@nicoline
*Wenn hier ein BRM fragt. gehe ich davon aus, das dieses Kenntnis darüber hat, ob der befragte Sachverhalt in einer BV geregelt ist.
Wenn hier ein "nur Beschäftigter" fragt, wäre der erste Weg zum BR, so es denn einen gibt, um den Sachverhalt zu klären!*
Es könnte aber auch sein, dass eine solche BV vor dem jetzt fragenden BRM abgeschlossen wurde und er nciht dran gedacht hat mal nachzulesen was wirklich vereinbart wurde...
*Ich hoffe nicht, dass irgend ein BR dieser Welt BV abschließt, in denen er auf MB Rechte verzichtet, oder nicht alles bedenkt, was MB Rechte betrifft.*
Deine Hoffnung ehrt dich, aber spiegelt nciht die Realität wieder. Ich habe hier eine Betriebsordnung einer Firma vorliegen (echt jetzt - Namen nenne ich nciht) die mir ein MA überlassen hat, ob das alles so rechtens wäre. Auf den ungelogen 7 (!!!) Seiten ist alles untergebracht was der 87er hergibt. Also ich habe mir das angesehen und sage und schreibe 17 (!!!) BV erkannt. Kleines Beispiel gefällig? da steht unter einem § in einem einzelnen Absatz: " Leibesvisitationen, Taschen- und Spindkontrollen können in Absprache mit dem Betriebsrat jederzeit durchgeführt werden." So und nun frage ich dich Nicoline was du davon hällst...
*Worauf bezieht sich das Wort also???? Also, weil es __keine BV__ gibt, oder also __weil es eine BV__ gibt?*
Die Antwort ist leicht, habe ich auch erklärt. Ich wiederhole mich ungerne auch beim Chef, mache es also hier jetzt auch nciht.
*wieso Diskussion?????. Man muß als BR auch mal den Mut haben, zunächst mal etwas, was ziemlich sicher ist, einfach zu behaupten:
Der Dienstplan ist verbindlich (vorausgesetzt, es gibt hier keine anders lautende BV, wovon ich ausgegangen bin!) Die Vorankündigungsfrist für FZA beträgt nur dann 4 Tage, wenn es keinen (anders lautenden) TV, BV, und keinen BR gibt. zusätzlich ist, wenn es einen BR gibt, jede Dienstplanänderung mitbestimmungspflichtig Punkt!!!!!!!!!! Soll doch der AG das Gegenteil belegbar beweisen und im Zweifelsfall selber die Einigungsstelle anrufen!*
Da bin ich ganz deiner Meinung. Aus diesem Grund alleine habe ich mich doch auf das MBR berufen.
Auch - oder gerade ich - bin der Meinung, dass man der momentan wieder aufkommenden Willkürherrschaft der AG Einhalt gebieten muss. Ich denke aber das sied man eigentlich an meinen Beiträgen hier. Ich bin (sagen wir mal so) AN freundlich um das mal lieb auszudrücken. Ich sehe eine vertrauensvolle Zusammenarbeit als recht sinnvoll an, aber das ist reine theorie und in der Praxis aufgrund des AG nicht machbar. Wir die Gremien wollen ja, aber die AG eben nicht. Aber aus diesem Grund gibt es das BetrVG worauf ich mich als solches (AN Vertreter) sehr gerne und immer berufe.
Und nun du nicoline...