Hallo Zusammen! Kann mir jemand sagen, wie man es mit dem Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte, hält? Wir wissen, dass man den Anspruch darauf hat. Es ist allerdings nirgendwo genau geregelt ob die 20 Tage Mindesturlaub aus dem BUrlG (bei einer 5 Tage Woche) oder der tarifvertraglich festgelegte (bei uns 30 Tage)Urlaub gemeint ist. Unsere Geschäftsleitung ist der Meinung, der Anspruch besteht nur für die 20 Tage aus dem BUrlG. Wir sind aber der Meinung, dass die Regelungen aus dem Tarifvertrag bindend sind und der Anspruch auf die 30 Tage besteht. Eine Regelung zur Handhabung von Urlaubsansprüchen bei Ausscheiden gibt es in unseren Tarifvertag keine. Wie seht ihr das?