darf die BR-Einladung (Sitzung) nur der Vorsitz bzw. die Stellvertretung verschicken?
Der Gedanke ist, dass der Vorsitz die BR-Einladung vorbereitet und
ein BR-Mitglied sie dann verschickt (& evtl. noch ergänzt).
Ich lese dies so im BetrVG. Wenn ja, kann evtl. durch Beschluss oder eine
Geschäftsordnung davon abgewichen werden?
Danke & liebe Grüße
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