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Datenschutz und Digitalisierung

Digitalisierung einfach erklärt

9 Minuten Lesezeit
28.04.2025

Die Digitalisierung transformiert die Arbeitswelt grundlegend, indem sie neue Geschäftsmodelle schafft und Arbeitsprozesse verändert. Während einige Tätigkeiten automatisiert werden, entstehen gleichzeitig neue Aufgabenfelder, die höhere Qualifikationen erfordern. Diese Entwicklung bietet Chancen für Effizienzsteigerungen, stellt aber auch Herausforderungen an die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Mitarbeitern. Was Sie als Betriebsrat wissen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Mann sitzt vor dem Laptop und ist digitalisiert.

Was ist Digitalisierung?

Digitalisierung bedeutet die Umwandlung von analogen Prozessen in digitale Abläufe. Das betrifft alle Bereiche der Arbeitswelt: In der Produktion übernehmen Maschinen und Roboter automatisierte Aufgaben. Im Büro erleichtern digitale Tools und Künstliche Intelligenz (KI) die Arbeit. In der Verwaltung werden Prozesse standardisiert und automatisiert.

Das Ziel: mehr Effizienz, geringere Kosten und eine schnellere Verarbeitung von Daten. Für Arbeitnehmer kann dies auch Unsicherheiten mit sich bringen, etwa durch Veränderungen von Arbeitsplätzen oder neue Anforderungen an ihre Fähigkeiten.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigung

Die Digitalisierung verändert die Arbeit in Unternehmen. Viele Tätigkeiten können durch neue Technik automatisiert werden. Das sorgt für Sorgen um den Verlust von Arbeitsplätzen. Ob Jobs wirklich wegfallen, hängt von mehreren Faktoren ab.

Firmen müssen viel Geld in neue Technik investieren. Sie brauchen die passende Infrastruktur und müssen Datenschutz sowie Cybersicherheit beachten. Außerdem müssen Mitarbeiter für neue Aufgaben geschult werden. Jede Firma entscheidet selbst, wie sie digitale Technik einsetzt. Einige Berufe werden weniger gebraucht, andere entstehen neu. Vor allem in der Verwaltung und Sachbearbeitung können viele Aufgaben automatisiert werden. Tätigkeiten mit klaren Regeln und festen Abläufen sind besonders betroffen. In der Forschung, IT und bei komplexen Aufgaben gibt es dagegen mehr Bedarf an Fachkräften.

Sie als Betriebsrat sollten sich fragen: Welche Tätigkeiten fallen weg? Welche neuen Aufgaben entstehen? Und wie können Beschäftigte darauf vorbereitet werden? Die Digitalisierung verändert Berufe – jetzt geht es darum, wie Sie diesen Wandel als Betriebsrat richtig gestalten.

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Wie die Digitalisierung die Arbeitswelt verändert

Die Digitalisierung verändert, wie wir arbeiten. Neue Geschäftsmodelle entstehen, und auch Abläufe in Unternehmen verändern sich. Produktionsprozesse und die Organisation von Arbeit werden anders gestaltet.

Arbeitsort

Arbeiten findet nicht mehr nur im Betrieb statt. Digitale Technik ermöglicht es, Maschinen und Dienstleistungen von überall zu steuern. So können Wartungen aus der Ferne erfolgen oder Maschinen ihren Zustand automatisch melden. Dadurch wird ein gemeinsamer Arbeitsort in vielen Bereichen immer weniger nötig.

Arbeitszeit

Wenn der Arbeitsort flexibel wird, verändert sich auch die Arbeitszeit. Die klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit wird aufgelöst. Arbeitnehmer können ihre Zeit freier einteilen, sind aber auch häufiger erreichbar – zum Beispiel per Handy oder E-Mail. Das kann dazu führen, dass Arbeitszeiten unregelmäßiger werden oder die Mitarbeiter auf Abruf arbeiten.

Arbeitskontrolle

Mit digitaler Vernetzung steigt die Kontrolle über Arbeit. Arbeitgeber können nicht nur Arbeitszeiten und -ergebnisse überwachen, sondern auch Bewegungen nachverfolgen. Besonders bei der Nutzung von dienstlichen oder privaten Geräten für die Arbeit verschwimmen die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben. Hier müssen auch Datenschutzfragen geklärt werden.

Arbeitnehmerschutz

Wenn Arbeitgeber nicht mehr allein über Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmen, muss das Arbeitsrecht angepasst werden. Zum Beispiel stellt sich die Frage, wer als Arbeitnehmer gilt und wer als Selbstständiger. Auch der Schutz bei Unfällen oder Krankheiten muss geregelt werden, damit alle Beschäftigten sozial abgesichert bleiben.

