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Minusstunden

S
Stepke
Feb 2018 bearbeitet

Hallo Bei uns im Betrieb ( angelehnter Öffentlicher Dienst) ist geregelt bis 20 Minusstunden darf der Betrieb anordnen. Alles dadrüber ist freiwillig vom Arbeitnehmer.

Trotzdem wird gefordert wegen mangelder Arbeit zu Hause zu bleiben.

Wie verhalten sich die Arbeitnehmer jetzt dem Betrieb gegenüber am besten. Es möchte keiner freiwillig mehr Minusstunden ansammeln.

MfG

62105

Community-Antworten (5)

P
paula

23.02.2018 um 22:28 Uhr

Der BR kann doch auf Einhaltung der Regelung pochen und durchsetzen. Warum hat der BR überhaupt eine solche Regelung akzeptiert? Vielleicht die BV kündigen?

B
basilica

23.02.2018 um 22:57 Uhr

Es wäre gut zu wissen, wie die Minusstundenregelung genau aussieht. Ohne Einwilligung des BR bzw. ohne TV kann es keinen Minusstundeneintrag in ein Arbeitszeitkonto geben. Das ist ein relativ klarer Fall (BAG 13.12.2000 Aktenzeichen 5 AZR 334/99). Wir wissen nicht, was für die Zustimmung zu den 20 Minusstunden eingehandelt wurde. Mag jsein, daß die irgendwie berechtigt sind.

Hier geht es, denke ich, um die über 20 Minusstunden hinausgehenden Minusstunden. Der Arbeitgeber will offenbar 30, 40, 50 oder ich weiß nicht wieviel Minusstunden auf das Arbeitszeitkonto einstellen. Das geht ohne vertragliche Regelung bzw vorliegend ohne Zustimmung der Betroffenen nicht. Der Arbeitgeber befindet sich ohne Zustimmung der Betroffenen zu dem zusätzlichen Minusstundeneintrag vielmehr im Annahmeverzug, wenn er die Kollegen vor Dienstschluß nach Hause schickt, obwohl die 20 Minusstunden bereits voll sind.

Wer als AN nicht mehr als die 20 Minusstunden ansammeln will, muß das dem AG deutlich machen. Wird er trotzdem nach Hause geschickt, kann er Entlohnung für die nicht gearbeitete Zeit verlangen. Ob das freilich klug und angenehm ist, muß jeder für sich entscheiden. Zahl der AG "freiwillig", dann ok. Muß man den Lohn einklagen, dann hat man eine ganze Menge Ärger (mit dem Prozeß und mit dem ob des Prozesses verärgerten AG), und es fragt sich, ob sich dieser Ärger lohnt.

K
kratzbürste

24.02.2018 um 09:46 Uhr

..... Ob sich der Ärger lohnt. ..... Eben, darum sollte der BR konsequent seine Rechte nutzen

K
kratzbürste

24.02.2018 um 09:47 Uhr

..... Ob sich der Ärger lohnt. ..... Eben, darum sollte der BR konsequent seine Rechte nutzen

B
basilica

25.02.2018 um 18:47 Uhr

Insbesondere sollte der BR seine Informationsrechte im Wirtschaftsausschuß wahrnehmen. Woran liegt es, daß keine Arbeit da ist? Ist mit Entlassungen zu rechnen? Wer läßt sich freiwillig kündigen? Können Kündigungen mit etwas mehr Flexibilität bei der Minus-Stunden-Regelung vermieden werden? Oder will der AG die Minusstunden nur für eine höhere Dividende der Aktionäre exzessiv anschreiben?

Der Betriebsrat kann zwar (zur Not vor dem Arbeitsgericht) dafür sorgen, daß eine etwaige Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitkonten und Minusstunden vom AG beachtet wird. Er kann aber nicht dafür sorgen, daß ausbleibende Lohnzahlungen nachgeholt werden. Da muß jeder AN selber klagen.

Gibt es keinen BR und steht die 20-Stunden-Regelung allein im Arbeitsvertrag, dann wäre die Gründung eines BR zu überlegen. Der kann im Fall einer Insolvenz bei der Erstellung eines Sozialplanes mitbestimmen.

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