Erstellt am 26.08.2010 um 10:59 Uhr von ridgeback
@Tschubacka,
Wegezeiten -Dauer der Hin- und Rückfahrt- einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit iSv. § 2 Abs. 1 ArbZG.
Ausser; in einer betr. Reiseordnung, TV, AV oder BV ist etwas anderes geregelt.
Erstellt am 26.08.2010 um 11:45 Uhr von Tschubacka
@borat
wer lesen kann ist klar im Vorteil! Aber zum Verständnis: Es geht nicht um mich... was Du auf Seminaren (oder dannach) machst musst Du ja selber wissen.
Erstellt am 26.08.2010 um 13:27 Uhr von jazzman
Hallo,
die Ruhezeit von 11 Stunden ist einzuhalten.
Bei den Reisezeiten und Wegezeiten ist zu beachten wie man anreist. Wenn man mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln reist und nicht selbst fahren muß kann man sich während der Fahrt auf das Seminar vorbereiten und / oder andere Br Arbeit erledigen dann ist es Arbeitszeit.
Gruß
Jazzman
Erstellt am 26.08.2010 um 14:32 Uhr von borat
jazzman
Du denkst darn in Deutschand keine Musik ausser Zimmer in Zeit von 13°° zu 15°° sonst du bekommst Besenstil von Oma unter dir.In Heimt von Bort wir haben immer Musik bis auf Dorf.Besonders von meiner Pamelar hat sie Stimme wie Brust.Gigantisch.
Erstellt am 28.08.2010 um 15:06 Uhr von qwert
BR-Arbeit ist keine Arbeit iSd ArbZg, die 11 Stunden Ruhezeit gilt dann nicht.
Das heißt natürlich nicht, das keine Pause notwendig ist, aber das BAG hat bereits entschieden: Sechs Stunden Schlaf plus notwendige Wegezeiten sind ausreichend.