Erstellt am 16.06.2014 um 16:02 Uhr von Moreno
Ja kannst Du, wenn die beiden krank sind habt ihr ein Selbstzusammentrittrecht und jedes BRM kann einladen. Da siehst man wieder wie wichtig es ist eine Vertretungsreihenfolge in der GO festzulegen.
Erstellt am 16.06.2014 um 16:15 Uhr von Dezibel
Dazu brauch man keine Geschäftsordnung. Ein Beschluss und dann isses so ...
Erstellt am 16.06.2014 um 16:21 Uhr von Kölner
Da bin ich tatsächlich der Meinung wie Dezibel.
Mir ist bei einer Gremiumsgrösse unter 9 BRMs noch keine (!) GO untergekommen, die wirklich Sinn hatte und Regelungen beinhaltete, die nicht bereits in einer Sitzungsniederschrift oder dem Gesetz geregelt sind.
Erstellt am 16.06.2014 um 17:11 Uhr von Moreno
Oh Gott wer hat denn hier geschrieben das es nur mir der GO geht??? Aber gut ist es halt wenn sowas gleich im. Vorfeld festgelegt wird damit die BRM nicht erst wochenlang verwirrt durch die Gegend springen!
Erstellt am 16.06.2014 um 19:30 Uhr von gironimo
Ich kann auch nicht lesen, dass es in der GO stehen muss.
Richtig ist, der BR hat ein Selbstzusammenkunftsrecht. Wichtig ist nur, dass die Regeln zur Einladung für eine Sitzung korrekt eingehalten werden.
Ihr solltet auf die Tagesordnung setzen: Benennung weiterer BR-Mitglieder als Vertreter des BRV für den Verhinderungsfall des stellv. BRV (oder so ähnlich).
Erstellt am 16.06.2014 um 22:47 Uhr von seesee
Es geht ja auch darum, wie der AG wirksam Anhörungen an den BR übergeben kann. Auch hierfür ist eine vorab beschlossene Vertreterregelung sinnvoll. Wir haben das in die GO aufgenommen und dem AG mitgeteilt.