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Ruhezeit nach Fortbildung?

T
Tschubacka
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich (BRM) wurde von einer Kollegin angesprochen um folgenden Sachverhalt zu klären:

Die Kollegin wird vom AG auf eine zwei Tägige Fortbildung entsendet. Sie hat die Möglichkeit einen Tag vor Seminarbeginn anzureisen (ca.6-7h Fahrtzeit). Das Seminar endet um 16:30Uhr. Wenn sie nun um ca. 17:00 Uhr abreist und ca. 6-7h fahren muß, wird sie ca. gegen 23 - 24h erst zu Hause sein. Am nächsten Tag würde Ihr Dienst um 7:30h beginnen.

Frage: Hat sie die Möglichkeit den Dienst später zu beginnen? Greift §5 1 ArbZG (Ruhezeit)?

Sega1

1.74005

Community-Antworten (5)

R
ridgeback

26.08.2010 um 12:59 Uhr

@Tschubacka, Wegezeiten -Dauer der Hin- und Rückfahrt- einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit iSv. § 2 Abs. 1 ArbZG. Ausser; in einer betr. Reiseordnung, TV, AV oder BV ist etwas anderes geregelt.

T
Tschubacka

26.08.2010 um 13:45 Uhr

@borat

wer lesen kann ist klar im Vorteil! Aber zum Verständnis: Es geht nicht um mich... was Du auf Seminaren (oder dannach) machst musst Du ja selber wissen.

J
jazzman

26.08.2010 um 15:27 Uhr

Hallo, die Ruhezeit von 11 Stunden ist einzuhalten. Bei den Reisezeiten und Wegezeiten ist zu beachten wie man anreist. Wenn man mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln reist und nicht selbst fahren muß kann man sich während der Fahrt auf das Seminar vorbereiten und / oder andere Br Arbeit erledigen dann ist es Arbeitszeit.

Gruß Jazzman

B
borat

26.08.2010 um 16:32 Uhr

jazzman Du denkst darn in Deutschand keine Musik ausser Zimmer in Zeit von 13°° zu 15°° sonst du bekommst Besenstil von Oma unter dir.In Heimt von Bort wir haben immer Musik bis auf Dorf.Besonders von meiner Pamelar hat sie Stimme wie Brust.Gigantisch.

Q
qwert

28.08.2010 um 17:06 Uhr

BR-Arbeit ist keine Arbeit iSd ArbZg, die 11 Stunden Ruhezeit gilt dann nicht. Das heißt natürlich nicht, das keine Pause notwendig ist, aber das BAG hat bereits entschieden: Sechs Stunden Schlaf plus notwendige Wegezeiten sind ausreichend.

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