Erstellt am 04.06.2005 um 17:51 Uhr von Rollie
Abmahnungen sind nicht mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 05.06.2005 um 11:44 Uhr von collette
Hallo Rollie,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin mir nur nicht sicher ob Abmahnungen direkt an ein Betriebsratsmitglied nicht Mitbestimmungspflichtig sind. Gibt es einen § zu diesem Thema? Vielen Dank vorab nochmals.
Erstellt am 05.06.2005 um 12:41 Uhr von Rollie
Der Betriebsrat ist ja auch noch Arbeitnehmer, weshalb sollte er sich also wegen seinem Mandat mehr rausnehmen können, als seine Arbeitskollegen.
O.K., man müßte ggf. unterscheiden, ob er die Abmahnung wegen Verfehlung als Arbeitnehmer oder als Betriebsrat bekommt.
In beiden Fällen bleibt es ihm aber unbenommen, eine Gegendarstellung zu schreiben und den Betriebsrat einzuschalten.
Erstellt am 05.06.2005 um 21:56 Uhr von otto
Guten Abend Collette!
Eine Abmahnung eines Arbeitnehmers - ob BR-Mitglied oder nicht - bedarf nie der Zustimmung des BR oder GBR. Der Grund ist ganz einfach der, daß es im Arbeitsrecht keinerlei gesetzliche Regelungen über die Abmahnung gibt.
Nur eines steht fest: Eine Abmahnung eines BR-Mitglieds wegen irgendwelcher Entscheidungen im BR ist nie zulässig. Darum scheint es aber in Ihrem Fall auch nicht zu gehen.
Erstellt am 05.06.2005 um 22:02 Uhr von collette
Hallo Ollie, nachdem mir hier zwei Menschen sagten dass es nicht Mitbestimmungspflichtig ist bin ich beruhigt. Geht in diesem Fall in Richtung Mobbing an ein anderes BR-Mitglied. Die Abmahnung kam von der Geschäftsleitung. Frag mich dann nur warum der Gewerkschaftssekretär hier behauptet dass der GBR mitbestimmen müsste??? Dachte immer auf die Gewerkschaften könnte man sich verlassen, zumindest was das Wissen betrifft. Danke nochmals an alle und ganz liebe Grüsse
Erstellt am 05.06.2005 um 22:03 Uhr von collette
Sorry, letzte Antwort ging an OTTO _ Tschuldigung.
Erstellt am 05.06.2005 um 22:21 Uhr von Rollie
mache Gewerkschaftler sind schon mit dem Tariflichen überfordert. Wie sollen die sich dann mit Arbeitsrecht und Betriebsverfassung auskennen :-)