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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplan

J
juttisonne
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ist es richtig, dass ein dienstplan 4 wochen vorher aushängen muss(rahmendienstplan), dann mind. 2 wochen vorher und dann für beide seiten verbindlich?. änderungen nur im gegenseitigen einverständnis? (altenpflegeheim)

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

25.05.2008 um 12:32 Uhr

juttisonne, das kommt auf Eure Vereinbarung an. Die MA müssen spätestens vier Tage vor Dienstantritt (wenn man sich an die aktuelle Rechtsprechung anlehnt, wobei das Urteil für § 12 TzBfG gefällt wurde) über ihre Dienste Bescheid wissen. Der BR muss den DP vorher genehmigen. Änderung nur im Einvernehmen und wiederum mit Genehmigung des BR. Eine BV kann das alles so regeln, dass es für alle Seiten lebbar ist.

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