Gleitzeit: "Vorarbeiten" für "kurzen" Freitag
In unserem Betrieb gilt: Gleitzeit im Zeitrahmen 07:00 - 22:00 Uhr 39 Stunden/Woche ==> 7,8 Stunden regelmäßige Arbeitszeit/Tag +/- 170 Stunden auf Arbeitzeitkonten möglich. Ausgleichszeitraum 01.06. - 31.05.
Die individuelle tägliche Arbeitszeit, ins Besondere das "Vorarbeiten" für einen "kurzen" Freitag soll mit dem/der VG abgestimmt bzw von ihm/ ihr genehmigt werden.
Darf mit der o.g. Regelung jede(r) (im Rahmen der Regelung) machen was er/sie will und ist die Abstimmung/Genehmigung somit Mitbestimmungspflichtig? Oder sticht hier die "regelmäßige" Arbeitszeit von 7,8 Stunden auch für den Freitag?
Community-Antworten (3)
26.07.2019 um 17:57 Uhr
In meinen Augen ist das kein Schicht- oder Einsatzplan, da die Mitarbeiter ihre eigene individuelle Arbeitszeit planen und mit den Vorgesetzten abstimmen. Wenn dabei die Regeln der BV oder des TV zum Thema Gleitzeit und die Arbeitsschutzgesetze eingehalten werden liegt hier kein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand vor.
26.07.2019 um 18:12 Uhr
Das Beschriebene stammt vermutlich aus einer Betriebsvereinbarung. Um hier eine verlässliche Aussage treffen zu können müsste man schon den genauen Wortlaut der BV kennen. In der BV sollte dann auch geregelt sein, wie es mit den Mitbestimmungsrechten des BRs aussieht.
Ich würde das so interpretieren:
Grundsätzlich kann die Arbeitszeit frei zw. 7 und22 Uhr vom Mitarbeiter bestimmt werden. Da aber verhindert werden soll, dass die gesamte Belegschaft sich Freitag Mittag ins Wochenende verabschiedet hat man hier die Abstimmung mit dem/der VG festgelegt. Die/ der kann dann dafür sorgen, dass ausreichend Kollegen anwesend sind.
26.07.2019 um 19:06 Uhr
"soll mit dem/der VG abgestimmt bzw von ihm/ ihr genehmigt werden.". Womit die Möglichkeit voll im Ermessen des AG liegt. Es mangelt an klare Regeln für die Arbeitnehmer.
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