Wir haben Vertrauensarbeit, d.H. wir haben Kernarbeitszeiten.
in der BV steht auch, dass Überstunden und Mehrarbeit durch Gleitzeit ausgeglichen werden kann.

Kann ein Mitarbeiter auch Vorarbeit leisten? D.h. er kann seine anstehende Aufgaben früher erledigen. Dadurch kann er über seine acht Stunden hinaus arbeiten und Zeit aufbauen. Er leistet dann seine Arbeitspensum früher.

Wir fragen, weil ein neuer Chef wissen will, wie diese extra Arbeit sich zusammensetzt. Er sieht nicht ein, dass man Vorarbeit leisten kann, nur wäre für ihn Überstunden möglich und dafür muss es ein Grund geben.

Worklang in BV ist

Mitarbeiter gestaltet selbständig und eigenverantwortlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten und die Interessen externen wie internen Zielgruppen zu berücksichtigen. Die eigenständige Festlegung der Arbeitszeit erfolgt dann in Absprache mit Kollegen und dem Vorgesetzen.

Wie ist dies rechtlich geregelt?