Einsatzplan nicht rechtzeitig fertig, was tun?
Hallo, ich habe mir letztens die Betriebsvereinbarung in unserem Betrieb angesehen. Darin steht, dass der Einsatzplan mindestens 14 Tage im voraus aushängen muss und dass mein AG sicherstellen muss, dass die Mitarbeiter einen freien Samstag im Monat erhalten.
Nun ist es leider so, dass der Plan in der Regel erst 6 Tage vorher fertig ist und aushängt. Was kann ich, oder der BR tun? Bin ich überhaupt zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Plan nicht rechtzeitig aushängt?
Desweiteren hatte ich nun weder im März noch jetzt im April einen freien Samstag. Ich werde das natürlich ansprechen, aber mein Vorgesetzter wird mir wahrscheinlich sagen, dass er mich braucht, weil zwei Leute Urlaub haben oder mal wieder jemand krank ist. Es herscht seit über 4 Monaten Personalmangel!
Gruß katy18
Community-Antworten (2)
23.04.2018 um 12:45 Uhr
1.) den AG auffordern, sich an die Regelungen in der BV zu halten
2.) "Bin ich überhaupt zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Plan nicht rechtzeitig aushängt?" 6 Tage vorher mag vielleicht nicht der BV genügen ... aber ich sehe es zumindest als genügend für den MA an.
23.04.2018 um 16:12 Uhr
"Was kann ich, oder der BR tun?" Der BR muss den AG auffordern, die BV einzuhalten, und notfalls gerichtlich durchsetzen.
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