Es geht um die folgende Konstellation:

A-Z Gruppe in Deutschland mit Manteltarifvertrag und GBR

und die sowie

ABC GmbH in Musterhausen XYZ GmbH in Testdorf

Eigener Betrieb mit BR Eigener Betrieb mit BR (5 Mitglieder)

BV zur Regelung der Betriebs- und Arbeitszeiten Regelung über gleitende Arbeitszeit

Montag 7,5 h Montag 8,25 h
Dienstag 7,5 h Dienstag 8,25 h
Mittwoch 7,5 h Mittwoch 8,25 h
Donnerstag 7,5 h Donnerstag 8,25 h
Freitag 7,5 h Freitag 5,50 h

Zeitkonto: +52/-20 Stunden Zeitkonto: +/- 20 Stunden

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Der AG möchte nun die bisherige Möglichkeit, Überstunden an einem Freitag abzubauen, dahingehend ändern, dass dies nur noch dann möglich wäre, wenn alle Tage einer Woche zusammenhängend Gleitzeit genommen wird oder nur am Freitag als einzelner Tag.
Die Kombination: Urlaub von Montag bis Donnerstag + Gleitzeit am Freitag soll nicht mehr möglich sein.

Der Betriebsrat der XYZ GmbH möchte dies verhindern.

Es wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Sache mittels Einigungsstelle klären zu lassen.

Weiter hat der AG angekündigt, dass im Falle eines positiven Beschlusses durch die Einigungsstelle auch die Arbeitszeiten der XYZ GmbH in Testdorf an die ABC GmbH in Musterhausen angepasst würden, wobei er dafür von seinem Direktionsrecht, die Öffnungszeiten zu ändern, Gebrauch machen möchte.

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Welche Möglichkeiten gibt es für den BR?
Welche Möglichkeiten gibt es für den AG?

Welche Gesetze finden Anwendung?