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Meister droht Mitarbeiter wenn sie Streiken

KN
kai-uwe nagel
Mrz 2023 bearbeitet

hallo zusammen, unser Meister hat zu denn MA gesagt , wenn sie streiken werden sie in nächster zeit keine Gehaltserhöhung bekommen. wir wissen das er das nicht darf, nun möchten wir dem Chef eine mail schreiben, wo wir das es so nicht geht. mit Nachdruck. weiß jemand wie man es formulieren kann. es sollte hart sein, aber keine Beleidigungen. vielen dank

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Community-Antworten (18)

S
SabiKa67

06.03.2023 um 19:38 Uhr

Grundsätzlich hat euer Meister ja Recht - das Recht auf einen Streik haben die Mitarbeiter nicht direkt. Nur wenn eine dazu berechtigte Party (z.B. Gewerkschaft) dazu aufruft, ist ein Streik ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen machbar.

Als Betriebsrat redet man auch nicht mit einem einfachen Meister oder einem Chef sondern mit der Geschäftsführung. Oft weis diese gar nicht, was so mach kleiner Gernegroß auf ihren unteresten Führungsebenen so von sich gibt.

Mein Rat: Sprecht mit eurem Geschäftsführer über den Vorfall und verlangt eine Klärung der Angelegenheit. Wenn dies nichts hilft, Tagesordnungspunkt auf die nächste BR Sitzung: Beschlussfassung zu Beauftragung des Rechtsanwaltes XYZ zur Wahrung der Rechte des BR im Fall XXX. Und den Anwalt seine Arbeit machen lassen.

Mann kann dann ja bei passender Gelegenheit fallen lassen, dass das Verhalten von Person X dazu geführt hat, das RA Kosten in Höhe von X Euro entstanden sind.

G
ganther

06.03.2023 um 20:15 Uhr

Wenn der AG das Streikrecht einschränken möchte, würde ich als BR die Gewerkschaft informieren (über die der Streik ja wohl legitimiert ist) und die kümmert sich dann

C
Catweazle

06.03.2023 um 20:27 Uhr

Einen RA zu beauftragen würde ich mir gut überlegen. Der BR hat mit einem Streik nichts zu tun und folglich keine Rechte. Die Kosten wird der Arbeitgeber wohl kaum übernehmen müssen. Ich kann mir mir nicht vorstellen, dass ein RA überhaupt tätig wird.

K
Kampfschwein

07.03.2023 um 00:00 Uhr

Hat eine Gewerkschaft eibe Urabstimmung durchgeführt und anschließend zum Streik aufgerufen ?

R
rtjum

07.03.2023 um 09:38 Uhr

"Einen RA zu beauftragen würde ich mir gut überlegen. Der BR hat mit einem Streik nichts zu tun und folglich keine Rechte." sehe ich auch so!!

D
DummerHund

07.03.2023 um 10:16 Uhr

Wen die Sache nicht so ernst wäre würde ich jetzt Schmunzeln. GEW ruft zum Streik auf damit Tariflöhne steigen und der besagte MA nimmt dran teil. GEW erreicht eine Lohnerhöhung für alle auch für die die nicht am Streik teilgenommen haben........nur der arme Tropf nicht der Teilgenommen hat.

Aber im ernst; raus kriegen wer der Streikleiter für die Region ist und diesem das umgehend melden. Diese mögen es gar nicht wenn Streikwillige eingeschüchtert werden und wissen wie man mit Art. 9 III GG in Verbindung mit Art. 20 GG um geht.

Wegen des Verhalten und der Drohung des Meisters würde ich als BR auch das Gespräch mit dem AG suchen; kann mir jetzt nicht vorstellen das dies mit dem AG abgesprochen und in seinem Sinne war.

C
celestro

07.03.2023 um 10:45 Uhr

"kann mir jetzt nicht vorstellen das dies mit dem AG abgesprochen und in seinem Sinne war."

Ernsthaft? Klar ist das im Sinne des AG, wenn die MA sich nicht am Streik beteiligen.

D
DummerHund

07.03.2023 um 11:01 Uhr

@celestro "Ernsthaft?" Ja! Glaubst du Ernsthaft das ein AG einer plumpen Argumentation vor schickt. Der macht sich doch lächerlich wenn man dies auf der nächsten Betriebsversammlung zum Thema macht.

C
celestro

07.03.2023 um 11:44 Uhr

Es ging um die Aussage "nicht im Sinne des AG" und das ist mEn einfach unsinnig.

