In unserem Unternehmen haben manche Techniker nach ihrer normalen Arbeitszeit (7:15-16:30 Uhr) noch Notdienst/Rufbereitschaft zu leisten. Wenn nun der Techniker seine maximale Arbeitszeit erreicht hat, muß er ja laut ArbZG §5 Abs. 1 eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 h einhalten. Wenn nun diese Ruhezeit in die Arbeitszeit des nächsten Tages fällt, muß der Arbeitgeber diese Zeit bezahlen??
Beispiel; Ruhezeit bis 9:00 Uhr, Arbeitsbeginn wäre aber 7:15 Uhr gewesen.
Muß der Arbeitgeber die Zeit von 7:15 bis 9:00 Uhr bezahlen, da laut Gesetz die Techniker ja erst um 9:00 Uhr anfangen dürfen???