Erstellt am 29.11.2012 um 13:35 Uhr von Pappnase
Was sagt der Datenschutzbeauftragte???
Was sagt der BR???
Der BR sollte auf alle Fälle Einspruch einlegen;
Allerdings... wenn die Kolleginnen und Kollegen diese Informationen freiwillig rausrücken und keinen Wiederspruch gegen eine Veröffentlichung einlegen...
Erstellt am 29.11.2012 um 13:54 Uhr von brberlin
Der BR beäugt das mit Skepsis. Dehalb ja auch die Frage hier.
Erstellt am 29.11.2012 um 14:16 Uhr von meckerziege
Analog zu Pappnase:
Ich als BR würde den Datenschutzbeauftragten zur BR - Sitzung einladen
und ihn mit Fragen löchern.
Anschließend würde ich mit dem AG in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung
" Datenschutzrichtlinien" gehen.
Und solange nichts derartiges existiert, würde ich diese Erhebung untersagen.
Erstellt am 29.11.2012 um 14:28 Uhr von ohnewissen
... und den AG fragen warum er die Fragen nicht bei der Einstellung gestellt hat.
Die im Betrieb erworbenen Kenntnisse usw. müsste der AG selber auch kennen.
Daher kann IMHO die Frage nur nach "zusätzlich zum Einstellungsfragebogen und außerhalb des Betriebs..." lauten. Und wer da nicht antworten möchte lässt es bleiben.
Wieviel Fremdsprachen (oder was auch immer) ich in meiner Freizeit lerne geht dem AG einen .... an.
Und extern darf hier garnichts ohne Zustimmung der Betroffenen raus. Schon gar keine Selbsteinschätzung.
Erstellt am 29.11.2012 um 15:43 Uhr von gironimo
Da braucht Ihr keinen Datenschutzbeauftragten.
Ob derartige Daten in einer Datenbank erhoben werden (auch wenn es sich nur um "Einschätzungen" der AN selbst handelt) und wer wann und warum zugriff hat, unterliegt der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG). Es liegt an Euch, mit dem AG Regeln zu erarbeiten. Insbesondere auch über die Zweckbestimmung des Ganzen.