AI Act: Was Sie als Betriebsrat über die KI-Verordnung wissen müssen
Der AI Act ist seit August 2024 in Kraft und verändert die Arbeitswelt grundlegend. Er legt neue Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen fest und erhöht Sicherheit sowie Fairness. Für Sie als Betriebsrat bedeutet das mehr Verantwortung. Sie können sicherstellen, dass der AI Act korrekt umgesetzt wird. Doch was genau ändert sich für Sie? Und wie können Sie Ihre Kollegen mit dieser KI-Regulierung bestmöglich unterstützen?

Das Wichtigste in Kürze
- Der AI Act stuft KI-Systeme in vier Risikoklassen ein. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten des Arbeitgebers.
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist verboten, nicht nur eingeschränkt. Ausnahmen bestehen allein aus medizinischen und sicherheitstechnischen Gründen.
- KI in der Personalauswahl und in der Leistungsbewertung gilt als Hochrisiko-KI. Die EU-Pflichten dazu greifen erst ab dem 2. Dezember 2027.
- Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten: Menschen müssen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren.
Der AI Act und seine Auswirkungen auf die Arbeitswelt
Der AI Act, auch bekannt als KI-Gesetz oder KI-Verordnung, ist das erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz. Am 1. August 2024 ist die Verordnung in Kraft getreten, ihre Pflichten greifen seither gestaffelt. Im Juli 2026 hat die EU diesen Zeitplan noch einmal geändert und manche Fristen nach hinten verschoben.
Ziel ist es, die Nutzung von KI sicherer und transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen vier verschiedenen Arten von KI-Systemen, je nach Risiko für Arbeitnehmer und Verbraucher. Während einige KI-Systeme komplett verboten sind, unterliegen andere strengen Auflagen oder Pflichten zur Offenlegung von Informationen. Hier finden Sie eine Übersicht der Risikoklassen:
| Risikoklasse | Was darunter fällt | Was gilt |
|---|---|---|
| Unannehmbares Risiko | Social Scoring, manipulative Systeme, ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern, Emotionserkennung am Arbeitsplatz | Verboten seit dem 2. Februar 2025 |
| Hohes Risiko | Bewerberauswahl, Beförderungs- und Kündigungsentscheidungen, Aufgabenzuweisung, Überwachung und Bewertung der Arbeitsleistung | Strenge Anbieter- und Betreiberpflichten ab dem 2. Dezember 2027 |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder, Audio und Video, Deepfakes | Transparenz- und Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026 |
| Minimales Risiko | Spamfilter, Rechtschreibprüfung, Übersetzungshilfen | Keine besonderen Pflichten |
Unannehmbares Risiko
Die oberste Klasse verdient besondere Aufmerksamkeit. Systeme, die aus Gesicht, Stimme oder Körpersignalen auf den Gemütszustand schließen, sind am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen untersagt. Erlaubt bleiben sie nur aus medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen. Wer Müdigkeit am Steuer erkennt, betreibt keine verbotene Emotionserkennung, wer die Stimmung im Kundengespräch bewertet, sehr wohl. Seit dem 2. August 2025 sind diese Verbote mit Bußgeldern durchsetzbar.
Hohes Risiko
Besonders wichtig für Sie als Betriebsrat sind auch die Hochrisiko-KI-Systeme, die direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben können. Dazu gehören unter anderem automatisierte Bewerbungsverfahren, KI-gestützte Leistungsbewertungen und Überwachungssysteme am Arbeitsplatz. Diese Technologien können den Arbeitsalltag erheblich beeinflussen – sowohl positiv als auch kritisch.
Begrenztes Risiko
Weniger relevant für Ihre Betriebsratsarbeit sind die KI-Systeme mit begrenztem Risiko. Im Mittelpunkt stehen die Transparenzpflichten des Art. 50 EU AI Act. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder mit künstlich erzeugten beziehungsweise manipulierten Inhalten konfrontiert werden.
Wann ist der Betriebsrat betroffen und wann muss er handeln?
