Hallo an alle! Nach meiner bisherigen Recherche im Internet ist es so, daß ein AN, der in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet z.B. wegen Vertragsende, Anspruch auf 100% des Jahresurlaubs hat, sofern er min. 6 Monate beschäftigt war, und zwar auf den gesamten auch übergesetzlichen Urlaub - außer im Anstellungsvertrag ist eine Kürzung auf Mindesturlaub vereinbart. Dies gilt offenbar auch für werdende Mütter, die in der zweiten Jaheshälfte in die Elternzeit gehen. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema und kann mir sagen, wie verbindlich dieser Anspruch ist? Muss der AN seinen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub irgendwie anmelden bzw. gibt es für den Arbeitgeber hier überhaupt Spielraum? In meinem Betrieb wurde der Urlaubsanspruch jahrelang immer anteilig nach vollen Kalendermonaten berechnet, auch dann, wenn AN nach dem 30.6. ausschieden.