AG möchte die Möglichkeit eingrenzen, wann Gleitzeit genommen werden kann
Es geht um die folgende Konstellation:
A-Z Gruppe in Deutschland mit Manteltarifvertrag und GBR
und die sowie
ABC GmbH in Musterhausen XYZ GmbH in Testdorf
Eigener Betrieb mit BR Eigener Betrieb mit BR (5 Mitglieder)
BV zur Regelung der Betriebs- und Arbeitszeiten Regelung über gleitende Arbeitszeit
Montag 7,5 h Montag 8,25 h Dienstag 7,5 h Dienstag 8,25 h Mittwoch 7,5 h Mittwoch 8,25 h Donnerstag 7,5 h Donnerstag 8,25 h Freitag 7,5 h Freitag 5,50 h
Zeitkonto: +52/-20 Stunden Zeitkonto: +/- 20 Stunden
Der AG möchte nun die bisherige Möglichkeit, Überstunden an einem Freitag abzubauen, dahingehend ändern, dass dies nur noch dann möglich wäre, wenn alle Tage einer Woche zusammenhängend Gleitzeit genommen wird oder nur am Freitag als einzelner Tag. Die Kombination: Urlaub von Montag bis Donnerstag + Gleitzeit am Freitag soll nicht mehr möglich sein.
Der Betriebsrat der XYZ GmbH möchte dies verhindern.
Es wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Sache mittels Einigungsstelle klären zu lassen.
Weiter hat der AG angekündigt, dass im Falle eines positiven Beschlusses durch die Einigungsstelle auch die Arbeitszeiten der XYZ GmbH in Testdorf an die ABC GmbH in Musterhausen angepasst würden, wobei er dafür von seinem Direktionsrecht, die Öffnungszeiten zu ändern, Gebrauch machen möchte.
Welche Möglichkeiten gibt es für den BR? Welche Möglichkeiten gibt es für den AG?
Welche Gesetze finden Anwendung?
Community-Antworten (2)
11.04.2016 um 00:20 Uhr
Welche Gesetze finden Anwendung - § 87 Abs. 1 Nr 2 BetrVG
Der AG muss mit jedem einzelnen BR der verschiedenen Betriebe verhandeln und sich entsprechend einigen.
Ein Direktionsrecht hat er in Bezug auf die Arbeitszeiten in so fern nicht, wenn es einen Betriebsrat gibt. Die Öffnungszeiten kann er natürlich ändern und sich bis zur Einigung selbst in den Laden stellen......
Die Einigungsstelle wäre da in der Tat der Weg, wenn man sich nicht einigen kann. Aber diese ist nicht so etwas wie ein Orakel oder ähnliches. In die Einigungsstelle bringen beide Seiten Ihre Positionen ein und es wird versucht, durch Verhandlungen den geeigneten Mittelweg zu finden.
In so fern solltet Ihr Euch mit der Angelegenheit im Detail befassen und Eure Verhandlungesposition festlegen - und natürlich auch Argumente dafür, warum es so sein sollte, wie Ihr vorschlagt.
11.04.2016 um 19:00 Uhr
"...Es wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Sache mittels Einigungsstelle klären zu lassen. ..." Ja genau, und so soll es dann sein... Es könnte schwierig werden das durchzusetzen, was der BR möchte...
Im schlimsten Fall wird gesprochen, dass jeder Arbeitstag von der Stundenanzahl gleich bewertet wird, ober eben in der Tat, dass ein Gleittag keinen Urlaub verlängern kann - solche Regelungen sind nach meinem Wissen durchaus gängig...
Verwandte Themen
Private eMails und Internetzugang am Arbeitsplatz - Wie können wir das totale Verbot eingrenzen?
ÄlterHallo zusammen. Unsere Gechäftsleitung will die private Nutzung des Internets und auch private eMails verbieten. Wie können wir das totale Verbot eingrenzen ? Hat jemand eine Idee ?
Arbeitsanweisung Arbeitsbeginn trotz Gleitzeit
ÄlterHallo, wir haben eine Betriebsvereinbarung in der die Gleitzeit geregelt ist. Arbeitsbeginn ist 7 Uhr Arbeitszeitende ist 15:50Uhr. Kernarbeitszeit ist von 9-15Uhr. Die Geschäftsleitung möchte diese G
Gleitzeit und Überstunden - Überstunden grundsätzlich erst außerhalb des Gleitzeitrahmens gelten lassen?
ÄlterIn unserer Firma gibt es seit 1.1.09 Gleitzeit. Der AG möchte Überstunden grundsätzlich erst außerhalb des Gleitzeitrahmens gelten lassen. Sind wie früher Überstunden notwendig, soll zunächst der Glei
Gleitzeit/ Flexible Arbeitszeiten für Auszubildende
ÄlterHallo Zusammen! Vor einigen Monaten wurden für unsere Arbeitnehmer in der Firma die Gleitzeit/ Flexible Arbeitszeiten eingeführt. In der BV sind die Auszubildenden deutlich ausgenommen und ich als JA
Gleitzeit.
ÄlterHallo zusammen. Wir haben gerade eine kleine Herausforderung mit einen Mitarbeiter. Der Mitarbeiter hat in seinen Arbeitsvertrag keine Gleitzeit vereinbart. Der Projektleiter hat ihn diese (aus prakt