Probleme mit Arbeitsvermittler - Droht mit Schadensersatz?
Guten Abend zusammen, habe soeben von einer Kollegin eine Frage gestellt bekommen. Sie ist ganz schön durcheinander! Es geht um Personalvermittler, welche in Online-Börsen vertreten sind. Sie hat sich über einen solchen online beworben. Hat auch Stelle erhalten. Arbeitsvertrag zwischen Ihr und der Firma, wo Sie arbeitet. Keine Hinweise auf Vermittler oder evtl. Strafen oder so. Nun muß hat Sie während der Probezeit gleich wieder gekündigt. Sie kommt wieder zu uns zurück. Die Firma und der Vermittler drohen nun mit Schadenersatz! Sie soll die Kosten der Vermittlung bezahlten!
Meine Meinung an Sie: Ihr kann michts passieren. Hat Vertrag erfüllt. Fristgerecht gekündigt.
Ist meine Meinung richtig???
Danke an das Forum! engelohneflügel
Community-Antworten (6)
10.08.2007 um 01:32 Uhr
Tut mir leid, da kann ich dir so nicht weiter helfen. Frage vielleicht mal einen Rechtsbeistand.
10.08.2007 um 10:09 Uhr
Ohne eine "Rechtsberatung" abzugeben, ist in einem Arbeitsvertrag von Probezeit die Rede, kann diese Klausel bei Inanspruchnahme nicht mit Schadensersatzforderungen belegt werden. Dieses würde dazu führen, dass aus finanziellen Gründen kein AN mehr kündigen könnte, bzw. der AG auch Schadensersatzpflichtig wäre. Allenfalls, dass nicht antreten der Arbeitsstelle könnte evtl. Schadensersatz beim Vermittler wegen entgangener Kopfprämie begründen.
10.08.2007 um 11:55 Uhr
Sie sollte sich das Kleingedruckte bei der Anmeldung der Online- Jobbörse mal durchlesen! Sie ist schliesslich einen Vertrag mit der Jobbörse eingegangen, daher kann durchaus ein Anspruch der Jobbörse, aber des nicht des Arbeitgebers, entstehen.
10.08.2007 um 12:31 Uhr
Wie, bitte, soll der Rechtsanspruch eines AN, seinen Arbeitsplatz bei vertraglich vereinbarter Probezeit vorzeitig beenden zu können, in einem anderen Vertrag mit einer Schadensersatzforderung eingeschränkt werden können. Dieser Passus eines Vertrages wird mit Sicherheit Sittenwidrig sein.
10.08.2007 um 14:21 Uhr
Wenn Kollegin sich bei einer Jobbörse registrieren lässt, geht sie einen Vertrag ein! Kleingedrucktes lesen!
Dieser Vertrag hat Zivilrechtlichen Charakter. Der zustande gekommene Arbeitsvertrag hat damit überhaupt nix zu tun!!! Das hat auch nix mit sittenwiedrig zu tun!
Fragst Du Anwalt, Kriegst Du Hilfe!
10.08.2007 um 19:57 Uhr
Nach Information, welche mit ein wenig Biss herauszufinden sind, ist es den Jobvermittlern nicht gestattet, von den Jobsuchenden bzw. den Vermittelten Gebühren zu verlangen. Der einzige der bezahlt ist der Nehmende(AG). Guckst Du hier: Geschäftsführung Bundesverband Personalvermittlung e.V. Prinz-Albert-Strasse 73 53113 Bonn Tel: 0228/63 00 78 Fax: 0228/7 66 12-26
Internet: http://www.bpv-info.de
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