Datenschutz und Kontrolle der Mitarbeiter

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Smartphones, Tablets und smarte Geräte ermöglichen mobiles Arbeiten. Mitarbeiter müssen nicht mehr im Betrieb sein, da viele Prozesse von überall gesteuert werden können. Gleichzeitig möchten Beschäftigte flexibler arbeiten und selbst entscheiden, wann und wo sie arbeiten. Diese Entwicklung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Arbeitgeber können ihre Beschäftigten leichter überwachen. Trotzdem müssen die Rechte der Arbeitnehmer und die Mitbestimmung des Betriebsrats gewahrt bleiben. Der Betriebsrat und der Arbeitgeber sind laut § 75 BetrVG verpflichtet, die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG darf der Arbeitgeber technische Überwachungssysteme nur mit Zustimmung des Betriebsrats einführen. Das betrifft Kameras, GPS-Tracking, die Erfassung von Telefondaten oder Software zur PC-Überwachung. Auch Zeiterfassungssysteme, biometrische Zugangskontrollen und E-Mail-Überwachung fallen darunter. Der Betriebsrat hat das Recht, den Datenschutz der Beschäftigten zu überwachen. Unternehmen müssen deshalb sicherstellen, dass die Mitbestimmungsrechte im digitalen Zeitalter gewahrt bleiben. Eine Lösung sind IT-Rahmenvereinbarungen, die die Interessen aller Seiten ausgleichen.

Wenn neue Software eingeführt wird, sollte der Betriebsrat darauf achten, dass die Überwachung auf das Notwendige begrenzt bleibt. Wichtige Regelungen können sein:

  • Daten anonymisieren oder löschen,
  • Speicherdauer festlegen,
  • Nutzung der Daten auf bestimmte Zwecke begrenzen,
  • Zugriffsrechte einschränken,
  • Beschäftigte über erfasste Daten informieren.

So kann der Datenschutz auch in der digitalen Arbeitswelt sichergestellt werden.

Ihre Rolle als Betriebsrat im digitalen Wandel

Die Arbeitswelt verändert sich ständig, besonders durch die Digitalisierung und neue Technologien. Dabei sind Themen wie Arbeitszeit, Datenschutz, Entlohnung und Qualifizierung besonders wichtig. Sie als Betriebsrat spielen eine entscheidende Rolle in der sich ständig verändernden digitalen Arbeitswelt. Ihre Aufgabe ist es, eine klare Strategie für die digitale Zukunft des Betriebs zu entwickeln. Gleichzeitig müssen Sie die Interessen der Mitarbeiter vertreten und die Wirtschaftlichkeit beachten. Durch die neuen Technologien und Prozesse werden Ihre Aufgaben oft komplexer und unübersichtlicher.

Deshalb sollten Sie sich regelmäßig folgende Fragen stellen:

  • Welche Veränderungen stehen an und wie beeinflussen sie unseren Betrieb?
  • Welche Mitbestimmungsrechte haben wir als Betriebsrat in diesen Prozessen?
  • Welche Auswirkungen sehen wir bereits und welche können wir noch erwarten?
  • Wie können wir sicherstellen, dass die Belegschaft aktiv einbezogen wird?
  • Welche Möglichkeiten haben wir, um die Digitalisierung mitzugestalten?

Betriebsvereinbarungen sind ein wichtiges Instrument, um Veränderungen aktiv mitzugestalten. Sie ermöglichen Ihnen, klare Regeln für den Einsatz neuer Technologien festzulegen. Auf Betriebsversammlungen oder in Monatsgesprächen sollten Sie wichtige Themen wie Datenschutz und Gesundheitsschutz ansprechen. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, psychische Belastungen durch die Digitalisierung frühzeitig zu erkennen. Auch hier haben Sie als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht und können gezielt Einfluss nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um den digitalen Wandel sozialverträglich zu gestalten.

Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat

Als Betriebsrat haben Sie nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verschiedene Möglichkeiten, den digitalen Wandel mitzugestalten. Besonders wichtig sind dabei folgende Rechte:

1. Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Digitale Technologien ermöglichen eine immer genauere Kontrolle der Mitarbeiter – ob durch GPS-Tracking, automatische Zeiterfassung oder Analyse von Tastatureingaben. Doch jede Form der Überwachung ist mitbestimmungspflichtig.

Was können Sie tun?

Verankern Sie datenschutzfreundliche Lösungen in Betriebsvereinbarungen.

Legen Sie Regelungen zu Speicherfristen und Zugriffsbeschränkungen fest.

Setzen Sie Grenzen für die Nutzung von Überwachungssoftware

2. Gestaltung der Arbeitszeiten und mobilen Arbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)

Flexibles Arbeiten bietet Vorteile, kann aber auch zur ständigen Erreichbarkeit führen. Die „Always-on“-Mentalität erhöht das Stresslevel. Sie kann langfristig die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen.

Ihre Handlungsmöglichkeiten:

Legen Sie Regeln für Home-Office und mobiles Arbeiten in einer Betriebsvereinbarung fest

Begrenzen Sie Erreichbarkeitszeiten

Berücksichtigen Sie psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen führt eine neue App für mobile Arbeitszeiterfassung ein. Mitarbeiter werden dazu gedrängt, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Der Betriebsrat kann hier auf eine Regelung bestehen, die die maximale Erreichbarkeit klar definiert und Überstunden dokumentiert.

