Hallo!

Unsere Freistellung ist mit einen weiteren Betriebratsmitglied aufgeteilt und ich habe meine Freistellung Mittwochs und Donnerstag. Da wir ein Schicht Betrieb sind (mit Gleitzeit) beginnt die Frühschicht in der Regel ca gegen 8 Uhr. Die Spätschicht endet nach Arbeitsaufkommen (Gesundheitswesen) teilweise erst nach 23 Uhr. Nachtschichten haben wir keine.

Wenn ich jetzt also Dienstag Spätschicht habe und Mittwochs BR-Arbeit mache, hätte ich laut neueren Rechtssprechungen Anspruch auf Ruhezeit, aber muss ich sie dann auch nehmen?

Ich würde von mir aus am liebsten um ca 8.00....8.30 Uhr Anfangen bis ca 16.30 ....17 Uhr. Zumal die meisten Mitarbeiter die Zeit vor Beginn der Spätschicht für Anfragen nutzen und ab ca 16 Uhr so gut wie keiner mehr ins Büro kommt. Wenn ich die Ruhezeit berücksichtigtige dürfte ich ja erst nach 10 anfangen und wäre erst nach 18.30 mit der Arbeiszeit durch.

Ich möchte natürlich nicht bevorzugt werden und Dienstags ständig eher gehen. Ich möchte aber auch nicht das sich mein Arbeitgeber strafbar macht wegen Nichteinhaltung von Ruhezeiten.

Deswegen die Frage ob ich selber auf den Anspruch auf Ruhezeit verzichten kann bei anschließender Freistellung.