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Minusstunden

T
Trollki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zur Überarbeitung unserer Konzeption, haben wir unsere Einrichtung (Kita) zwei Tage geschlossen. Für die 2 Tage sind jeweils 7 Stunden angesetzt. Nun haben unsere Vollzeitkräfte das nachsehen, weil sie nicht auf ihre 40Stunden kommen werden. Sie bekommen halt nur die 2*7 Stunden berechnet, ergo ergeben sich 2 Minusstunden. Nun ist es allerdings auch so, das wir ohnehin flexibler , sprich mit + und - Stunden, Arbeiten. Haben sie dennoch das Recht ihre 40 Stunden schreiben zu lassen, oder gilt "Stunden wie gearbeitet"?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

25.02.2016 um 10:33 Uhr

Die Frage kann man so nicht beantworten. Erst einmal hat der BR ja dieser 7 Stundenregelung wohl so zugestimmt (vielleicht zu gutmütig?) - oder hat der AG das selbst so festgelegt?

Ansonsten müsste man die geltende BV zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage genauer kennen.

H
Hartmut

25.02.2016 um 10:50 Uhr

Mir scheint eher, sie haben dort keinen BR, gironimo. Der wäre ja sonst völlig neben der Spur. Trollki, was meinst du bitte mit 'sind jeweils 7 Stunden angesetzt'? Von wem??

P
Pjöööng

25.02.2016 um 17:47 Uhr

Das klingt verdächtig nach Annahmeverzug.

T
Trollki

25.02.2016 um 18:29 Uhr

Ich muss mich zu nochmals Wort melden. Also, diese beiden Tage werden jeweils nur 7 Stunden gearbeitet. Hat die Kitaleitung so festgelegt. Solche Tage an dem die Kita, wegen Weiterbildungen oder sonstigen Veranstaltungen, geschlossen bleibt, wurde immer 7 Stunden dafür eingeplant. Ging es dann länger, gab es die entsprechende Zeit dazu, wurde diese Zeit nicht voll ausgeschöpft, gab es auch keinen weiteren "Abzug". Doch wir haben einen BR. Eine BV gibt es dazu nicht.

C
chemnitzer

27.02.2016 um 15:58 Uhr

Ich würde die Regelung anführen, dass die Schulungen / Weiterbildungen die über 6h hinaus geplant sind als ganzer Arbeitstag zählen. Da bei Euch dies am regulären Arbeitsplatz geschieht wird sicher nur die Anwesenheit am Arbeitsplatz gewertet. Ansonsten werden sogar die Wegezeiten hinzugezählt.

Hier ein Link dessen Inhalt auch derzeit noch Gültigkeit haben dürfte.

https:gremien.hu-berlin.de/de/personalrat/azr_weit_html

Wo ich mir nicht ganz sicher bin ob die Stunden über 8h hinaus wirklich als Überstunden angerechnet werden können. Ich habe auch schon Aussagen bekommen das die maximal anrechenbare Zeit auf die Höhe eines Vollzeitbeschäftigten begrenzt ist. Wenn die Schulung länger wie 8h geht werden nur 8h angerechnet. Aber das kann vielleicht noch jemand anderes beantworten.

Zumindest geht eure 7h Regelung klar zu Lasten der Vollzeitleute. Hier würde ich auf 8h drängen.

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