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Minusstunden seit Jahren / Gelten Ausschlussfristen

S
Snooker2018
Feb 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter hat seit Jahren Minusstunden (ca 60 Std). Im Arbeitsvertrag steht, dass seine tägliche Arbeitszeit variieren kann, er aber im Zeitraum von 6 Monaten 40 Stunden je Woche durchschnittlich arbeiten muss. In den letzten 8 Monaten hat er auch durchschnittlich 40 Std je Woche gearbeitet. Das Minus ist entstanden, da der Mitarbeiter selber entschieden hat, wie er arbeitet. Sein Schichtplan wurde stets vom Arbeitgeber angepasst.

Nun ist die Frage, ob der Arbeitgeber das Nacharbeiten der Minusstunden auch nach Jahren fordern kann, wenn der Mitarbeiter eine Ausschlussfrist von 3 Monaten im Arbeitsvertrag hat.

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Community-Antworten (3)

B
bürgermeister

27.02.2018 um 14:14 Uhr

Gute Frage´.

Mich würde interessieren ob der Kollege in dem Zeitraum in dem er die Minusstunden ansammelte den vollen Lohn bekam oder weniger weil weniger gearbeitet.

Ich sag mal so sollte der AN den kompletten Lohn trotz weniger Leistung bekommen haben, ist ja der AG in Vorkasse gegangen für die nicht erbrachte Leistung. Dementsprechend würde ich tippen das der AG den AN auffordern kann diese Nachzuarbeiten. Was die Ausschlussfristen angeht hat dann der AG Pech gehabt und kann sie halt nur geltend machen was drei Monate zurück liegt.

Mein Gedankengang zu diesem Thema. Lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber bitte nicht in einem rotzigen Ton der hier ab und an abgeht

K
kratzbürste

27.02.2018 um 14:17 Uhr

Wenn tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen vereinbart sind, gelten die auch.

S
Snooker2018

27.02.2018 um 14:47 Uhr

Ich habe gelesen, dass Ausschlussfristen nicht für Arbeitszeitkonten gilt, wenn der Arbeitnehmer selbst entschieden hat, wie er arbeitet. Und das hat er ja irgendwie. Der Arbeitgeber plant ihn für die volle Vertragsstunden, der Arbeitnehmer arbeitet aber nicht voll, der Arbeitgeber korrigiert seine Schichten ohne Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer die Stunden nachzuholen hat.

Die Frage bleibt, ob eine Ausschlussfrist wirklich auch selbst verursachte Minusstunden löscht.

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