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AI-Act: Was Sie als Betriebsrat über das neue KI-Gesetz wissen müssen

6 Minuten Lesezeit

Der AI-Act ist seit August 2024 in Kraft und verändert die Arbeitswelt grundlegend. Er legt neue Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen fest und erhöht Sicherheit sowie Fairness. Für Sie als Betriebsrat bedeutet das mehr Verantwortung. Sie können sicherstellen, dass der AI-Act korrekt umgesetzt wird. Doch was genau ändert sich für Sie? Und wie können Sie Ihre Kollegen mit dieser KI-Regulierung bestmöglich unterstützen?

Der AI-Act: Das neue EU-Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz und deren Einsatz in Unternehmen

Einfach. Praxisnah – die wichtigsten Inhalte auf einen Blick

  • Nachfragen lohnt sich: Künstliche Intelligenz ist in vielen Bereichen des Büroalltags bereits im Einsatz, oft ohne dass es direkt auffällt.
  • Mitbestimmung nutzen: Sie haben ein Recht darauf, den KI-Einsatz mitzugestalten.
  • Schulungspflicht beachten: Ab 2025 müssen KI-Nutzer geschult werden.
  • Datenschutz sicherstellen: KI darf nicht zur massenhaften Datenerfassung missbraucht werden.

Der AI-Act und seine Auswirkungen auf die Arbeitswelt

Der AI-Act, auch bekannt als KI-Gesetz oder KI-Verordnung, ist das erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz. Ziel ist es, die Nutzung von KI sicherer und transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von KI-Systemen, je nach Risiko für Arbeitnehmer und Verbraucher. Während einige KI-Systeme komplett verboten sind, unterliegen andere strengen Auflagen oder Pflichten zur Offenlegung von Informationen.

Besonders wichtig für Sie als Betriebsrat sind Hochrisiko-KI-Systeme, die direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben können. Dazu gehören unter anderem automatisierte Bewerbungsverfahren, KI-gestützte Leistungsbewertungen und Überwachungssysteme am Arbeitsplatz. Diese Technologien können den Arbeitsalltag erheblich beeinflussen – sowohl positiv als auch kritisch.

KI im Büroalltag: Wo wird sie bereits genutzt?

Künstliche Intelligenz ist in vielen Bereichen des Büroalltags bereits im Einsatz, oft ohne dass es direkt auffällt. Hier einige Beispiele:

  • Automatisierte Bewerbungsverfahren: KI-Systeme sortieren Bewerbungen vor und filtern Kandidaten nach bestimmten Kriterien. Während dies Unternehmen Zeit spart, besteht die Gefahr, dass Vorurteile aus bisherigen Daten übernommen werden.
  • Mitarbeiterüberwachung: Manche Unternehmen nutzen KI zur Analyse von Arbeitszeiten, E-Mails oder Mausbewegungen. Dies kann zur Effizienzsteigerung dienen, birgt aber auch das Risiko übermäßiger Kontrolle.
  • Chatbots und virtuelle Assistenten: Kundenanfragen oder interne Anfragen an die IT werden zunehmend von KI-Systemen beantwortet. Das hilft, Prozesse zu beschleunigen, darf aber nicht den persönlichen Kontakt völlig ersetzen.
  • Automatische Leistungsbewertung: KI kann Arbeitsleistung der Mitarbeiter anhand von Projektdaten analysieren. Wenn diese Systeme nicht richtig kalibriert sind, können sie jedoch zu Fehlbewertungen führen.

Der AI-Act regelt den Einsatz all dieser Systeme unterschiedlich stark. Hochrisiko-Anwendungen wie Überwachung, automatisierte Personalauswahl, KI-gestützte Leistungsbeurteilungen oder automatisierte Entscheidungsverfahren durch KI bei Kündigungen unterliegen strengen Vorgaben. Informieren Sie sich frühzeitig über deren Einsatz.

Wann ist der Betriebsrat betroffen und wann muss er handeln?

Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefordert, wenn ein Unternehmen KI-Systeme einführen oder nutzen will, die Arbeitnehmer betreffen. Das bedeutet konkret:

