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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG möchte die Möglichkeit eingrenzen, wann Gleitzeit genommen werden kann

K
karibu
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um die folgende Konstellation:

A-Z Gruppe in Deutschland mit Manteltarifvertrag und GBR

und die sowie

ABC GmbH in Musterhausen XYZ GmbH in Testdorf

Eigener Betrieb mit BR Eigener Betrieb mit BR (5 Mitglieder)

BV zur Regelung der Betriebs- und Arbeitszeiten Regelung über gleitende Arbeitszeit

Montag 7,5 h Montag 8,25 h Dienstag 7,5 h Dienstag 8,25 h Mittwoch 7,5 h Mittwoch 8,25 h Donnerstag 7,5 h Donnerstag 8,25 h Freitag 7,5 h Freitag 5,50 h

Zeitkonto: +52/-20 Stunden Zeitkonto: +/- 20 Stunden


Der AG möchte nun die bisherige Möglichkeit, Überstunden an einem Freitag abzubauen, dahingehend ändern, dass dies nur noch dann möglich wäre, wenn alle Tage einer Woche zusammenhängend Gleitzeit genommen wird oder nur am Freitag als einzelner Tag. Die Kombination: Urlaub von Montag bis Donnerstag + Gleitzeit am Freitag soll nicht mehr möglich sein.

Der Betriebsrat der XYZ GmbH möchte dies verhindern.

Es wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Sache mittels Einigungsstelle klären zu lassen.

Weiter hat der AG angekündigt, dass im Falle eines positiven Beschlusses durch die Einigungsstelle auch die Arbeitszeiten der XYZ GmbH in Testdorf an die ABC GmbH in Musterhausen angepasst würden, wobei er dafür von seinem Direktionsrecht, die Öffnungszeiten zu ändern, Gebrauch machen möchte.


Welche Möglichkeiten gibt es für den BR? Welche Möglichkeiten gibt es für den AG?

Welche Gesetze finden Anwendung?

97702

Community-Antworten (2)

G
gironimo

11.04.2016 um 00:20 Uhr

Welche Gesetze finden Anwendung - § 87 Abs. 1 Nr 2 BetrVG

Der AG muss mit jedem einzelnen BR der verschiedenen Betriebe verhandeln und sich entsprechend einigen.

Ein Direktionsrecht hat er in Bezug auf die Arbeitszeiten in so fern nicht, wenn es einen Betriebsrat gibt. Die Öffnungszeiten kann er natürlich ändern und sich bis zur Einigung selbst in den Laden stellen......

Die Einigungsstelle wäre da in der Tat der Weg, wenn man sich nicht einigen kann. Aber diese ist nicht so etwas wie ein Orakel oder ähnliches. In die Einigungsstelle bringen beide Seiten Ihre Positionen ein und es wird versucht, durch Verhandlungen den geeigneten Mittelweg zu finden.

In so fern solltet Ihr Euch mit der Angelegenheit im Detail befassen und Eure Verhandlungesposition festlegen - und natürlich auch Argumente dafür, warum es so sein sollte, wie Ihr vorschlagt.

G
Globus

11.04.2016 um 19:00 Uhr

"...Es wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Sache mittels Einigungsstelle klären zu lassen. ..." Ja genau, und so soll es dann sein... Es könnte schwierig werden das durchzusetzen, was der BR möchte...

Im schlimsten Fall wird gesprochen, dass jeder Arbeitstag von der Stundenanzahl gleich bewertet wird, ober eben in der Tat, dass ein Gleittag keinen Urlaub verlängern kann - solche Regelungen sind nach meinem Wissen durchaus gängig...

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