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Minusstunden

H
Hexhex
Dez 2018 bearbeitet

Ist es Rechtens minusstunden anzusammeln?

40907

Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

29.11.2018 um 09:16 Uhr

Es gibt ja so etwas wie Gleitzeit, Kapovaz, Langzeitkonten oder Kurzarbeit.

Kurz gesagt : Es kommt darauf an ......

M
Moreno

29.11.2018 um 09:32 Uhr

Aber nur dann. Ansonsten muss dein Arbeitgeber Dich, die wöchentliche vereinbarte Arbeitszeit beschäftigen.

B
BRHamburg

29.11.2018 um 09:37 Uhr

Und was ist wenn der Mitarbeiter von sich aus früher geht?

M
Moreno

29.11.2018 um 09:50 Uhr

Dies ist eine grobe Pflichtverletzung und kann sogar eine Kündigung ohne Abmahnung nach sich ziehen.

T
titapropper

29.11.2018 um 10:04 Uhr

Zitat moreneo: "Ansonsten muss dein Arbeitgeber Dich, die wöchentliche vereinbarte Arbeitszeit beschäftigen." Das mag sein. Macht er es nicht, schuldet er trotzdem das vereinbarte Entgelt und die Minusstunden sind das Risiko des Arbeitgebers.

M
Moreno

29.11.2018 um 10:10 Uhr

Eben titapropper dann entstehen ja keine Minusstunden sondern nur bezahlte Freizeit. Und über die hätte sich Hexhex bestimmt nicht aufgeregt ;-)

P
petermännchen

29.11.2018 um 10:18 Uhr

Geht der ArbNehmer mit Zustimmung des ArbG vorzeitig heim oder kommt später und muß er diese Zeit von seinem ArbZ- Konto abziehen, können auch Minusstunden entstehen. Hier sehe ich auch das es das Risiko des Arbeitgebers ist.

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