Gleitzeit: "Vorarbeiten" für "kurzen" Freitag
In unserem Betrieb gilt: Gleitzeit im Zeitrahmen 07:00 - 22:00 Uhr 39 Stunden/Woche ==> 7,8 Stunden regelmäßige Arbeitszeit/Tag +/- 170 Stunden auf Arbeitzeitkonten möglich. Ausgleichszeitraum 01.06. - 31.05.
Die individuelle tägliche Arbeitszeit, ins Besondere das "Vorarbeiten" für einen "kurzen" Freitag soll mit dem/der VG abgestimmt bzw von ihm/ ihr genehmigt werden.
Darf mit der o.g. Regelung jede(r) (im Rahmen der Regelung) machen was er/sie will und ist die Abstimmung/Genehmigung somit Mitbestimmungspflichtig? Oder sticht hier die "regelmäßige" Arbeitszeit von 7,8 Stunden auch für den Freitag?
Community-Antworten (3)
26.07.2019 um 17:57 Uhr
In meinen Augen ist das kein Schicht- oder Einsatzplan, da die Mitarbeiter ihre eigene individuelle Arbeitszeit planen und mit den Vorgesetzten abstimmen. Wenn dabei die Regeln der BV oder des TV zum Thema Gleitzeit und die Arbeitsschutzgesetze eingehalten werden liegt hier kein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand vor.
26.07.2019 um 18:12 Uhr
Das Beschriebene stammt vermutlich aus einer Betriebsvereinbarung. Um hier eine verlässliche Aussage treffen zu können müsste man schon den genauen Wortlaut der BV kennen. In der BV sollte dann auch geregelt sein, wie es mit den Mitbestimmungsrechten des BRs aussieht.
Ich würde das so interpretieren:
Grundsätzlich kann die Arbeitszeit frei zw. 7 und22 Uhr vom Mitarbeiter bestimmt werden. Da aber verhindert werden soll, dass die gesamte Belegschaft sich Freitag Mittag ins Wochenende verabschiedet hat man hier die Abstimmung mit dem/der VG festgelegt. Die/ der kann dann dafür sorgen, dass ausreichend Kollegen anwesend sind.
26.07.2019 um 19:06 Uhr
"soll mit dem/der VG abgestimmt bzw von ihm/ ihr genehmigt werden.". Womit die Möglichkeit voll im Ermessen des AG liegt. Es mangelt an klare Regeln für die Arbeitnehmer.
Verwandte Themen
AG möchte die Möglichkeit eingrenzen, wann Gleitzeit genommen werden kann
ÄlterEs geht um die folgende Konstellation: A-Z Gruppe in Deutschland mit Manteltarifvertrag und GBR und die sowie ABC GmbH in Musterha
Arbeitsanweisung Arbeitsbeginn trotz Gleitzeit
ÄlterHallo, wir haben eine Betriebsvereinbarung in der die Gleitzeit geregelt ist. Arbeitsbeginn ist 7 Uhr Arbeitszeitende ist 15:50Uhr. Kernarbeitszeit ist von 9-15Uhr. Die Geschäftsleitung möchte diese G
Überstunden
ÄlterHallo, Folgende Situation, wir haben im Betrieb 3 verschiedene Arbeitzeitkonten Gleitzeit ( für den Mitarbeit um mal früher zu gehen oder mal einen Tag zuhause bleiben) Flexzeit ( Gleitzeit für
Gleitzeit/ Flexible Arbeitszeiten für Auszubildende
ÄlterHallo Zusammen! Vor einigen Monaten wurden für unsere Arbeitnehmer in der Firma die Gleitzeit/ Flexible Arbeitszeiten eingeführt. In der BV sind die Auszubildenden deutlich ausgenommen und ich als JA
IGM Tarif Zuschläge
ÄlterHallo zusammen, ich versuche mal unseren Fall zu beschreiben! Wir sind Tarifgebunden, haben 5 Tage Woche, bis auf eine Abteilung! Diese Abteilung arbeitet seit ca 4 Jahren, ihre 35 Stunden in nur 4 Ta