Erstellt am 27.02.2018 um 13:14 Uhr von bürgermeister
Gute Frage´.
Mich würde interessieren ob der Kollege in dem Zeitraum in dem er die Minusstunden ansammelte den vollen Lohn bekam oder weniger weil weniger gearbeitet.
Ich sag mal so sollte der AN den kompletten Lohn trotz weniger Leistung bekommen haben, ist ja der AG in Vorkasse gegangen für die nicht erbrachte Leistung. Dementsprechend würde ich tippen das der AG den AN auffordern kann diese Nachzuarbeiten. Was die Ausschlussfristen angeht hat dann der AG Pech gehabt und kann sie halt nur geltend machen was drei Monate zurück liegt.
Mein Gedankengang zu diesem Thema. Lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber bitte nicht in einem rotzigen Ton der hier ab und an abgeht
Erstellt am 27.02.2018 um 13:17 Uhr von kratzbürste
Wenn tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen vereinbart sind, gelten die auch.
Erstellt am 27.02.2018 um 13:47 Uhr von Snooker2018
Ich habe gelesen, dass Ausschlussfristen nicht für Arbeitszeitkonten gilt, wenn der Arbeitnehmer selbst entschieden hat, wie er arbeitet.
Und das hat er ja irgendwie. Der Arbeitgeber plant ihn für die volle Vertragsstunden, der Arbeitnehmer arbeitet aber nicht voll, der Arbeitgeber korrigiert seine Schichten ohne Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer die Stunden nachzuholen hat.
Die Frage bleibt, ob eine Ausschlussfrist wirklich auch selbst verursachte Minusstunden löscht.