Abmahnung an Betriebsratsmitglied Mitbestimmungspflichtig?
Hallo, ich möchte gerne wissen ob eine Abmahnung der Geschäftsleitung an ein Betriebsratsmitglied der Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrates bedarf. Es handelt sich bei der Abmahnung nicht um Betriebsratsarbeit!!!
Community-Antworten (7)
04.06.2005 um 19:51 Uhr
Abmahnungen sind nicht mitbestimmungspflichtig.
05.06.2005 um 13:44 Uhr
Hallo Rollie, vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin mir nur nicht sicher ob Abmahnungen direkt an ein Betriebsratsmitglied nicht Mitbestimmungspflichtig sind. Gibt es einen § zu diesem Thema? Vielen Dank vorab nochmals.
05.06.2005 um 14:41 Uhr
Der Betriebsrat ist ja auch noch Arbeitnehmer, weshalb sollte er sich also wegen seinem Mandat mehr rausnehmen können, als seine Arbeitskollegen.
O.K., man müßte ggf. unterscheiden, ob er die Abmahnung wegen Verfehlung als Arbeitnehmer oder als Betriebsrat bekommt.
In beiden Fällen bleibt es ihm aber unbenommen, eine Gegendarstellung zu schreiben und den Betriebsrat einzuschalten.
05.06.2005 um 23:56 Uhr
Guten Abend Collette! Eine Abmahnung eines Arbeitnehmers - ob BR-Mitglied oder nicht - bedarf nie der Zustimmung des BR oder GBR. Der Grund ist ganz einfach der, daß es im Arbeitsrecht keinerlei gesetzliche Regelungen über die Abmahnung gibt. Nur eines steht fest: Eine Abmahnung eines BR-Mitglieds wegen irgendwelcher Entscheidungen im BR ist nie zulässig. Darum scheint es aber in Ihrem Fall auch nicht zu gehen.
06.06.2005 um 00:02 Uhr
Hallo Ollie, nachdem mir hier zwei Menschen sagten dass es nicht Mitbestimmungspflichtig ist bin ich beruhigt. Geht in diesem Fall in Richtung Mobbing an ein anderes BR-Mitglied. Die Abmahnung kam von der Geschäftsleitung. Frag mich dann nur warum der Gewerkschaftssekretär hier behauptet dass der GBR mitbestimmen müsste??? Dachte immer auf die Gewerkschaften könnte man sich verlassen, zumindest was das Wissen betrifft. Danke nochmals an alle und ganz liebe Grüsse
06.06.2005 um 00:03 Uhr
Sorry, letzte Antwort ging an OTTO _ Tschuldigung.
06.06.2005 um 00:21 Uhr
mache Gewerkschaftler sind schon mit dem Tariflichen überfordert. Wie sollen die sich dann mit Arbeitsrecht und Betriebsverfassung auskennen :-)
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