Erstellt am 02.03.2018 um 11:18 Uhr von celestro
"Wie ist dies rechtlich geregelt?"
Eigentlich sollte Eure BV das regeln. Aber Ihr habt jetzt Regelungen, wo keiner weiß, wie man sie anwendet. Die gehören mal ganz schnell überarbeitet.
Erstellt am 02.03.2018 um 13:04 Uhr von Pjöööng
So wie Du Eure Regelung zitierst kann nur innerhalb der laufenden Woche vorgearbeitet werden. Am Freitag Abend muss das Stundensoll erreicht sein.
Erstellt am 02.03.2018 um 13:06 Uhr von hansimglueck
Sehe ich auch so - aber eigentlich sollte auch der neue Chef so viel "Vertrauen" in die AN haben, dass diese verantwortungsbewusst arbeiten. Sonst taugt die ganze Vertrauenszeit nichts.
Erstellt am 02.03.2018 um 13:10 Uhr von celestro
"kann nur innerhalb der laufenden Woche vorgearbeitet werden. Am Freitag Abend muss das Stundensoll erreicht sein."
Wurde der Text irgendwann geändert ? Weil das sehe ich in dem Text mal überhaupt nicht.
Erstellt am 02.03.2018 um 13:36 Uhr von Pjöööng
Keine Ahnung ob der mal geändert wurde. Habe mich auf das aktuell dort stehende bezogen.
Erstellt am 02.03.2018 um 13:44 Uhr von RoterFaden
>Weil das sehe ich in dem Text mal überhaupt nicht.
Ich schätze, das regelt diese Passage:
"...gestaltet selbständig und eigenverantwortlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit."
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bezieht sich ja - wahrscheinlich - auf die Wochenarbeitszeit.
Erstellt am 03.03.2018 um 09:30 Uhr von MaJoK
Also Überstunden oder Mehrarbeit kann man durch Freizeit oder Geld ausgleichen!!!!
Ihr habt bei euch sicher auch eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und diese muss dann in der Kernarbeitszeit, vermutlich 8 bis 16 Uhr gleistet werden oder kann schon ab 7 Uhr beginnen oder bis 17 Uhr gehen. Muss aber im Großteil in der Kernarbeitszeit liegen.
Ist jetzt auch schwierig zu beurteilen,weil nicht gesagt wird was ihr arbeitet.
Also welches Arbeitspensum kann bei euch vorgearbeitet werden?
Über die täglichen 8 Stunden kann der AN nicht einfach mehr arbeiten. Das müsste durch den AG angeordnet werden, in Abstimmung mit dem Betriebsrat.
Also so einfach ist das nicht um Plusstunden aufzubauen.
Erstellt am 03.03.2018 um 09:43 Uhr von MaJoK
Also wenn euer BV im Allgemeinen so geschrieben ist, hat euch eure Geschäftsführung wohl in der Kenntnis des Arbeitszeitgesetz einiges voraus und euren BR ein wenig ausgetrickst. In der BV muss zum Beispiel stehen wie Überstunden/ Mehrarbeit ausgeglichen werden sollen,wenn das nicht im AV oder Tarifvertrag steht. Auch sollten da die genauen Zeiten von Kernarbeitszeit und Gleitzeit aufgeführt werden.
Am besten BV kündigen, überarbeiten und neu verhandeln. Viel Erfolg.
Erstellt am 03.03.2018 um 12:42 Uhr von celestro
"Ihr habt bei euch sicher auch eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und diese muss dann in der Kernarbeitszeit, vermutlich 8 bis 16 Uhr gleistet werden"
In der Kernarbeitszeit hat jeder KOMPLETT anwesend zu sein. Eine Kernarbeitszeit, die die komplette Stundenzahl abdeckt wäre demnach völlig hirnrissig. Und wie man "Gleitzeit" dann damit noch in Einklang bringen wollte ....