D
DummerHund

07.03.2023 um 12:13 Uhr

Das ein Streik nicht im Sinne eines AG ist, ist wohl unstrittig. Hier geht es aber Vordergründig was gesagt wurde.

C
celestro

07.03.2023 um 12:29 Uhr

Eben ... und willst Du jetzt ernsthaft jemandem erzählen, das ein Streik nicht im Sinne des AG ist ... ein Meister der sagt: "wer streikt, kann sich Gehaltserhöhung von der Backe schminken" ist es aber nicht?

M
Muschelschubser

08.03.2023 um 09:49 Uhr

Ich glaube, es geht gar nicht darum ob der Meister grundsätzlich im Sinne des AG handelt oder nicht. Natürlich verfolgen sie die gleichen Interessen.

Es geht ganz offentlichtlich um die Sinnhaftigkeit eines rechtswidrigen Alleingangs des Meisters, der nicht vom AG autorisiert wurde, aber bei einer Eskalation ggf. auf den AG zurückfällt.

Denn die Gewerkschaft kann bei durch den Streik begründeten Repressionen durchaus rechtliche Schritte gegen den AG einleiten. Wenn das ohne Absprache durch den Meister ausgelöst wird, ist das sicherlich NICHT im Sinne des AG.

Da bin ich mir ziemlich sicher dass Dummer Hund diesen Aspekt meint, und nicht den AG-freundlichen Antritt als solchen.

D
DummerHund

08.03.2023 um 10:19 Uhr

Sowohl als ob Muschelschubser, denn nicht umsonst hatte ich auf?s GG verwiesen.

OVG
Olav van Gerven

08.03.2023 um 13:48 Uhr

Tatsächlich steht der BR bei einem Streik mehr oder weniger am Rande. Mehr, weil sie weder zum Streik aufruft, noch sich aktiv daran beteiligt (als Gremium, nicht als individuelle Mitglieder in ihre Funktion als Arbeitnehmer*In). Weniger, weil der BR während eines Streikes durchaus darauf achten kann (soll, muss, darf), dass der Arbeitgeber die Rechte der Beschäftigten (das Recht sich an einem Streik zu beteiligen) beachtet. Aus dieser Position heraus würde ich den AG auf die Bemerkung des Meisters ansprechen und um Klarstellung bitten. Der AG soll darin bestätigen, dass die sich am Streik beteiligenden Beschäftigten keine Nachteile haben werden.

I
IlkaB

09.03.2023 um 09:21 Uhr

Der BR kann aktiv werden, wenn Rechte der Mitarbeiter beschnitten werden. Wenn die Gewerkschaft zu einem Streik aufruft, darf jeder Mitarbeiter streiken ohne schädliche Folgen befürchten zu müssen. Der BR muss den Arbeitgeber informieren, wenn er von dem gesetzwidrigen Verhalten des Meisters Kenntnis erlangt, damit das Verhalten abgestellt wird. Ein Klagerecht hätte nur die Gewerkschaft. Der Betriebsrat ist keine Partei in einer Tarifauseinandersetzung.

M
Muschelschubser

09.03.2023 um 12:43 Uhr

"Der BR kann aktiv werden, wenn Rechte der Mitarbeiter beschnitten werden. Wenn die Gewerkschaft zu einem Streik aufruft, darf jeder Mitarbeiter streiken ohne schädliche Folgen befürchten zu müssen."

Naja, nicht organisierte, die am Streik teilnehmen, würden halt m.E. kein Streikgeld bekommen. Bei allem anderen, auch was mögliche Repressionen angeht, gebe ich Dir natürlich Recht.

I
IlkaB

13.03.2023 um 10:50 Uhr

@Muschelschubser: Für einen schnöden Warnstreik gibt's eh kein Streikgeld. Davor steht die Urabstimmung über einen Erzwingungsstreik (was die Post gerade gemacht hatte und wo der AG dann plötzlich dringenden Gesprächsbedarf hatte) - und auch da kriegt Streikgeld nur, wer nicht zuhause auf dem Sofa streikt, sondern vorm Werkstor die Stellung hält.

M
Muschelschubser

13.03.2023 um 13:38 Uhr

Es gibt durchaus Gewerkschaften die das tun. Entweder pauschal (ver.di, DBSH), oder nur nach situativem Beschluss (IGM, GdP). Kommt halt auf die jeweiligen Richtlinien an.

Ich wüsste jedenfalls nicht, dass der Gesetzgeber da einen Unterschied zwischen Warnstreiks und Erzwingungsstreiks macht, so dass man das auf alle Gewerkschaften beziehen könnte.

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