Hallo,

ich (BRM) wurde von einer Kollegin angesprochen um folgenden Sachverhalt zu klären:

Die Kollegin wird vom AG auf eine zwei Tägige Fortbildung entsendet. Sie hat die Möglichkeit einen Tag vor Seminarbeginn anzureisen (ca.6-7h Fahrtzeit). Das Seminar endet um 16:30Uhr. Wenn sie nun um ca. 17:00 Uhr abreist und ca. 6-7h fahren muß, wird sie ca. gegen 23 - 24h erst zu Hause sein. Am nächsten Tag würde Ihr Dienst um 7:30h beginnen.

Frage: Hat sie die Möglichkeit den Dienst später zu beginnen?
Greift §5 1 ArbZG (Ruhezeit)?

Sega1