Erstellt am 09.08.2007 um 23:32 Uhr von DonJohnson
Tut mir leid, da kann ich dir so nicht weiter helfen. Frage vielleicht mal einen Rechtsbeistand.
Erstellt am 10.08.2007 um 08:09 Uhr von ego112
Ohne eine "Rechtsberatung" abzugeben, ist in einem Arbeitsvertrag von Probezeit die Rede, kann diese Klausel bei Inanspruchnahme nicht mit Schadensersatzforderungen belegt werden. Dieses würde dazu führen, dass aus finanziellen Gründen kein AN mehr kündigen könnte, bzw. der AG auch Schadensersatzpflichtig wäre.
Allenfalls, dass nicht antreten der Arbeitsstelle könnte evtl. Schadensersatz beim Vermittler wegen entgangener Kopfprämie begründen.
Erstellt am 10.08.2007 um 09:55 Uhr von Frank B
Sie sollte sich das Kleingedruckte bei der Anmeldung der Online- Jobbörse mal durchlesen! Sie ist schliesslich einen Vertrag mit der Jobbörse eingegangen, daher kann durchaus ein Anspruch der Jobbörse, aber des nicht des Arbeitgebers, entstehen.
Erstellt am 10.08.2007 um 10:31 Uhr von ego112
Wie, bitte, soll der Rechtsanspruch eines AN, seinen Arbeitsplatz bei vertraglich vereinbarter Probezeit vorzeitig beenden zu können, in einem anderen Vertrag mit einer Schadensersatzforderung eingeschränkt werden können. Dieser Passus eines Vertrages wird mit Sicherheit Sittenwidrig sein.
Erstellt am 10.08.2007 um 12:21 Uhr von Frank B
Wenn Kollegin sich bei einer Jobbörse registrieren lässt, geht sie einen Vertrag ein! Kleingedrucktes lesen!
Dieser Vertrag hat Zivilrechtlichen Charakter. Der zustande gekommene Arbeitsvertrag hat damit überhaupt nix zu tun!!! Das hat auch nix mit sittenwiedrig zu tun!
Fragst Du Anwalt, Kriegst Du Hilfe!
Erstellt am 10.08.2007 um 17:57 Uhr von ego112
Nach Information, welche mit ein wenig Biss herauszufinden sind, ist es den Jobvermittlern nicht gestattet, von den Jobsuchenden bzw. den Vermittelten Gebühren zu verlangen. Der einzige der bezahlt ist der Nehmende(AG).
Guckst Du hier:
Geschäftsführung Bundesverband Personalvermittlung e.V.
Prinz-Albert-Strasse 73
53113 Bonn
Tel: 0228/63 00 78
Fax: 0228/7 66 12-26
Internet: http://www.bpv-info.de