Erstellt am 01.02.2006 um 14:27 Uhr von Kölner
Ist es eine Massnahme nach § 103 Abs. 3 BetrVG?
Erstellt am 02.02.2006 um 08:29 Uhr von Robbi
Hallo Kölner,
Es ist folgender Sachverhalt. Die Küche soll aus betriebswirtschaftlichen
Gründen fremdvergeben werden (zu hohe Personalkosten so die
Geschäftsführung). Das benannte Betriebsratsmitglied arbeitet in der Küche.
Darum war unsere Frage, wenn die Küche ausgegliedert wird gibt es ja
einen neuen Anbieter, somit wäre fraglich was aus unserem Betriebsrats-
mitglied wird. Denn die Abteilung existiert ja dann so nicht mehr.
Gruß Robbi
Erstellt am 07.02.2006 um 22:06 Uhr von Rolli
Meinst Du unter neuen Anieter einen neuen AG? Dann ist es ein klassischer Betriebsübergang nach § 613a BGB. Alle die den Übergang mitmachen, werden mindestens für 1 Jahr unter den gleichen Bedingungen ( Geld ) beschäftigt, sie sind aber ihren alten AG los und damit auch, ab sofort, ihr BR Mandat.
Wenn jedoch Koll. dem Betriebsübergang wiedersprechen....sie wollen nicht einen anderen AG diehnen, dann kommt es zu einer Betriebsbedingten Kündigung, ausgesprochen vom alten AG.
Jetzt müsst ihr natürlich versuchen, den Kollegen oder auch Kollegin, in euerem Betrieb unterzukriegen. z.B. als Produktionsmitarbeiter, Gabelstaplerfahrer, Bauhelfer usw.... auch eine Umschulung wäre denkbar.
Denkt mal nach...Geht Klaus nicht in ein paar Wochen in Pension? Das wäre doch was.
Gruß....Rolli