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Pausenraum als Betriebsratbüro

C
Cosavostra
Feb 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe ich als ein köpfiger Betriebsrat einen Anspruch auf ein Betriebsratsbüro ?

Bisher werde ich mangels Platz von meinem AG auf den Pausenraum verwiesen.

Alle anfallenden Betriebsrat arbeiten habe ich bis dato von zuhause aus erledigt nebst der Kosten für die Sachmittel (Druckerpatronen , Papier , PC usw.) die Zeit die ich dafür aufwende wird mir auch nicht aufs Arbeitszeitkonto gut geschrieben . Langsam bekomme ich aber zuhause ein "Problem" mit meinem Familienleben weil die BR-Arbeit sehr viel Zeit in Anspruch nimmt (bei uns ist viel im Argen, strebe mehrere BV sowie eine Gefährdungsbeurteilung an).

Eine Absprache mit meinem AG das ich die BR-Arbeit zuhause mache gibt es nicht. Zusätzlich schleicht sich die Angst ein das mein AG mir Datenschutzverletzung vorwerfen könnte wenn ich die BR-Arbeite zu Hause mach, zumindest hab ich das hier im Forum so gelesen.

Für konstruktive Antworten wäre ich sehr Dankbar. MFG M. Funk

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Community-Antworten (2)

T
Teufel

26.02.2018 um 10:22 Uhr

Hallo,

Ja du hast Anspruch auf ein eigenes Büro. Zur Not kann man ein Raum mieten.

Der Arbeitgeber muss dir sämtliche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Paragraf 40. betr.VG

Die Frage mit Datenschutz kann ich dir nicht beantworten , allerdings denke ich nicht das deine Familie die Papiere durchwühlt und diese liest.

Ab und zu schreibe ( Ausnahme ) ich auch zu Hause meine Protokolle.

Hier vergütet mir mein Arbeitgeber die Zeit. Habe ich so vereinbart .

C
celestro

26.02.2018 um 10:24 Uhr

Betriebsratszeit ist Arbeitszeit. Einen Anspruch auf ein Büro hast Du wohl eher nicht. Wenn allerdings Arbeit zu tun ist, mußt Du sicherlich einen Raum dafür bekomemn, in dem Du arbeiten kannst. Ein Pausenraum ist dafür denkbar ungeeignet.

Eine Vereinbarung, diese Arbeit im Zweifel zu Hause zu erledigen, würde ich für möglich halten. Die Sache mit dem Datenschutz sehe ich dabei persönlich nicht so kritisch. Aber das mögen andere User hier besser beurteilen können.

P.S. Das die Unterlagen eingeschlossen gehören und der Zugriff auf den Computer gesperrt dürfte sich von selbst verstehen.

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