Elektronische Arbeitszeiterfassung bei Arbeitszeit über 10 Stunden?
Hallo zusammen,
in unserer Organisation soll nun auch endlich eine vernünftige elektr. Zeiterfassung Einzug halten.
Für uns als Gremium stellt sich die Frage, wie und ob Arbeitszeiten über 10 Stunden erfasst werden sollen. Generell besteht ja auch die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen.
Unsere HR Leitung ist der Meinung, dass über 10 Stunden Arbeitszeit einfach nicht erfasst wird, da über 10 Stunden einfach nicht zulässig. Prinzipiell eine löbliche Einstellung und so ist der AG natürlich immer aus dem Schneider. Aus Sicht des Unternehmens und HR also nachvollziehbar.
Mir ist natürlich bewusst, dass selbst 10 Stunden nur in Ausnahmefällen und innerhalb bestimmter Vorgaben gestattet ist. Dennoch haben wir Außendienstmitarbeiter, welche die 10 Stunden in Ausnahmefällen auch mal überschreiten.
Wie ist das euch im Betrieb in der Praxis denn geregelt? Falls doch mal über 10 Stunden Arbeitszeit? Wird das erfasst oder nicht?
Über Input würde ich mich freuen.
Community-Antworten (10)
08.02.2024 um 14:58 Uhr
Es gibt Systeme, die kappen die erfassten Arbeitszeiten automatisch bei >10 Stunden. Gleichzeitig besteht aber die Möglichkeit, außerhalb der regulären Buchungen genehmigte Mehrarbeit ohne Kappung zu erfassen. Rechtlich nicht sauber, aber möglich.
Wenn die Mitarbeiter das so leben, und Termine außer der Reihe auf diese Weise im System genehmigt werden können, kann das im Ausnahmefall eine gangbare Lösung sein. Die Regelung findet aber dennoch ihre Grenzen in §7 ArbZG, so dass Mehrarbeit >10h nur in bestimmten Ausnahmesituationen möglich ist. Duldet der AG Mehrarbeit >10h außerhalb dieser Ausnahmen, und gibt es z.B. ein Aufbegehren in der Belegschaft, riskiert der AG ein Ordnungsgeld.
Ein solches System setzt somit voraus, dass AG und Beschäftigte bei dem gewählten Zeiterfassungssystem an einem Strang ziehen. Wenn z.B. stillschweigend von jedem erwartet wird, täglich 15 Min. länger zu bleiben, funktioniert das natürlich nicht. Die Beschäftigten müssen schon die Möglichkeit haben, ohne Angst vor Repressalien pünktlich den Arbeitsplatz zu verlassen.
Im Falle Zeitbuchungen für die genannte Mehrarbeit muss der MA das dann schon von sich aus wollen.
Dem BR steht dabei ein Einsichtsrecht zu, wenn er z.B. den Verdacht hat, es würde nicht angemessen genutzt werden.
Aber das beschreibt nur technische Möglichkeiten. Rechtlich sauber ist das nicht. Wenn Ihr Zweifel habt dass Euch das auf die Füße fallen kann, lasst die Finger davon (oder unterlasst es grundsätzlich).
Und zum Schluss noch eine kleine Anekdote aus dem Bekanntenkreis: Ich kenne ein Unternehmen, wo 12-Stunden-Schichten per Mitarbeiter-Abstimmung und auf freiwilliger Basis beschlossen wurde. Die meisten sind eben scharf auf Schicht- und Feiertagszulagen gewesen. Aufgrund der klaren Meinung in der Belegschaft hat sich der BR dann darauf verzichtet, auf die Rechtslage hinzuweisen und dagegen anzuwirken. Ich würde sogar so weit gehen, dass er eine grobe Pflichtverletzung begangen hat, um sich nicht gegen die Meinung der Beschäftigten zu stellen.
08.02.2024 um 15:49 Uhr
also bei uns kann das bei Außendienstmitarbeitenden durchaus mal vorkommen, dass die 10 Stunden überschritten werden - wir unterscheiden hier aber zwischen Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und reiner Reisezeit (vergütungspflichtig und Plusstunden im Arbeitszeitkonto) Unser Zeiterfassungssystem ist aber eigentlich gar kein richtiges sondern es werden nur Stunden eingetragen (keine Anfangs- und Endzeiten) - die Mitarbeitenden sind angehalten im Kommentarfeld zu vermerken was von den Stunden reine Reisezeit ist, damit der BR beim Überprüfen nicht schimpft
08.02.2024 um 16:17 Uhr
Bei uns wird auch >10 Stunden erfasst. Der AG bekommt dann eine automatische Meldung über einen Arbeitszeitverstoß. Ebenso bei Unterschreitung der Ruhephasen zwischen zwei Schichten. Er muss dann dokumentiert darauf hinwirken, dass der AN sein Verhalten ändert.
