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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kaffeeautomat für die Fertigung (Produktionsmitarbeiter)

M
Manni1978
Nov 2017 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

Meine Frage ist folgende.

Bei uns in der Produktion wurde der öffentliche Kaffeeautomat durch die GL entfernt. Begründung gab es keine.

Nun sind die Kollegen sehr sauer, da es im Büro weiterhin Kaffee gibt. Und die Kollegen in der Produktion kein Kaffee mehr angeboten bekommen.

Private Geräte sind nicht erlaubt.

Wie können wir unseren Kollegen helfen? Betrifft das nicht auch irgendwie das Thema der Gleichbehandlung? Wie sollen wir uns, was das Thema angeht am besten mit der GL umgehen?

Liebe Grüße Manni

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Community-Antworten (2)

K
krambambuli

04.11.2017 um 08:46 Uhr

Deine Geschäftsleitung hat auch nicht mit uns hier im Forum gesprochen.

Besser ihr fragt sie direkt, warum und wieso. Vielleicht gibt es Normen oder Richtlinien zu beachten.

B
BRHamburg

04.11.2017 um 08:57 Uhr

Ich würde auch mal mit dem Arbeitgeber sprechen ob es vieleicht neue Vorschriften gab die es nötig gemacht haben den Automaten zu entfernen. Dann kann man prüfen ob es möglich ist den Automaten an einer anderen für die Kollegen gut zugänglichen Stelle im Unternehmen auf zu stellen. Oder aber man prüft wie die Kolegen ihren Kaffee bekommen ( Kaffeemaschine im Pausenraum .....) Aber reden ist wichtig.

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