Erstellt am 18.10.2011 um 09:55 Uhr von gironimo
Gibt es keine BR im Betrieb? Ansonsten:
Willst Du es wirklich ausprobieren? Wenn ein AG über 10 Stunden arbeiten läßt, weiß er, dass er gegen die Gesetze vertößt und da wird es ihm auch egal sein, wenn er jemanden kündigt und er vor Gericht u.U. schlechte Karten hat. Er wird vor Gericht darauf plädieren, das das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist und zahlt ggf. eine Abfindung.
Einfach den Arbeitsplatz verlassen ist äußerst kritisch. Ich würde auf jedem Fall zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und ggf. die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt konsultieren.
Erstellt am 18.10.2011 um 10:00 Uhr von Kölner
@gironimo
Es reicht ja schon ein Telefonat mit der Gewerbeaufsicht...
Erstellt am 18.10.2011 um 10:14 Uhr von Lernender
@gironimo
wenn ich aber weiß, dass ich einen Gestzesverstoß begehe und aufgrund von mangelnder Konzentration einen anderen Mitarbeiter verletze. Wer zahlt? Kann ich regresspflichtig gemacht werden? Was ist wenn ich einen Arbeitsunfall habe?
Erstellt am 18.10.2011 um 10:17 Uhr von Kölner
Erstellt am 18.10.2011 um 10:22 Uhr von Lernender
Was bedeutet in diesem Fall Arbeisverweigerung, berechtigt oder unberechtigt?
Arbeitsverweigerung
Eine Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit unberechtigterweise Verweigert, die Erbringung der Arbeitsleistung bewusst verzögert oder eine Weisung des Arbeitgebers nicht erfüllt. Wichtig: eine Arbeitsverweigerung liegt nur dann vor, wenn die Arbeit zu Unrecht verweigert wird. So müssen etwa nur Tätigkeiten ausgeführt werden, die vom Arbeitsvertrag umfasst sind. Hat der Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht, so liegt ebenfalls keine unberechtigte Arbeitsverweigerung vor.
Eine Abmahnung bei einer unberechtigten Arbeitserweigerung ist vor der Kündigung nur erforderlich, wenn erwartet werden kann, dass der Arbeitnehmer in Zukunft seiner Arbeitspflicht nachkommen wird. Steht dies nicht zu erwarten, so kann eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden.
Erstellt am 18.10.2011 um 10:44 Uhr von rkoch
Zu diesem Thema hab ich folgendes gefunden:
Die Verpflichtung, für die Einhaltung der Vorgaben des ArbZG zur Höchstarbeitszeit zu sorgen, obliegt nach § 618 Abs. 1 BGB und nach § 3 ArbZG dem AG (BAG 16. 3. 2004, NZA 04, 927). Verlangt ein AG unzulässige Mehrarbeit, haben AN ein Leistungsverweigerungsrecht. Entsprechende Anordnungen des AG sind nach den §§ 134, 139 BGB nichtig (BAG 11. 7. 2006, NZA 07, 155).
Wedde, Rn. 31 zu §3 ArbZG
Erstellt am 18.10.2011 um 10:53 Uhr von Lernender
Was geschieht nun mit einem Br. Kollegen der den Mitarbeitern rät nicht über 10 Stunden zu arbeiten. Laut Fußball erhält er eine mündliche Abmahnung und sein BRV verteidigt ihn nicht mit Klauen und Zähnen.
Erstellt am 18.10.2011 um 11:03 Uhr von NoPain
@Lernender,
in welchem Bereich seit Ihr tätig? Zudem solltest Du Dir den Beitrag von @rkoch noch einmal durchlesen ;) Macht auch mal einen Belastungstest der MA die 10 oder mehr Stunden am Stück arbeiten, da kommen die kurriosesten Resultate bei raus. Habt Ihr einen Gesundheitsausschuss?
@Kölner,
immer die BG.
Was ist denn das schon wieder? Die BG zahlt nicht wenn dem AN sein Handeln bewußt war und es dann zu Unfällen kommt. Hatten wir doch erst vor ein paar Wochen ausführlich hier behandelt!
Erstellt am 18.10.2011 um 11:13 Uhr von Kölner
@NoPain
Es bleibt dabei! - Mache Du ruhig weiter Panik.