  • Vor der Einführung von KI-Technologien: Sie haben das Recht, sich umfassend über geplante KI-Systeme zu informieren. Der Arbeitgeber muss erklären, wie die Technologie funktioniert und welche Daten sie verarbeitet. Zudem muss er darlegen, welche Auswirkungen sie auf die Belegschaft hat.
  • Bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen: Der AI-Act macht es notwendig, klare Regeln für den Einsatz von KI festzulegen. Hierbei können Sie als Betriebsrat aktiv mitgestalten. Sie können beispielsweise Richtlinien zur Offenlegung von KI-Entscheidungen oder Einschränkungen in der Nutzung vereinbaren.
  • Falls Arbeitnehmer Beschwerden äußern: Wenn Beschäftigte befürchten, dass sie durch KI unfair behandelt oder überwacht werden, sind Sie als Betriebsrat ihr erster Ansprechpartner. Sie müssen überprüfen, ob der Einsatz der KI-Regulierung entspricht und gegebenenfalls Einspruch erheben.
  • Bei Datenschutzfragen: KI-Systeme greifen häufig auf große Mengen an Daten zu. Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und schützt die Privatsphäre der Mitarbeiter.
Kurzwebinar: AI-Act - Die neue KI-Verordnung
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AI-Act, KI-Verordnung, KI-Gesetz - das Kind hat viele Namen, gemeint ist aber immer das Gleiche: Die weltweit erste Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von KI in Europa. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und bei deren Einsatz Grundrechte, insbesondere von Arbeitnehmern, zu wahren. Dies im Betrieb zu überwachen, ist Ihre Aufgabe als Betriebsrat. Lernen Sie in diesem Webinar alles, was Sie hierzu wissen müssen!
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Die Perspektive der Arbeitnehmer: Vorteile und Risiken

Für Arbeitnehmer kann der AI-Act sowohl Erleichterungen als auch potenzielle Risiken mit sich bringen. Automatisierte Prozesse verringern eintönige Aufgaben und steigern die Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass KI-Systeme voreingenommene oder unfaire Entscheidungen treffen.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen setzt eine KI-gestützte Software zur Personalauswahl ein. Die Software soll objektiv und effizient sein. Dennoch können ungewollte Diskriminierungen auftreten, wenn sie aus vergangenen Daten unbewusste Vorurteile übernimmt. Hier muss der Betriebsrat genau hinschauen und sicherstellen, dass die KI fair und entsprechend der KI-Regulierung eingesetzt wird.

Neue Vorschriften und Verantwortungen für den Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber bringt der AI-Act neue Pflichten mit sich. Unternehmen stellen sicher, dass ihre KI-Systeme den Vorschriften entsprechen. Besonders wichtig sind dabei:

  • Offenlegungspflichten: Unternehmen müssen transparent darlegen, wie ihre KI-Systeme funktionieren und welche Daten sie nutzen.
  • Schulungen für Mitarbeiter: Ab Februar 2025 müssen Arbeitnehmer, die mit KI arbeiten, entsprechend geschult werden. Achten Sie als Betriebsrat darauf, dass diese Schulungen praxisnah und verständlich sind.
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Verstöße gegen den AI-Act können hohe Strafen nach sich ziehen. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Wie Sie als Betriebsrat den AI-Act aktiv nutzen können

Der AI-Act gibt Ihnen als Betriebsrat neue Möglichkeiten, die Interessen der Belegschaft zu schützen. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht, um sicherzustellen, dass KI sinnvoll und gerecht eingesetzt wird.

  • Setzen Sie auf frühzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Fragen Sie nach, welche KI-Systeme im Unternehmen genutzt werden sollen und wie sie die Mitarbeiter betreffen.
  • Verlangen Sie regelmäßige Überprüfungen: KI entwickelt sich ständig weiter. Als Betriebsrat müssen Sie deswegen regelmäßig prüfen, ob ihre KI-Systeme weiterhin fair arbeiten.
  • Schulen Sie sich selbst und die Belegschaft: Um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können, ist es wichtig, die Funktionsweise von KI-Systemen zu verstehen. Hierbei helfen Seminare und Fortbildungen, die speziell für Betriebsräte angeboten werden.

Fazit: Neue Aufgaben und klare Handlungsfelder

Der AI-Act ist ein Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Für Sie als Betriebsrat bedeutet er neue Aufgaben, aber auch klare Möglichkeiten zur Einflussnahme. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht und setzen Sie sich proaktiv mit diesem Thema auseinander. Auf diese Weise gewährleisten Sie, dass KI fair bleibt und den Beschäftigten zugutekommt.

Um sich optimal auf diese Aufgaben vorzubereiten, empfehlen wir das Webinar „AI-Act: Die neue KI-Verordnung“. Es bietet Ihnen einen Überblick über die neuen Vorgaben und zeigt, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat (mehr erfahren).

Zusätzlich sind solide Grundkenntnisse über Künstliche Intelligenz hilfreich, um den Einsatz von KI im Unternehmen bewerten zu können. Das Webinar „Basiswissen KI für Betriebsräte – Teil 1“ vermittelt grundlegende Konzepte (mehr erfahren). Im weiterführenden Teil 2 liegt der Fokus auf konkreten Anwendungsfällen im Arbeitsumfeld (mehr erfahren).

Mit diesem Wissen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Kollegen zu unterstützen und den AI-Act sicher im Unternehmen umzusetzen.

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