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Rufdienst- wie ist die Ruhezeit?

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ich hab mal eine Frage zum Thema "Rufbereitschaft":

Regelarbeitszeit endet in unserer Klinik um 15.30 Uhr. Spätdienst endet um 18.30 Uhr. Rufdienst beginnt um 15.30 Uhr bis 7.00 Uhr am nächsten Tag. Wenn nicht gearbeitet wird, haben wir also eine Ruhezeit von 15 Stunden und 30 Minuten. Ruhezeit lt. ArbZG sind 11 Stunden. Wenn nun mehr als die Hälfte der Ruhezeit gearbeitet wird, fängt die Ruhezeit wieder von vorn an- richtig? Welche Ruhezeit gilt: 11 Stunden oder unsere 15 Stunden 30 Minuten?

Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

P
pitsieben

14.03.2011 um 09:19 Uhr

@ takkus, sofern nichts anderes vereinbart worden ist (AV, BV, TV), gilt die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden.

G
Galaxy

14.03.2011 um 11:40 Uhr

@pitsieben @takkus da "Takkus" in einer Klinik arbeitet, gibt es Ausnahmeregelungen:

ArbZG § 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 KANN in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. (3) Abweichend von Absatz 1 KÖNNEN in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die NICHT MEHR ALS DIE HÄLFTE der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Wenn nun die Ruhezeit bereits auf 10 Std. verkürzt ist, dann kann durch Inanspruchnahme während der RUFBEREITSCHAFT die Ruhezeit auf die Hälfte = 5 Std. verkürzt werden. Bei Nichtverkürzung sind es die Hälfte von 11 Std = 5,5 Std. IMHO = Mindestruhezeit 5 Std. Die ÜBRIGEN 5 Std. bzw. 5,5 Std. müssen zu anderen Zeiten ausgeglichen werden, sie verfallen nicht.

Gruß Galaxy

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