Ich habe kein Problem damit.
Erstellt am 18.10.2011 um 11:21 Uhr von NoPain
@Kölner,
natürlich hast Du kein Problem damit, Du gibst hier aber Antworten zum Besten die andere AN massivst schaden, sogar in die private Insolvenz führen oder sogar gesamte Existenzen vernichten können! Das Dich das nicht juckt ist mir schon klar, deshalb kläre ich ja auch auf!
Erstellt am 18.10.2011 um 11:22 Uhr von rkoch
@Lernender
Es gibt einen Unterschied zwischen die AN aufklären und die AN auffordern etwas zu tun.
Ersteres sollte der BR Kraft eines Beschlusses tun, z.B. auf einer Betriebsversammlung.
Letzteres ist vom BetrVG verboten: §74 (2) BetrVG.
Einzelne BRM sind gut beraten nicht vorzupreschen da die Grenzen zwischen ersterem und letzterem fließend sind. Im Falle der AZ ist es für einen BR sträflicher Unsinn die AN an die Front zu stellen (und zur Arbeitsverweigerung aufzurufen, und sei es nur im Rahmen der Aufklärung) wenn dem BR doch mit §87 harte Bandagen zu Gebote stehen und der BR sich schützend vor die AN stellen kann und den AG gar dazu verdonnern kann die AN nach Ende der zulässigen AZ heimzuschicken!
Wenn ein BR sich weigert seine Rechte auch wahrzunehmen kann man wieder nur sagen: Jeder Betrieb hat den BR den er gewählt hat und verdient......
Erstellt am 18.10.2011 um 11:26 Uhr von gironimo
Was ich eingangs meinte - es geht nicht unbedingt um die Frage, was Rechtens ist. Wenn es im Betrieb keinen BR gibt, der der Frage nachgeht, muß der AN mit seiner Kündigung rechnen, wenn er einfach nach 10 Stunden nach Hause geht.
Und dann muss er den Rechtsweg bestreiten - und wer treibt die Sache dann schon bis zu einer entgültigen Entscheidung? Also ist das Ergebnis in den meisten Fällen eine Abfindung und man ist den Job los.
Darum kann die Vorgehensweise nur sein, das Gespräch zu suchen und sich fachlich beraten zu lassen.
Erstellt am 18.10.2011 um 11:30 Uhr von Kölner
@NoPain
Du wirst sicher ein Gerichtsurteil kennen, dass einen AN in dieser Hinsicht (wohlgemerkt: es geht um die 10 Std. max. AZ und nicht um Deine düm m liche Pauschalisierung, was ich angeblich noch alles hinsichtlich der Haftungsfragen der BG geschrieben haben soll) mal verurteilt hat, einen Schaden selbst zu tragen.
Kleiner Tip: Man fände solche Urteile eher beim BSG/LSG oder der Amtsgerichten.
Du bist ein nettes possierliches Teilnehmerlein, dass leider nur in diesem Forum erscheint, um sich an meine Fersen zu heften und zu Widersprechen.
Erstellt am 18.10.2011 um 11:34 Uhr von NoPain
Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Arbeitsrichter dem AG glauben, dass wenn ein AN seine Rechte in Anspruch nimmt und Arbeit verweigert die ausserhalb der rechtlichen Grundlage liegt, das ein Arbeitsverhälnis zerrüttet ist! Sollte es zu einer KschK kommen, würde ich dem AG auch gleich auferlegen lassen das er sich in Zukunft an die gesetzlichen Regelungen, hier wohl Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze, zu halten hat! Wäre aber trotzdem mal interessant zu Wissen in welchem Tätigkeitsbereich hier über 10 Stunden gearbeitet werden soll. Es gibt nämlich berufe wo das durchaus üblich und auch erlaubt ist ;)
Erstellt am 18.10.2011 um 11:40 Uhr von NoPain
@Kölner,
dümmliche Pauchalierung? Hehehe... zum Vergleich mal Deine Aussage:
immer die BG.
Wer macht also hier dümmliche Pauschalaussagen? Du! Und DU bist schlicht nicht qualifiziert um hier mitreden zu dürfen! Das ist alles und dieses versuchst Du immer und immer wieder hier zu belegen, Beweise bezüglich Deiner Qualifikation erbringst Du regelmässig selber und dafür kommt ganz sicher auch nicht die BG auf!