3. Schutz vor Arbeitsplatzverlust und Qualifizierungspflicht (§ 96 BetrVG)

Durch Automatisierung können bestimmte Tätigkeiten wegfallen. Als Betriebsrat haben Sie das Recht, sich für Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifizierungsprogramme einzusetzen.

Was können Sie tun?

Verpflichten Sie den Arbeitgeber, frühzeitig über technologische Veränderungen zu informieren.

Stellen Sie sicher, dass Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Beschäftigten angeboten werden.

Unterstützen Sie den Schutz von Arbeitsplätzen durch sozialverträgliche Lösungen

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen setzt auf Künstliche Intelligenz in der Buchhaltung. Einige Aufgaben fallen dadurch weg. Der Betriebsrat setzt durch, dass betroffene Mitarbeiter durch Schulungen auf neue Aufgaben vorbereitet werden.

Digitalisierung - Mitbestimmungsrechte | Infografik

Wichtige Arbeitsfelder für den Betriebsrat

Eigene Position des Betriebsrats klären

Zunächst sollten Sie sich als Betriebsrat bewusst machen, was die Digitalisierung für Ihr Unternehmen bedeutet. Überlegen Sie, welche Strategien zur Umsetzung genutzt werden und welche Auswirkungen diese auf die Arbeitsprozesse haben. Zudem ist es wichtig, sich eine klare Haltung zur Digitalisierung und den Veränderungen in der Büroarbeit zu erarbeiten.

Bestandsaufnahme der vorhandenen IT-Anwendungen

Um aktiv werden zu können, sollten Sie sich einen Überblick über die bereits eingesetzten IT-Systeme verschaffen. Welche Programme werden im Arbeitsalltag genutzt? Welche Regelungen sind notwendig, um die Beschäftigten bei der Nutzung dieser Anwendungen zu unterstützen? Eine gründliche Bestandsaufnahme hilft Ihnen, gezielt Maßnahmen zu ergreifen.

Kompetenzanforderungen aktiv gestalten

Die Anforderungen an die Beschäftigten verändern sich durch den digitalen Wandel. Sehen Sie dies als Chance und setzen Sie sich dafür ein, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen gezielt auf neue Herausforderungen vorbereitet werden. Unterstützen Sie eine proaktive Gestaltung der Qualifizierungsmaßnahmen, um digitale Kompetenzen frühzeitig aufzubauen.

Belastungen durch digitale Anwendungen reduzieren

Durch ständig neue oder sich ändernde IT-Programme können für die Beschäftigten erhebliche Belastungen entstehen. Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Unterstützung und eine bessere Anpassung neuer Systeme an ihre Arbeitsweise. Achten Sie darauf, dass der digitale Wandel die Mitarbeiter nicht überfordert. Treffen Sie Regelungen, um Belastungen zu reduzieren und eine gute Einführung neuer IT-Anwendungen sicherzustellen.

Rationalisierung begrenzen und Arbeitsplätze schützen

Viele Unternehmen nutzen die Digitalisierung, um kaufmännische und administrative Tätigkeiten zu standardisieren und auszulagern. Dies geschieht häufig durch Shared Service Center oder Crowdsourcing-Modelle, was zum Verlust von Arbeitsplätzen führen kann. Als Betriebsrat sollten Sie beobachten, wie stark diese Entwicklung in Ihrem Unternehmen bereits umgesetzt wird. Falls notwendig, setzen Sie sich für Regelungen ein, um Arbeitsplätze zu schützen und unkontrollierte Rationalisierung einzudämmen.

Veränderungen der Arbeitsbedingungen im Blick behalten

Für viele Beschäftigte fühlt sich der digitale Wandel wie eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen an. Achten Sie daher darauf, wie sich die Arbeitssituation verändert. Nutzen Sie Instrumente wie Gefährdungsbeurteilungen oder ein Stressbarometer, um Belastungen frühzeitig zu erkennen. Ihre Mitbestimmungsrechte ermöglichen Ihnen, aktiv Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu nehmen.

Weiterbildung der Beschäftigten sicherstellen

Lebenslanges Lernen wird durch die Digitalisierung noch wichtiger. Manuelle Tätigkeiten nehmen weiter ab, während planende und organisatorische Aufgaben an Bedeutung gewinnen. Sie als Betriebsrat müssen sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden. Nach § 96 Abs. 2 BetrVG steht den Beschäftigten ein Recht auf Qualifizierung zu.

Auch die Chancengleichheit darf nicht vernachlässigt werden. Unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen müssen berücksichtigt werden, damit alle Mitarbeitenden von Weiterbildungsmaßnahmen profitieren können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat frühzeitig nach § 97 Abs. 1 BetrVG in die Planung von Qualifizierungsmaßnahmen einzubeziehen. Dabei müssen auch Fragen zur Freistellung und Finanzierung geklärt werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie als Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen.

Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass der digitale Wandel nicht nur technisch, sondern auch sozialverträglich gestaltet wird.

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Autor: Markus Schliess

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