Erstellt am 08.01.2018 um 11:52 Uhr von Pjöööng
Die "Benachteiligung" in diesem Beispeiel rührt nicht von der Betriebsratstätigkeit, sondern von einer total dusseligen Zielvorgabe.
Das selbe problem würde doch eintreten wenn in einer Abteilung z.B. eine Vollzeitkraft und vier Halbtagskräfte eingestellt wären.
Erstellt am 08.01.2018 um 12:38 Uhr von hansimglueck
Das Problem, dass du beschreibst, würde der BR ja schon im Zuge seiner Mitbestimmung und dem Abschluss einer BV "Prämiensystem, § 87.1.10+11 BetrVG " berücksichtigen. Genau so, wie ihr in dieser BV auch längere Ausfallzeiten anderer AN berücksichtigt.
Erstellt am 08.01.2018 um 12:44 Uhr von Neugieriger
Du machst einen großen Fehler in deiner Berechnung. Wenn du 20% bei der Arbeitskraft abziehst, musst du auch 20% bei der Zielvorgabe abziehen. Einfache Rechnung: 100000 Einheiten bei 5 Mitarbeitern = 20000 pro Mitarbeiter sind 100% pro Mitarbeiter. Wenn jetzt ein MA ausscheidet und die anderen 4 ihre 100% abliefern, können nicht mehr als 80000 Einheiten geliefert werden und den MA kann kein Verlust drohen, da sie 100% Leistung erbracht haben. d.h. es muss ein MA eingestellt werden oder die Zielvorgabe muss reduziert werden.
Erstellt am 08.01.2018 um 13:24 Uhr von celestro
"Du machst einen großen Fehler in deiner Berechnung. Wenn du 20% bei der Arbeitskraft abziehst, musst du auch 20% bei der Zielvorgabe abziehen."
Wer weiß, ob es in "seiner" Firma nicht genau SO gelebt wird. Ich denke, ihm ist ebenso daran gelegen, daß es eben SO gelebt wird. Aber davon würde ich nicht unbedingt ausgehen.
Erstellt am 08.01.2018 um 14:08 Uhr von mikado
Hallo Zusammen, vielen Dank für die Antworten.
@Pjöööng - über "dusselige Zielvorgaben" brauchen wir uns nicht unterhalten. Im Falle einer Neueinstellung durch eine Halbtagskraft statt einer Vollzeitstelle, würde eine Zustimmung des BRs notwendig sein. Diese Zustimmung ohne entsprechende Korrektur der Zielvorgabe wäre aus meiner Sicht zumindest zweifelhaft
@hansimglueck - ja, wäre das notwendig - ist aber bisher nicht in der Form erfolgt bzw. dort geregelt
@Neugieriger: Der Betriebsrat muss den Vorgesetzten nur darüber informieren, wenn er für das Amt tätig werden muss. Das ist aus meiner Sicht auch für den Arbeitgeber schwierig zu planen und in einer beispielsweise jährlichen Zielvorgabe zu berücksichtigen. In meinem Beispiel habe ich die 100% genommen um das Problem zu verdeutlichen. Eine "zusätzliche" Einstellung wird nicht erfolgen, solange a) das Betriebsratsmitglied keine Freistellung erhält, für welche die Grundlagen nicht erfüllt sind (Betriebsgröße,...) und/oder b) der Anteil der Betriebsratsarbeit dauerhaft dafür sorgt, dass die Vorgaben nicht erfüllt werden können.
Aber du skizzierst das Problem nochmal gut. Ich frage mich, ob die Zielvorgabe für das Team in einem solchen Fall verändert werden muss - also vergleichbar mit der von mir beschriebenen Zusatzvereinbarung für das Betriebsratsmitglied.
Erstellt am 08.01.2018 um 14:43 Uhr von Husmeester
Du schreibst am Anfang von einem freigestellten Betriebsratsmitglied . Also ist dem AG ab dem Tag der Freistellung bewusst das nun nur noch 4 Leute den Job machen also hat er für Ersatz zu sorgen oder muß das Ziel nach unten korrigieren .
Erstellt am 08.01.2018 um 17:29 Uhr von rsddbr
@Husmeester
Nö, er schreibt von nicht freigestellt. Die 100% BR-Arbeit waren nur ein vereinfachtes Rechenbeispiel.
@mikado
Wie wird denn die Zielvorgabe im Falle von Krankheit korrigiert? Müssen dann auch die anderen 4 Mitarbeiter für den Ausfall des 5. Mitarbeiters aufkommen?
Erstellt am 09.01.2018 um 10:32 Uhr von mikado
@rsddbr
Im Fall von Krankheit kann eine Änderung der Ziele verlangt werden.