Erstellt am 07.04.2006 um 10:19 Uhr von Z.Ickig
Was sagt ein eventuell anzuwendender Tarifvertrag dazu?
In der Regel ist es so, dass der Anspruch auf Urlaubsgeld (nicht: Urlaubsentgelt) voraussetzt, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich Urlaub nimmt.
In der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist das jedoch nicht der Fall. Daher würde ich sagen, dass kein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht.
Ist aber bloß meine Meinung, ich habe keine Gesetze dazu gelesen oder so.
Erstellt am 13.04.2006 um 12:17 Uhr von Benno_BRB
Ich hab auch nur eine persönliche Vermutung dazu:
Altersteilzeitler in der Ruhephase sind doch bereits permanent beurlaubt. Bekommen doch also permanent Urlaubsgeld. (;-))
Ansonsten wäre die Frage besser an einen Tarifexperten zu richten - am ehesten jemand von der zuständigen Gewerkschaft.
Benno