Erstellt am 29.11.2018 um 08:16 Uhr von kratzbürste
Es gibt ja so etwas wie Gleitzeit, Kapovaz, Langzeitkonten oder Kurzarbeit.
Kurz gesagt : Es kommt darauf an ......
Erstellt am 29.11.2018 um 08:32 Uhr von moreno
Aber nur dann. Ansonsten muss dein Arbeitgeber Dich, die wöchentliche vereinbarte Arbeitszeit beschäftigen.
Erstellt am 29.11.2018 um 08:37 Uhr von BRHamburg
Und was ist wenn der Mitarbeiter von sich aus früher geht?
Erstellt am 29.11.2018 um 08:50 Uhr von moreno
Dies ist eine grobe Pflichtverletzung und kann sogar eine Kündigung ohne Abmahnung nach sich ziehen.
Erstellt am 29.11.2018 um 09:04 Uhr von titapropper
Zitat moreneo: "Ansonsten muss dein Arbeitgeber Dich, die wöchentliche vereinbarte Arbeitszeit beschäftigen." Das mag sein. Macht er es nicht, schuldet er trotzdem das vereinbarte Entgelt und die Minusstunden sind das Risiko des Arbeitgebers.
Erstellt am 29.11.2018 um 09:10 Uhr von moreno
Eben titapropper dann entstehen ja keine Minusstunden sondern nur bezahlte Freizeit. Und über die hätte sich Hexhex bestimmt nicht aufgeregt ;-)
Erstellt am 29.11.2018 um 09:18 Uhr von petermännchen
Geht der ArbNehmer mit Zustimmung des ArbG vorzeitig heim oder kommt später und muß er diese Zeit von seinem ArbZ- Konto abziehen, können auch Minusstunden entstehen. Hier sehe ich auch das es das Risiko des Arbeitgebers ist.