Mitarbeiter droht mit Krankmeldung
Aktueller Fall: Mitarbeiter soll an einem Projekt arbeiten und dieses befindet sich nicht an seinem Arbeitsort. Vertrag des Mitarbeiters sagt ausdrücklich das ein Standort wechsel jederzeit möglich sein kann. Der Mitarbeiter hat seinem Vorgesetzten folgendes bei der Aufforderung mitgeteilt. Original Ton des Mitarbeiters: " Ich möchte das nicht, nehme einen Krankenschein und werde mich Krank schreiben lassen." BRV Frage: Ist dies eine Fristlose Kündigung, und wenn ja welche Information ist wichtig: a:) Original Aussage schriftlich des MA b:) Zeugen aussagen wenn welche vorhanden c:) Ort und Zeit
Reicht diese Information für eine Fristlose Kündigung oder nicht? Oder reicht lediglich die Ansage des MA aus.
Community-Antworten (11)
24.01.2018 um 13:16 Uhr
Allein die Androhung es zu tun, ist zunächst mal kein Grund zu kündigen. Erst wenn er es dann auch tut, wird es problematisch. Hat eigentlich der BR der Versetzung zugestimmt? Wurde er überhaupt gehört.?
24.01.2018 um 14:31 Uhr
"Erst wenn er es dann auch tut, wird es problematisch."
Aber auch nur, wenn am Ende raus kommt, daß der Kollege nicht wirklich krank war.
24.01.2018 um 14:51 Uhr
Zitat (celestro): "Aber auch nur, wenn am Ende raus kommt, daß der Kollege nicht wirklich krank war. "
Nein! Der Arbeitnehmer hat den Beweiswert dieser AU-Bescheinigung von vornherein erschüttert. Er wird beweispflichtig sein, dass er tatsächlich unvorhersahbar arbeitsunfähig erkrankt war. Es sollte also schon etwas wie Verkehrsunfall mit abgerissenen Gliedmaßen oder Koma vorliegen wo sich die Symptome objektiv beurteilen lassen.
Dem Arbeitnehmer kann man eigentlich nur raten, sich umgehend bei seinem Vorgesetzten einzufinden, dort etwas von "Ganz schlechten Tag gehabt ..." zu murmeln, sich vernünftig zu entschuldigen für den verbalen Ausrutscher und gemeinsam zu klären wie man die beiderseitigen Interessen unter einen Hut bekommt.
Im Falle eine BR-Anhörung reicht das was der Arbeitgeber hierzu dem BR mitteilt, da fragt man nicht unbedingt nach... Der Arbeitsrichter kann nachher beurteilen ob die Anhörung des BR ausreichend war.
24.01.2018 um 15:08 Uhr
auch schon die Androhung ist brandgefährlich (siehe LAG Köln 7 Sa 462/01). Ein AN der so agiert muss absolut aufpassen, was er da treibt
24.01.2018 um 15:38 Uhr
Es gibt doch immer wieder herrliche Passagen in solchen Urteilen:
"Es liegt somit im Ergebnis genau der Tatbestand vor, den auch der Kläger in seiner Berufungsbegründung als geeignet gekennzeichnet hat, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen:"
24.01.2018 um 16:30 Uhr
alles Unkenrufe. Es kommt auf den Einzelfall und die Umstände an.
Was kratzbürste zum Thema BR und Versetzung sagt, scheint mir interessant. Nur weil es im Verttrag steht, ist der BR ja trotzdem nicht außen vor.
24.01.2018 um 16:35 Uhr
samira, bei dieser Äußerung " Ich möchte das nicht, nehme einen Krankenschein und werde mich Krank schreiben lassen." ist auch mit "Einzelfall" und "Umstände" kaum noch etwas zu retten.
25.01.2018 um 06:29 Uhr
Das so eine Aussage nicht gemacht werden sollte dürfte klar sein. Nur kann es eben sein daß ich heute schon sagen kann das ich ab morgen arbeitsunfähig sein werde. Und gerade bei Versetzungen kann dieser Umstand zur AU mit führen. Beispiel: Der Mitarbeiter hat sich beim Sport den Fuss verstaut. Da er nur am Schreibtisch sitzen muss und keine weite Wege laufen muss geht er nicht zum Arzt. Wenn jetzt der Chef kommt und sagt das der Kollege ab morgen für eine Woche im Außendienst arbeiten muss kann der Kollege schon am Abend sagen daß er sich AU schreiben lassen wird.
25.01.2018 um 09:56 Uhr
Ich liebe solche praxisnahen Beispiele.
25.01.2018 um 10:25 Uhr
lasst uns alle magische Glaskugeln kaufen....
25.01.2018 um 10:46 Uhr
@ BRHamburg
Bei Deinem Beispiel würde der Kollege dann aber nicht sagen: "Ich möchte das nicht, nehme einen Krankenschein und werde mich Krank schreiben lassen."
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