Für Dich noch einmal kurz:
Kennst Du Schadenersatzansprüche? Kennst Du Haftung für sein Handeln? Kennst Du Informationspflichten des AN? Sagt Dir der 611 BGB etwas? Usw. usw., usw.......
Nachtrag:
Nun spiel mal nicht das Hanselein auf das alle rumhaken! Wenn Du solche Aussagen tätigst, dann musst Du auch mit Gegenmeinungen klar kommen oder wie es in den Wald schreit so schalt es auch zurück!
Erstellt am 18.10.2011 um 11:41 Uhr von rkoch
@NoPain
> Die BG zahlt nicht wenn dem AN sein Handeln bewußt war und es dann zu Unfällen kommt.
Hier liegt aber der Fall ein bisschen anders....
Abgesehen davon das nicht jeder AN das ArbZG kennt und sich damit "seines Handelns bewusst" ist, ist grundsätzlich davon auszugehen das der AG das "Weisungsrecht" hat und damit dieser Fehler nur einem anzulasten ist: Dem AG.. In diesem Sinne wird die BR bei einem derartigen Fall auch handeln: Den Schaden regulieren und dem AG auf die Füße treten. Was anderes wäre wenn ein Schaden entsteht der NICHT der Sphäre des AG zugerechnet werden kann (also kein Arbeitsunfall).
> dass wenn ein AN seine Rechte in Anspruch nimmt und Arbeit verweigert die
> ausserhalb der rechtlichen Grundlage liegt, das ein Arbeitsverhälnis zerrüttet ist!
So recht Du damit auch hast: Das Ende IST vorhersehbar: Abfindung und aus..... Insofern KANN man einem AN nur dann empfehlen die Arbeit zu verweigern wenn ihm sonst wirklich keiner helfen will und er bereit ist die Sache bis zum Ende (wiederaufnahme der Arbeit) durchzuziehen. Insofern ist der Weg zum BR, GewAA, BG, wemauchimmer der bessere Weg.
Erstellt am 18.10.2011 um 11:47 Uhr von Kölner
@NoPain
Oh je.
Hast Du Lust, Dich mal zu outen und Deinen Antrieb mal genauer zu formulieren? angriffsziel@googlemail.com
@all
...es ist mal wieder soweit.
Erstellt am 18.10.2011 um 11:47 Uhr von Lernender
@rkoch
selbstverständlich ist es die Aufgabe des Br. ist hier für Abhilfe zu sorgen. Das es bessere Wege gibt als die Mitarbeiter auf Konfrontationskurs zu schicken ist auch klar. Deutlich muss aber auch werden, dass ein Br. es nicht zulassen kann, das ein Br. Kollege weil er darauf aufmerksam macht das die Pflicht zu arbeiten nach 10 Stunden nicht mehr besteht, vom AG ermahnt wird. Hier hat der Br. nicht stillzuhalten. Dies kam mir bei der Beantwortung von fußballs Frage zu kurz.
@noPain
Der Tätigkeitsbereich lässt keine Ausnahmeregelung zu.
Erstellt am 18.10.2011 um 11:49 Uhr von Kölner
@Lernender
Es wäre auch einmal interessant, welche Jobs im Sinne des § 7 ArbZG, hier von NoPain gemeint sein könnten...
Hallo @NoPain,
magst Du uns mal aufklären, wer mehr als 10 Stunden arbeiten darf?
Und komm jetzt nicht mit RB oder Bereitschaftszeiten...
Erstellt am 18.10.2011 um 12:06 Uhr von NoPain
@rkoch,
natürlich hast Du Recht, man sollte erst einmal versuchen Deine genannten Stellen zu informieren und zu versuchen diese auf seine Linie zu bringen. Dies ist aber nicht für jeden AN möglich da hier auch ein gewisser Grad an Rhetorik und Taktik nötig ist.