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefordert, wenn ein Unternehmen KI-Systeme einführen oder nutzen will, die Arbeitnehmer betreffen. Das bedeutet konkret:
- Vor der Einführung von KI-Technologien: Sie haben das Recht, sich umfassend über geplante KI-Systeme zu informieren. Der Arbeitgeber muss erklären, wie die Technologie funktioniert und welche Daten sie verarbeitet. Zudem muss er darlegen, welche Auswirkungen sie auf die Belegschaft hat.
- Bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen: Der AI Act macht es notwendig, klare Regeln für den Einsatz von KI festzulegen. Hierbei können Sie als Betriebsrat aktiv mitgestalten. Sie können beispielsweise Richtlinien zur Offenlegung von KI-Entscheidungen oder Einschränkungen in der Nutzung vereinbaren.
- Falls Arbeitnehmer Beschwerden äußern: Wenn Beschäftigte befürchten, dass sie durch KI unfair behandelt oder überwacht werden, sind Sie als Betriebsrat ihr erster Ansprechpartner. Sie müssen überprüfen, ob der Einsatz der KI-Regulierung entspricht und gegebenenfalls Einspruch erheben.
- Bei Datenschutzfragen: KI-Systeme greifen häufig auf große Mengen an Daten zu. Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und schützt die Privatsphäre der Mitarbeiter.
Neue Vorschriften und Verantwortungen für den Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber bringt der AI Act neue Pflichten mit sich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme den Vorschriften entsprechen. Besonders wichtig sind dabei:
- Offenlegungspflichten: Unternehmen müssen transparent darlegen, wie ihre KI-Systeme funktionieren und welche Daten sie nutzen.
- Schulungen für Mitarbeiter: Ab Februar 2025 müssen Arbeitnehmer, die mit KI arbeiten, entsprechend geschult werden. Achten Sie als Betriebsrat darauf, dass diese Schulungen praxisnah und verständlich sind.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Verstöße gegen den AI Act können hohe Strafen nach sich ziehen. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Wie Sie als Betriebsrat den AI Act aktiv nutzen können
Der AI Act gibt Ihnen als Betriebsrat neue Möglichkeiten, die Interessen der Belegschaft zu schützen. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht, um sicherzustellen, dass KI sinnvoll und gerecht eingesetzt wird.
- Setzen Sie auf frühzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Fragen Sie nach, welche KI-Systeme im Unternehmen genutzt werden sollen und wie sie die Mitarbeiter betreffen.
- Verlangen Sie regelmäßige Überprüfungen: KI entwickelt sich ständig weiter. Als Betriebsrat müssen Sie deswegen regelmäßig prüfen, ob ihre KI-Systeme weiterhin fair arbeiten.
- Schulen Sie sich selbst und die Belegschaft: Um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können, ist es wichtig, die Funktionsweise von KI-Systemen zu verstehen. Hierbei helfen Seminare und Fortbildungen, die speziell für Betriebsräte angeboten werden.
Fazit: Neue Aufgaben und klare Handlungsfelder
Der AI Act ist ein Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Für Sie als Betriebsrat bedeutet er neue Aufgaben, aber auch klare Möglichkeiten zur Einflussnahme. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht und setzen Sie sich proaktiv mit diesem Thema auseinander. Auf diese Weise gewährleisten Sie, dass KI fair bleibt und den Beschäftigten zugutekommt.
Um sich optimal auf diese Aufgaben vorzubereiten, empfehlen wir das Kurzwebinar: AI Act – Die neue KI-Verordnung. Es bietet Ihnen einen Überblick über die neuen Vorgaben und zeigt, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat.
Zusätzlich sind solide Grundkenntnisse über Künstliche Intelligenz hilfreich, um den Einsatz von KI im Unternehmen bewerten zu können. Das Seminar Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz Teil 1 vermittelt grundlegende Inhalte. Im weiterführenden Teil 2 liegt der Fokus auf konkreten Anwendungsfällen im Arbeitsumfeld.
Mit diesem Wissen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Kollegen zu unterstützen und den AI Act sicher im Unternehmen umzusetzen.










