Erstellt am 27.04.2014 um 12:48 Uhr von wischwasch
Eigentlich ist die Sitzungsniederschrift schon nach der Sitzung fertig - aber meistens wird sie hinterher getippt.
Wenn Du mal wieder nachgerückt im Amt bist, kannst Du mal in die Unterlagen Einblick nehmen (§ 34 Abs. 3 BetrVG)
Erstellt am 27.04.2014 um 12:51 Uhr von Thilly
Danke das gut zu wissen !