10-Stunden Arbeitszeit - muss Arbeitgeber genaue Arbeitszeit dokumentieren?
Unser Betrieb organisert jährlich eine große Kundenveranstaltung, die eine Woche dauert. Die mitarbeitende Arbeitnehmer sind für diese Veranstaltung abgeordnet und sollen da Mehrarbeit leisten. Die Arbeit beträgt oft mehr als 10 Stunden (da sind wir mit dem Arbeitgeber dran). Es muss dann auch die 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden. Wir haben keinen Einsicht in der tatsächliche Arbeitszeit, also von wann bis wann jemanden gearbeitet hat. Der Mitarbeiter schreibt nur auf, wie viele Stunden er gearbeitet hat, aber nicht die genaue Zeit pro Tag.
Wie können wir dann erkennen, ob er 11 Stunden Ruhezeit gehabt hat?
Deshalb die Frage: Muss der Arbeitgeber auch dokumentieren von wann bis wann er in dieser Arbeitsperiode mit Mehrarbeit gearbeitet hat?
Community-Antworten (2)
04.12.2017 um 16:45 Uhr
Klar muß der AG das tun. Im übrigen wird der BR seine Zustimmung zur Arbeitszeitverteilung und Mehrarbeit von einer korrekten Zeiterfassung abhängig machen. Aber wahrscheinlich müsst ihr euch erst einmal mit dem AG darüber verständigen, was alles zur Arbeit zählt.
Und was heißt, ihr habt keine Einsicht. ...... Das geht schon mal gar nicht.
04.12.2017 um 17:07 Uhr
Naja, laut Gesetz (§16 Abs. 2 ArbZG) muss nur die Zeit dokumentiert werden, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht.
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