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abgemeldet. Nun droht ihm Abmahnung

B
Björn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute Ich hab da mal eine frage,und zwar hat ein Arbeitnehmer nachdem er wegen krankheit seines Kindes die ganze Nacht auf den Beinen war sich Morgens von der Frühschicht abgemeldet. Nun droht ihm sein vorgesetzter mit Abmahnung, wie ist hier die rechtslage?

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Community-Antworten (4)

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Paddy

12.03.2010 um 22:24 Uhr

Gegen eine Abmahnung kannst du (soweit ich weiß) nichts machen.

N
neskia

12.03.2010 um 23:21 Uhr

Das wäre gegangen:

§ 45 Abs. 1 SGB V

Bescheinigung nachreichen.

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ridgeback

12.03.2010 um 23:43 Uhr

@björn, die Abmahnung wäre in meinen Augen nicht gerechtfertigt, da er sich auch noch abgemeldet hat. Denn § 616 BGB gewährt abweichend von § 326 I BGB einen vertraglich abdingbaren Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

P
peters

13.03.2010 um 13:36 Uhr

Abwarten, ob es überhaupt eine Abmahnung gibt. Und wenn ja, nochmals fragen. Und den Vorgesetzten könnte man bei Gelegenheit fragen, ob er denn in Ruhe weiter schlafen würde, wenn es seinem Kind nicht gut geht.

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