Wenn das Gewerbeaufsichtsamt mal reinschaut, lassen die sich gerne die Arbeitszeiten zeigen. Im blödesten Fall gibt es teure Post.
08.02.2024 um 16:33 Uhr
Unsere HR Leitung ist der Meinung, dass über 10 Stunden Arbeitszeit einfach nicht erfasst wird, da über 10 Stunden einfach nicht zulässig. Prinzipiell eine löbliche Einstellung und so ist der AG natürlich immer aus dem Schneider. Aus Sicht des Unternehmens und HR also nachvollziehbar. Eine Nichterfassung ist aber nicht zulässig. Wenn ein Arbeiter über 10h macht und das angibt ist eine Kürzung auf 10h nicht zulässig. Allerdings ist es auch nicht zulässig mehr als 10h zu arbeiten. Daher kann der MA zum Beispiel abgemahnt werden.
08.02.2024 um 16:37 Uhr
Im letzten Beispiel gibt es doch feste Arbeitszeiten, Überstunden sind vorher anzuweisen bzw. mit dem BR abzustimmen. Wie kann es dann sein, dass MA >10h netto arbeiten? Wäre ja eine grobe Pflichtverletzung des BR.
08.02.2024 um 19:15 Uhr
"Wie kann es dann sein, dass MA >10h netto arbeiten?"
Indem sie einfach länger arbeiten.
"Wäre ja eine grobe Pflichtverletzung des BR."
Nö ... diese MA machen es ja einfach ohne Erlaubnis.
08.02.2024 um 21:16 Uhr
Es gibt ein kleiner aber signifikanten Unterschied zwischen Mehrarbeit udn Überstunden.
Mehrarbeit ist das, was ein Arbeitnehmer ungefragt macht um "mal eben" einen auftrag fertig zu stellen. Der AG kann dies zulassen, muss es aber nicht. Damit kann der Ag auch feststellen, dass >10 Stunden nicht bezahlt werden.
Überstunden werden angeordnet und sind, wenn vorhanden, vorher vom BR zuzustimmen. Damit sind Überstunden uneingeschänkt vergütungspflichtig, bzw müssen in Freizeit ausgeglichen werden (inkl evt. Zuschläge etc).
Der Arbeitgeber muss aber, ungeachtet der Vergütungsplficht, aufgrund der Arbeitsschutzgesetze die Arbeitszeiten erfassen und dokumentieren. Dies geht klar aus dem Urteil des BAGs hervor.
Das "Kappen" von Erfassung bei >10 Stunden ist somit ein Verstoß gegen die Pflicht die Arbeitszeiten zu erfassen. Weiß der AG das >10 Std gearbeitet wird und schreitet er nicht ein, so macht er sich strafbar. Es mag sein, dass bei ein erster Verstoß man noch mildernd das Argument "aber meine Software erfasst das nicht..." vorbringen kann, danach bekommt man ohne Zweifel die Anweisung die Software entsprechend anzupassen.
09.02.2024 um 06:29 Uhr
Schon klar, wenn der MA ungefragt länger arbeitet, muss es der AG nicht vergüten, ist ja die Entscheidung des MA.
Und wenn es immer die gleichen MA sind, kommt hier klar der BR ins Spiel, der anscheinend die Augen zumacht und die Mehrarbeit "übersieht".
09.02.2024 um 08:25 Uhr
Die Arbeitszeiten sind vollständig zu erfassen.
Nur durch nicht erfassen von Arbeitszeiten ist der Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung. Und auch dieses "der Arbeitnehmer macht das ja freiwillig", kann ich nicht mehr hören.
Es gibt mehr als genug Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitgesetz, die vieles ermöglichen. Ich kann ja verstehen, das ein Spezialist bei Maschinenstillstand mal länger macht. Dass muss die absolute Ausnahme bleiben. Logische Schlussfolgerung ist dann, Wissen zu teilen, damit mehr Mitarbeiter die Probleme beheben können. Ich kann auch verstehen, dass man mal länger macht, dafür sollte man dann auch mal eher gehen.
Auch bei uns gibt es "Erinnerungsmails" vom System, wenn wir zu lange arbeiten. Die erste kommt nach 9 Stunden Anwesenheit und erinnert an die zusätzliche Pause, die einzuhalten ist. Dann folgen noch weitere Mails. In der Eskalation gehen die Mails dann auch irgendwann ans Personal und an den Vorgesetzten. Der sollte dann übrigens reagieren. Auch für den Vorgesetzten kann es teuer werden.
Dass die Stunden nach 10 Stunden reiner Arbeitszeit gekappt werden, hindert das System übrigens nicht, die konkreten Stechzeiten aufzuzeichnen.
09.02.2024 um 08:31 Uhr
Ihr Lieben,
ich danke euch allen für euren wertvollen Input.
Viele Grüße
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