Chef so viel "Vertrauen" in die AN haben, dass diese verantwortungsbewusst arbeiten. Sonst taugt die ganze Vertrauenszeit nichts.
02.03.2018 um 14:10 Uhr
"kann nur innerhalb der laufenden Woche vorgearbeitet werden. Am Freitag Abend muss das Stundensoll erreicht sein."
Wurde der Text irgendwann geändert ? Weil das sehe ich in dem Text mal überhaupt nicht.
02.03.2018 um 14:36 Uhr
Keine Ahnung ob der mal geändert wurde. Habe mich auf das aktuell dort stehende bezogen.
02.03.2018 um 14:44 Uhr
Weil das sehe ich in dem Text mal überhaupt nicht.
Ich schätze, das regelt diese Passage: "...gestaltet selbständig und eigenverantwortlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit."
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bezieht sich ja - wahrscheinlich - auf die Wochenarbeitszeit.
03.03.2018 um 10:30 Uhr
Also Überstunden oder Mehrarbeit kann man durch Freizeit oder Geld ausgleichen!!!! Ihr habt bei euch sicher auch eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und diese muss dann in der Kernarbeitszeit, vermutlich 8 bis 16 Uhr gleistet werden oder kann schon ab 7 Uhr beginnen oder bis 17 Uhr gehen. Muss aber im Großteil in der Kernarbeitszeit liegen.
Ist jetzt auch schwierig zu beurteilen,weil nicht gesagt wird was ihr arbeitet. Also welches Arbeitspensum kann bei euch vorgearbeitet werden?
Über die täglichen 8 Stunden kann der AN nicht einfach mehr arbeiten. Das müsste durch den AG angeordnet werden, in Abstimmung mit dem Betriebsrat. Also so einfach ist das nicht um Plusstunden aufzubauen.
03.03.2018 um 10:43 Uhr
Also wenn euer BV im Allgemeinen so geschrieben ist, hat euch eure Geschäftsführung wohl in der Kenntnis des Arbeitszeitgesetz einiges voraus und euren BR ein wenig ausgetrickst. In der BV muss zum Beispiel stehen wie Überstunden/ Mehrarbeit ausgeglichen werden sollen,wenn das nicht im AV oder Tarifvertrag steht. Auch sollten da die genauen Zeiten von Kernarbeitszeit und Gleitzeit aufgeführt werden. Am besten BV kündigen, überarbeiten und neu verhandeln. Viel Erfolg.
03.03.2018 um 13:42 Uhr
"Ihr habt bei euch sicher auch eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und diese muss dann in der Kernarbeitszeit, vermutlich 8 bis 16 Uhr gleistet werden"
In der Kernarbeitszeit hat jeder KOMPLETT anwesend zu sein. Eine Kernarbeitszeit, die die komplette Stundenzahl abdeckt wäre demnach völlig hirnrissig. Und wie man "Gleitzeit" dann damit noch in Einklang bringen wollte ....
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