in ältern Arbeitsverträgen stehen den Mitarbeitern 30 Arbeitstage Erholungsurlaub zu. (5-Tage Woche)
Zitat aus dem Vertrag:
"Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes und die betrieblichen Regelungen, insbesondere für Betriebsferien"

Jetzt scheiden zum 31.07 aus Mitarbeiter aus, womit ich der Auffassung 30 Tage Urlaubanspruch für das Jahr zustehen würden.

Jetzt kommt die Personalabteilung und verweist auf eine Betriebsordnung wo die pro rata temporis aufgeführt wird und anwenden will. Hinzu kommt das vor ein einem Monat die Betriebsordnung geändert wurde. Hier wird nun der Urlaubsanspruch in gesetzliche Tage (20 Tage) und vertragliche Tage (10 Tage) unterschieden. Der Vertragliche soll bei regulärer Kündigung des Mitarbeiters natürlich verfallen, sofern er nicht schon genommen wurde. Da erst der gesetzliche zuerst in Anspruch zu nehmen ist habe wurde davon noch kein gebrauch gemacht.

Meine Frage:
Findet diese Betriebsordnung auf den Arbeitsvertrag Anwendung und wird dadurch der Anspruch verringert? Kann die Betriebsordnung solche Regelungen enthalten? meiner Meinung nach nein. Und kann diese mit Zustimmung der Betriebsrates geändert werden obwohl es den Arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch verändern würde.