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Urlaubsanspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte?

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petra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen! Kann mir jemand sagen, wie man es mit dem Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte, hält? Wir wissen, dass man den Anspruch darauf hat. Es ist allerdings nirgendwo genau geregelt ob die 20 Tage Mindesturlaub aus dem BUrlG (bei einer 5 Tage Woche) oder der tarifvertraglich festgelegte (bei uns 30 Tage)Urlaub gemeint ist. Unsere Geschäftsleitung ist der Meinung, der Anspruch besteht nur für die 20 Tage aus dem BUrlG. Wir sind aber der Meinung, dass die Regelungen aus dem Tarifvertrag bindend sind und der Anspruch auf die 30 Tage besteht. Eine Regelung zur Handhabung von Urlaubsansprüchen bei Ausscheiden gibt es in unseren Tarifvertag keine. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (2)

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Jube

21.08.2007 um 15:41 Uhr

Ich habe keine konkrete Antwort, aber fragt doch auch mal bei der Gewerkschaft nach. Die sollte sich doch wohl mit ihrem TV auskennen.

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petra

21.08.2007 um 17:20 Uhr

Die Gewerkschaft. Naja, also die sind sich ja manchmal selber nicht so sicher. Waren zumindest meine Erfahrungen bis jetzt. Zumindest unser Bezirksbetreuer ist nicht unbedingt der Kracher. Wir haben einen Haustarifvertrag mit zum Teil recht fraglichen Inhalten. Die nächste Tarifverhandlung wird von uns Neuen sehnlichst erwartet. Trotzdem Danke für Deine Antwort Jube.

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