Der Fall ist hier garnicht so anders. Beispiel:
Ein AN verursacht nach 11 Stunden Arbeit einen tragischen Unfall, der einen Materialschaden von 250.000 Euro und einen Personenschaden, die eine Behinderung eines anderen AN zur Folge hat. Der Gesetzgeber geht davon aus, was bereits schon mehrfach in Gerichtsurteilen bestätigt wurde, dass der AN eine für sich selber zu erbingende Informationspflicht bezüglich gängige Rechtslage bzw. der gängigen Gesetze nach zu kommen hat. Es heisst ja auch nicht umsonst das Unwissenheit vor Strafe nicht schützt ;)
Wenn Du schreibst das jeder AN das ArbZG kennen müsste und sich seinem Handeln bewusst ist wenn der AG Arbeitszeiten entgegen den rechtlichen Grundsätzen anordnet, er diese ausführt und dadurch Schäden entstehen, macht er sich durch Ignorierung der einschlägigen Gesetze schuldig des zumindestens grob fahrlässigen, vielleicht sogar vorsätzlichen, Handelns entgegen gesetzlichen Vorgaben. Dies wiederum macht ihn dann Schadensersatzpflichtig oder nicht?
Klar zahlt die BG erst einmal die Kosten für die Heilbehandlung und mögliche Rente des verletzten AN's, da es sich für den verletzten AN um einen klaren Arbeitsunfall handelt wenn er z.B. durch einen anderen AN der völlig übermüdet und unkonzentriert dem anderen AN mit einer Säge beide Beine abtrennt aber wer darf diese Kosten der BG zurückerstatten? Der AN, der gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen hat ;)
Wie gesagt, es wird sich kein Arbeitsrichter finden der wegen dem og. Handeln ein Arbeitsverhälnis als zerüttet befinden wird. Ich selber habe eine Kündigung durch, zwar wegen einer anderen Sache aber vom Prinzip her das Selbe. Der AG kamm genau mit diesem Argument und schlug einen Aufhebungsvertrag vor mit Abfindung. Ich sagte nein und für den Richter war das Ding vom Tisch! Der AG wurde dazu verdonnert mich wieder zu den alten Bedingungen einzustellen und gab dem AG noch mit auf dem Weg, dass wenn wir uns im Zusammenhang mit dieser KschK noch einmal wiedersehen würden er andere Bandagen anlegen wird ;)
Natürlich ist der AG mitschuldig, ihm aber dann zu beweisen das er die zusätzlichen Stunden tatsächlich angeordnet hat, das steht auf einen anderen Blatt, den Job ist der AN auf jeden fall los, mit allen möglichen negativen Folgen und da wird ihm auch kein Anwalt raushelfen können, egal wie man sich windet ;)
Erstellt am 18.10.2011 um 12:11 Uhr von NoPain
@Kölner,
ist Deine Frage jetzt ein Scherz oder was? Es gibt Millionen AN die 12 Stunden arbeiten müssen! Wenn Dir die nicht selber einfallen....... ja, dann kann ich Dir auch nicht helfen!
Erstellt am 18.10.2011 um 13:03 Uhr von letzeburg
@NoPain
kannst du bitte die Gerichtsurteile aus deiner Antwort 20 nennen. Könnte sie u.U. gebrauchen, unabhängig von eurer Zofferei hier..
Erstellt am 18.10.2011 um 13:08 Uhr von NoPain
Das sind "Haftungsfragen", dazu bitte selber recherchieren, habe dazu keine Zeit.
Erstellt am 18.10.2011 um 13:38 Uhr von NoPain
Um einen Überblick über die Materie zu bekommen, hilft vielleicht das hier:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_04.html
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-04/arbeitsrecht-haftung-arbeitnehmer
http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitnehmerhaftung-0321.html
http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/haftung-des-arbeitnehmers.html
http://www.pfalz.ihk24.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/582210/Arbeitnehmerhaftung.html
http://www.palm-bonn.de/arbeitnehmerhaftung.htm
Erstellt am 19.10.2011 um 08:14 Uhr von SCENIC
Ich meine, dass das ArbZG auch für Arbeitnehmer gilt, und allgemein von einem Leistungsverweigerungsrecht ausgegangen werden kann.
In Betrieben ohne BR ist dies natürlich schwierig, und wohl eher davon auszugehen, dass auch deutlich mehr als 10h gearbeitet werden.
Diese meine Aussagen beziehen sich nicht auf die zahlreichen Sonderregelungen!